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   OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 BL 426/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6988
OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 BL 426/97 (https://dejure.org/1998,6988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.1998 - 2 BL 426/97 (https://dejure.org/1998,6988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 2 BL 426/97 (https://dejure.org/1998,6988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Fortdauer einer Untersuchungshaft nach Beginn der Hauptverhandlung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 14 (XIII) KLs 73 Js 274/96
  • OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 BL 426/97
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1992 - 3 Ws 206/92
    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 BL 426/97
    Ob darüber hinaus die Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts im Haftprüfungsverfahren nach den §§ 121, 122 StPO in jedem Fall, also auch, wenn die Akten dem Oberlandesgericht nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist des § 121 Abs. 2 StPO vorgelegt worden sind, mit dem Beginn der Hauptverhandlung endet, kann dahinstehen (so aber OLG Düsseldorf NStZ 1992, 402 mit zustimmenden Anmerkung Keller NStZ 1992, 604).
  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 2 OBL 4/09
    Bereits in seinem Beschluss vom 08. Januar 1998 zu 2 BL 426/97 (abgedruckt in: wistra 1998, 198-199) hat sich der Senat dem Rechtsgedanken, dass in entsprechender Anwendung des § 121 Abs. 3 S. 1 StPO der Fristenlauf während des Laufs der - außerhalb der Frist beginnenden - Hauptverhandlung gehemmt wird, ausdrücklich angeschlossen, sofern nur die Aktenvorlage nach § 121 Abs. 3 S. 1 StPO innerhalb der Sechsmonatsfrist des § 121 Abs. 2 StPO erfolgt ist (Senatsbeschluss vom 08. Januar 1998 - 2 BL 426/97 -, zitiert nach juris Rn. 4).

    Soweit der Senat in dieser Entscheidung zusätzlich darauf abgestellt hat, dass die Hauptverhandlung vor dem Ablauf der dem Angeklagten und seinem Verteidiger eingeräumten Frist zur Stellungnahme zum Antrag der Generalstaatsanwaltschaft begonnen hatte (Senatsbeschluss vom 08. Januar 1998 - 2 BL 426/97 -, zitiert nach juris Rn. 6), folgte dies lediglich aus der besonderen Konstellation des damals zugrundeliegenden Sachverhaltes, ist aber nicht als zwingendes Kriterium in die ständige Rechtsprechung des Senats eingeflossen (vergleiche nur: Senatsbeschlüsse vom 28. April 2003 - 2 OBL 32/03 -, vom 20. Februar 2003 - 2 BL 14/03, vom 19. März 2003 - 2 BL 20/2003, vom 20. März 2003 - 2 BL 22/03, vom 14. November 2005 - 2 OBL 67/05 -, vom 07. Januar 2008 - 2 OBL 149, 150,151 und 152/07 - vergleiche auch: OLG Hamm, Beschluss vom 27. März 2001 - 5 BL 18/01 ).

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