Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.02.2004 - 2 BJs 85/01 -5   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15392
OLG Hamburg, 05.02.2004 - 2 BJs 85/01 -5 (https://dejure.org/2004,15392)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.2004 - 2 BJs 85/01 -5 (https://dejure.org/2004,15392)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 2 BJs 85/01 -5 (https://dejure.org/2004,15392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • stern.de (Pressebericht, 05.02.2004)

    Terrorprozess: Freispruch für Mzoudi

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.12.2003)

    GAU im Gerichtssaal

  • focus.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.12.2003)

    Euer Ehren teilt aus

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.10.2001)

    Interview mit Mzoudi: "Atta war so weich"

Besprechungen u.ä.

  • archive.org PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    The Hamburg Terror Trials - American Political Poker and German Legal Procedure: An Unlikely Combination to Fight International Terrorism (Loammi Blaauw-Wolf; German Law Journal 2004, 791-828)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

  • nullapoena.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zum zweiten "Hamburger Terrorprozeß"

  • nullapoena.de (Schriftsatz aus dem Verfahren, 14.08.2003)

    Erwiderung auf die Anklageschrift

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 27.06.2005)

    EU-Terrorverordnung: Mzoudi bekommt keine Haftentschädigung

  • ln-online.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 29.05.2013)

    Acht Jahre nach Freispruch im Terrorprozess: Entschädigung für Mzoudi

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 26.11.2003 - 6 VR 4.03

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Sperrerklärung des

    4 a) Der Antragsteller ist Angeklagter in dem Strafverfahren 2 BJs 85/01 - 5; 2 StE 5/03-5, in welchem auf Grund einer Anklage der Generalbundesanwaltschaft seit dem 14. August 2003 vor dem 3. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg die Hauptverhandlung durchgeführt wird.
  • VG Hamburg, 05.11.2009 - 4 K 2847/07

    Ausweisung - Beachtung des Datenschutzes bei sicherheitsrechtlicher Befragung

    Bis August 1999 wohnte in diesem Studentenwohnheim, das Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküchen anbietet, auch der Marokkaner ..., der später wegen des Verdachts der Beihilfe zu den Anschlägen vom 11. September 2001 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht angeklagt und von diesem mit Urteil vom 05.02.2004 (2 BJs 85/01), bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.06.2005 (3 StR 269/04), aus Mangel an Beweisen rechtskräftig freigesprochen worden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23435
OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2005,23435)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2005,23435)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2005,23435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VN-Anti-Folter-Übk. Art. 15; ; StPO § 136a; ; StPO § 69 Abs. 3; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebungs- und Verwertungsverbot von durch Folter erpresster Aussagen - voller Nachweis der das Beweisverbot begründenden Umstände auch bei schwieriger Beweislage - zulässige Verlesung zusammengefasster Aussagen der von US-Regierung an unbekannten Orten gefangen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ac.uk PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Anti-Terror-Kampf der USA und die Grundrechte (PD Stefan Talmon)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01
    Art. 15 ist in Tatbestand und Rechtsfolge hinreichend bestimmt und damit seinem Inhalt nach geeignet, ebenso wie eine innerstaatliche Norm Rechtswirkungen auszulösen (vgl. BVerfG NStZ 1994, 492 f).
  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einer in Ausnahmefällen gebotenen entsprechenden Anwendung des § 136a StPO, wenn Privatpersonen unzulässige Vernehmungsmethoden anwenden (vgl. für viele BGH NStZ 1999, 147 ff), sind nach Auffassung des Senates auch dann anwendbar, wenn Angehörige fremder Staaten sich solcher Vernehmungsmethoden bedienen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10776
OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2004,10776)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2004 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2004,10776)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2004,10776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 108
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 11.11.2003 - BT-Drs 15/1976
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    Nach der Begründung zum Entwurf des Opferrechtsreformgesetzes sollen damit nämlich unter anderem die Verfahrensrechte der Opfer von Straftaten gestärkt werden (Einleitende Ausführungen zum Entwurf des Opferrechtsreformgesetzes in BT-Drucks. 15/1976, S. 1); deshalb soll zur effektiven Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte künftig auch den nebenklageberechtigten Verletzten ein Dolmetscher oder Übersetzer beigeordnet und ihnen dadurch die Ausübung ihrer Rechte erleichtert werden (Begründung zum Entwurf des OpferRG in BT-Drucks. 15/1976, S. 7).

