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   OVG Sachsen, 18.12.2006 - 2 BS 134/06   

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https://dejure.org/2006,11588
OVG Sachsen, 18.12.2006 - 2 BS 134/06 (https://dejure.org/2006,11588)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.12.2006 - 2 BS 134/06 (https://dejure.org/2006,11588)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 2 BS 134/06 (https://dejure.org/2006,11588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG § 116 Abs. 2, § 42 Nr. 1, § 8

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Ermessensentscheidung im Falle der Entlassung eines Probebeamten als Konsequenz der Verzögerung eines Untersuchungsverfahrens um etwa 1 1/2 Jahre; Personalmangel bei der Bestellung eines Untersuchungsführers; Anspruch eines Probebeamten auf Übernahme in das ...

  • Judicialis

    SächsBG § 116 Abs. 2; ; SächsBG § 42 Nr. 1; ; SächsBG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landesbeamten: Beamter auf Probe, Dienstvergehen, Entlassung, Ermessen, Anspruch auf Berufung in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 711 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 06.08.1996 - 7 C 96.1262
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2006 - 2 BS 134/06
    Denn es wäre widersinnig, einem Betroffenen öffentliche Leistungen zuzusprechen, wenn er dieser nicht mehr bedarf (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 8.6.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]).
  • OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04

    Beamtenrecht, Entlassung, Beamter auf Probe, Cannabiskonsum, Vertrauenswürdigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2006 - 2 BS 134/06
    Da wegen des in der Probezeit begangenen Dienstvergehens kein förmliches Disziplinarverfahren stattfinden kann, ist im Rahmen des beamtenrechtlichen Entlassungsverfahrens eine hypothetische Feststellung zu treffen, welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen wäre, wenn sich der Beamte bereits im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befinden würde (vgl. Beschl. des Senats vom 7.4.2004 - 2 BS 91/04 -).
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