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   BVerwG, 21.03.2006 - 2 BN 2.05   

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https://dejure.org/2006,35820
BVerwG, 21.03.2006 - 2 BN 2.05 (https://dejure.org/2006,35820)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2006 - 2 BN 2.05 (https://dejure.org/2006,35820)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2006 - 2 BN 2.05 (https://dejure.org/2006,35820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2006 - 2 BN 2.05
    4 Im Urteil vom 4. Juli 2002 BVerwG 2 C 13.01 Buchholz 240 § 49 BBesG Nr. 2 hat der Senat ausgeführt, der Zweck des § 49 Abs. 3 Satz 1 BBesG bestehe nicht darin, den Gerichtsvollziehern eine zusätzliche Alimentation zu gewähren, sondern darin, eine landesrechtliche Aufwandsentschädigung zu ermöglichen, um die Beamten nicht mit Kosten zu belasten, die ihnen aufgrund dienstlicher Verpflichtungen effektiv entstehen und die sonst aus ihrer Alimentation zu bestreiten sind.

    Er hat sowohl mit Beschluss vom 10. April 1996 BVerwG 2 B 48.96 sowie mit Urteilen vom 4. Juli 2002 a.a.O. und vom 19. August 2004 a.a.O. festgestellt, dass dem § 49 Abs. 3 BBesG kein bestimmtes Entschädigungsmodell zu entnehmen ist.

    Der Antragsteller rügt zu Unrecht eine Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002 a.a.O. und 19. August 2004 a.a.O. Denn eine Abweichung im Sinne der bezeichneten Vorschrift ist nur gegeben, wenn das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgericht aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht.

    11 In den Senatsurteilen vom 4. Juli 2002 a.a.O. und vom 19. August 2004 a.a.O. ist ausgeführt, dass der Dienstherr den jährlichen Sach- und Personalkostenaufwand der Gerichtsvollzieher aktuell und realitätsnah zu ermitteln habe.

  • BVerwG, 19.08.2004 - 2 C 41.03

    Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2006 - 2 BN 2.05
    Darauf aufbauend hat der Senat im Urteil vom 19. August 2004 BVerwG 2 C 41.03 NVwZ-RR 2005, 214 f. entschieden, dass die den Gerichtsvollziehern entstehenden Kosten in dem Umfang typisierend und pauschalierend abzugelten sind, in dem sie durch die Einrichtung und Unterhaltung eines Büros entstehen.

    Er hat sowohl mit Beschluss vom 10. April 1996 BVerwG 2 B 48.96 sowie mit Urteilen vom 4. Juli 2002 a.a.O. und vom 19. August 2004 a.a.O. festgestellt, dass dem § 49 Abs. 3 BBesG kein bestimmtes Entschädigungsmodell zu entnehmen ist.

    Der Antragsteller rügt zu Unrecht eine Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002 a.a.O. und 19. August 2004 a.a.O. Denn eine Abweichung im Sinne der bezeichneten Vorschrift ist nur gegeben, wenn das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgericht aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht.

    11 In den Senatsurteilen vom 4. Juli 2002 a.a.O. und vom 19. August 2004 a.a.O. ist ausgeführt, dass der Dienstherr den jährlichen Sach- und Personalkostenaufwand der Gerichtsvollzieher aktuell und realitätsnah zu ermitteln habe.

  • BVerwG, 10.04.1996 - 2 B 48.96

    Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - In § 49 Abs. 3

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2006 - 2 BN 2.05
    Er hat sowohl mit Beschluss vom 10. April 1996 BVerwG 2 B 48.96 sowie mit Urteilen vom 4. Juli 2002 a.a.O. und vom 19. August 2004 a.a.O. festgestellt, dass dem § 49 Abs. 3 BBesG kein bestimmtes Entschädigungsmodell zu entnehmen ist.
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2006 - 2 BN 2.05
    Zwar kann ein Gericht den Grundsatz des fairen Verfahrens z.B. verletzen, wenn es eine Tatsache zunächst als wahr unterstellt, sich später aber an diese Verfahrensweise nicht hält (BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 2 StR 222/83 BGHSt 32, 44 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 4 B 18.06

    Zur Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher im Land Brandenburg für das

    Eine arbeitnehmergleiche Beschäftigung von Angehörigen, die ohne Entgelt und ohne die Entrichtung von Sozialbeiträgen erfolgt, hat er bei der Auswertung seiner Erhebungen außer Betracht zu lassen (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 13.01 -, Urteil vom 19. August 2004 - 2 C 41.03 -, Beschluss vom 18. April 2006 - 2 BN 2.05 -, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 2 B 23.06 -, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 2 B 70.06 -, Beschluss vom 23. August 2007 - 2 BN 2.07 -, Beschluss vom 28. August 2007 - 2 BN 3.07 -, Beschluss vom 6. September 2007 - 2 BN 1.07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 4 B 19.06

    Gerichtsvollzieher; Bürokostenentschädigung; Brandenburg; Ablieferung vorläufig

    Eine arbeitnehmergleiche Beschäftigung von Angehörigen, die ohne Entgelt und ohne die Entrichtung von Sozialbeiträgen erfolgt, hat er bei der Auswertung seiner Erhebungen außer Betracht zu lassen (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 13.01 -, Urteil vom 19. August 2004 - 2 C 41.03 -, Beschluss vom 18. April 2006 - 2 BN 2.05 -, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 2 B 23.06 -, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 2 B 70.06 -, Beschluss vom 23. August 2007 - 2 BN 2.07 -, Beschluss vom 28. August 2007 - 2 BN 3.07 -, Beschluss vom 6. September 2007 - 2 BN 1.07 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 2 A 10112/18

    Höhe der Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher in Rheinland-Pfalz

    Eine arbeitnehmergleiche Beschäftigung von Angehörigen, die ohne Entgelt und ohne die Entrichtung von Sozialbeiträgen erfolgt, hat er bei der Auswertung seiner Erhebungen außer Betracht zu lassen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 13.01 -, Urteil vom 19. August 2004 - 2 C 41.03 -, Beschluss vom 18. April 2006 - 2 BN 2.05 -, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 2 B 23.06 -, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 2 B 70.06 -, Beschluss vom 23. August 2007 - 2 BN 2.07 -, Beschluss vom 28. August 2007 - 2 BN 3.07 -, Beschluss vom 6. September 2007 - 2 BN 1.07 -, jeweils juris).
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