    ... Die Regelung des § 187 Abs. 1 GVG trägt den Vorgaben der MRK Rechnung und sieht die unentgeltliche Beiordnung eines Dolmetschers oder Übersetzers vor." (BT-Drucks. 15/1976, S. 19).

    Bereits im allgemeinen Teil der Begründung heißt es hierzu, dass "künftig auch den nebenklageberechtigten Verletzten ein Dolmetscher oder Übersetzer beigeordnet werden" solle (BT-Drucks. 15/1976, S. 7).

    In der besonderen Begründung zu § 187 Abs. 2 GVG wird ebenfalls von einer Beiordnung eines Dolmetschers oder Übersetzers gesprochen ("Aus opferschützenden Gesichtspunkten soll das Opfer nicht schlechter gestellt werden als der Beschuldigte. Aus diesem Grund sollen auch die nebenklageberechtigten Verletzten unentgeltlich einen Dolmetscher oder Übersetzer beigeordnet bekommen, die der deutschen Sprache nicht mächtig oder hör- oder sprachbehindert sind."; BT-Drucks. 15/1976, S. 20).

    Die Bestellung beziehungsweise Beiordnung eines Dolmetscher durch das Gericht entspricht auch der bisherigen Regelungspraxis zu der sich für Beschuldigte bisher allein aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK ergebenden Rechtslage (vgl. LG Oldenburg in NStZ-RR 1999, S. 149; Paeffgen a.a.O.; Wickern a.a.O.), an welche der Gesetzgeber bei Schaffung des neuen § 187 GVG angeknüpft hat (vgl. BT-Drucks. 15/1976, S. 19).

  • LG Oldenburg, 05.10.1998 - 1 Qs 96/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149; Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).

    Die Bestellung beziehungsweise Beiordnung eines Dolmetscher durch das Gericht entspricht auch der bisherigen Regelungspraxis zu der sich für Beschuldigte bisher allein aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK ergebenden Rechtslage (vgl. LG Oldenburg in NStZ-RR 1999, S. 149; Paeffgen a.a.O.; Wickern a.a.O.), an welche der Gesetzgeber bei Schaffung des neuen § 187 GVG angeknüpft hat (vgl. BT-Drucks. 15/1976, S. 19).

  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149; Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).

    Dies folgt aus der mit dem OpferRG bezweckten Angleichung der Rechtsstellung nebenklageberechtigter Verletzter an diejenige von Beschuldigten, für die auch nach bisherigen Rechtslage ein Anspruch auf Kostenerstattung anerkannt war, sofern einem entsprechenden Antrag auf Bestellung eines Dolmetschers durch das Gericht nicht oder nicht rechtzeitig vor dem vorzubereitenden Termin stattgegeben worden war (vgl. BVerfG in NJW 2004, S. 50 f; Wickern a.a.O.).

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 298/02

    Kein Anspruch des Nebenklägers auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    a) Der Nebenkläger hat ein besonderes Feststellungsinteresse hinsichtlich der Frage der Erstattung von für die Einschaltung eines Dolmetschers zur Vor- und Nachbereitung der Hauptverhandlung entstehenden Kosten, auch wenn er vor Inkrafttreten des OpferRG auf der Grundlage der bis dahin bestehenden Rechtslage, wonach einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten kein Anspruch auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vorbereitung der Hauptverhandlung zustand (vgl. BGH NStZ 2003, 218), am 17. August 2004 erklärt hat, derartige Kosten selbst zu tragen.

    Für Nebenkläger ist auf dieser Grundlage bisher nach einhelliger Auffassung ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetscherleistung außerhalb der Hauptverhandlung verneint worden (vgl. BGH NStZ 2003, 218).

  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ws 595/98

    Auslagen des Pflichtverteidigers eines ausländischen, der deutschen Sprache nicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149; Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).

    Nach diesem Maßstab wird den nebenklageberechtigten Personen eine Übersetzung von Aktenbestandteilen nur in Ausnahmefällen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sein, denn selbst für mit erheblichen Freiheitsstrafen bedrohte Angeklagte sind in der Rechtsprechung Ansprüche auf Übersetzung wesentlicher Aktenbestandteile regelmäßig verneint und die Angeklagten auf - insoweit allerdings zu übersetzende - zusammenfassende Berichte ihrer jeweiligen Verteidiger verwiesen worden (vgl. OLG Hamm in NStZ-RR 1999, 158 f).

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149; Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).
  • OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11

    Der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter hat Anspruch auf Beiordnung

    Mit dieser Formulierung wird zum Ausdruck gebracht, dass nicht an die prozessuale Situation der stattfindenden Hauptverhandlung angeknüpft wird, sondern unabhängig davon vielmehr an eine Erforderlichkeit für die Wahrnehmung prozessualer Rechte, deren Vorbereitung und Ausübung naturgemäß sowohl im Rahmen der Hauptverhandlung als auch außerhalb derselben stattfinden kann (vgl. Hans. OLG Hamburg Rpfleger 2005, 108 mit Anm. Grau; Kissel/Mayer, GVG 4. Aufl. § 187 Rn. 1; LR-Wickern, GVG 26. Aufl. § 187 Rn. 2); denn mit der Einführung des § 187 GVG durch das am 1. September 2004 in Kraft getretene Opferrechtsreformgesetz (BGBl 2004 Teil I, Seite 1354 ff) hat der Gesetzgeber über den daneben unverändert bestehen gebliebenen § 185 Satz 1 GVG hinausgehend die Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers für der deutschen Sprache nicht mächtige Beschuldigte gesetzlich geregelt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.11.2004 - IV-1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19370
OLG Hamburg, 15.11.2004 - IV-1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 (https://dejure.org/2004,19370)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2004 - IV-1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 (https://dejure.org/2004,19370)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2004 - IV-1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 (https://dejure.org/2004,19370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Übersetzers; Festsetzung des Vergütungsanspruchs durch Ermittlung der Zahl der notwendigen Anschläge für die Fertigung einer Übersetzung; Zählweise der Anschläge für die Festsetzung des Übersetzerhonorars unter Einschluss der Leerzeichen

  • Wolters Kluwer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 09.03.1999 - 2 Ws 607/98

    Dolmetscher, Übersetzer, Festsetzung der Entschädigung, ZSEG, Zusage einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2004 - IV-1/04
    Für den Begriff der Schriftzeichen in § 17 Abs. 4 ZSEG ist zwar zu Recht die Auffassung vertreten worden, dass Leerzeichen keine Schriftzeichen seien (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1999, 427 f).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20

    Vergütung bei einer Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen

    Zu den vergütungsfähigen Anschlägen sind sämtliche Tastenanschläge zu zählen, so dass Schriftzeichen jeder Art, nicht nur Buchstaben, sondern auch sämtliche Satzzeichen unter Einschluss der Leerzeichen zu berücksichtigen sind (OLG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2004 - IV 1/04, juris Rn. 5 ff.; Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 3; Schneider, aaO, § 11 Rn. 52; Weber, aaO, § 11 JVEG Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.09.2005 - 2 BJs 85/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33834
OLG Hamburg, 28.09.2005 - 2 BJs 85/01 (https://dejure.org/2005,33834)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2005 - 2 BJs 85/01 (https://dejure.org/2005,33834)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2005 - 2 BJs 85/01 (https://dejure.org/2005,33834)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

    Die Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 19. August 2005 - IV-1/04 -, 26. August 2005 - 2 BJs 88/01-5 - und 28. September 2005 - 2 BJs 85/01 - sowie des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2005 - 2 StE 4/02-5 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
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