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   OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02   

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OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02 (https://dejure.org/2002,18590)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.08.2002 - 2 BS 330/02 (https://dejure.org/2002,18590)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. August 2002 - 2 BS 330/02 (https://dejure.org/2002,18590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interessenabwägung als Darlegungserfordernis bei einer Beschwerdeschrift; Rechtsnatur schulorganisatorischer Maßnahmen des Staatsministeriums für Kultus (SMK); "Öffentliches Bedürfnis" an der Einrichtung von Kleinstklassen bei außergewöhnlichen Umständen; Widerruf der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 36
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger -

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02
    Das gilt auch für den Fall, dass in einer Schule, für welche Eltern ihr Kind angemeldet haben, keine Eingangsklassen mehr gebildet werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, NJW 1979, 828 und Beschl. v. 5.7.1978 - 7 B 180.78 -, NJW 1979, 176 und Niehues, a.a.O., RdNr. 164).
  • VG Leipzig, 19.07.2002 - 4 K 1107/02

    Rechtmäßigkeit der Nichteinrichtung einer Klassenstufe ; Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 19. Juli 2002 - 4 K 1107/02 - geändert.
  • BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Folgewirkungen - Schulweg

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02
    Das gilt auch für den Fall, dass in einer Schule, für welche Eltern ihr Kind angemeldet haben, keine Eingangsklassen mehr gebildet werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, NJW 1979, 828 und Beschl. v. 5.7.1978 - 7 B 180.78 -, NJW 1979, 176 und Niehues, a.a.O., RdNr. 164).
  • OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01

    Verwaltungsakt-Qualität eines Gemeinderatsbeschlusses über die Aufhebung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02
    Der Zulässigkeit des Antrags steht weiter nicht entgegen, dass die Nichteinrichtung der ersten Klassenstufe an der Grundschule nicht durch eine Maßnahme des Schulträgers in Form einer Allgemeinverfügung (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 24.9.2001 - 2 BS 196/01 -)erfolgt, sondern durch einen gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 SchulG an die Beigeladene als Schulträgerin gerichteten Bescheid des SMK, durch den die Mitwirkung des Antragsgegners an der Unterhaltung der Grundschule insoweit widerrufen wird, als im Schuljahr 2002/03 eine Klassenstufe 1 geführt werden soll.
  • OVG Sachsen, 26.06.2000 - 2 BS 117/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 26.6.2000 - 2 BS 117/00 -)geklärt, dass die Entscheidung nicht im Ermessen der Behörde steht, da bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs des öffentlichen Bedürfnisses alle auch für die Ermessensausübung maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind und für ein Ermessen deshalb "nichts mehrübrig" bleibt.
  • OVG Brandenburg, 30.07.1997 - 1 B 83/97
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02
    Denn für den mittel- und langfristigen Bestand der Grundschule (§ 23 a Abs. 2 Satz 1 SchulG, § 3 Abs. 3 Satz 1 Schulnetz VO) ist nicht entscheidend, ob dort zum Schuljahr 2002/03 eine erste Klasse eingerichtet wird (vgl. Beschl. des Senats v. 2.8.2002 - 2 BS 326/02 - und OVG Frankfurt/Oder Beschl. v. 30.7.1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277).
  • BVerwG, 24.02.2006 - 6 P 4.05

    Dienststelle; Auflösung; Aufhebung; Schule; Grundschule; Schulnetzplanung;

    Zwar trifft es zu, dass für eine Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalls bei der Bedürfnisprüfung kein Raum ist, wenn die Weiterführung einer Schule den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, weil die vorgeschriebene Mindestschülerzahl nicht erreicht wird (OVG Bautzen, Beschluss vom 19. August 2002 - 2 BS 330/02 - NVwZ-RR 2003, 36 ).
  • OVG Sachsen, 24.09.2003 - 2 BS 273/03
    Ob die Antragsteller deshalb anzuhören waren, weil der Mitwirkungswiderruf des Antragsgegners für die hiervon betroffenen Schüler und deren Eltern die gleichen Rechtswirkungen hat wie die in Form einer Allgemeinverfügung ergehende Entscheidung des Schulträgers, die Schule aufzuheben (vgl. Beschl. des Senats v. 19.8.2002 - 2 BS 330/02 -, NVwZ-RR 2003, 36), kann hier dahinstehen.

    Das Verwaltungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. 19.8.2002, aaO) davon aus, dass für eine umfassende Abwägung und Würdigung aller Umstände des einzelnen Falles kein Raum ist, wenn die Weiterführung der Schule den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, da für die Aufrechterhaltung einer den schulrechtlichen Vorgaben nicht entsprechenden Schule kein öffentliches Bedürfnis besteht.

  • VG Dresden, 28.07.2010 - 5 L 333/10

    Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung der Klassenstufe

    Die Befugnis zur Aufhebung bzw. Teilaufhebung einer Schule steht trotz des Wortlauts ("kann") nicht im Ermessen der obersten Schulaufsichtsbehörde, der nach vorheriger Prüfung durch den Schulträger gemäß § 24 Abs. 3 Sätze 1 und 2 SchulG die Verantwortung für den Fortbestand oder die Aufhebung einer öffentlichen Schule im Einzelfall maßgeblich obliegt (vgl. a. BVerwG, Beschl. v. 24.2.2006, SächsVBl. 2007, 10; SächsOVG, Beschl. v. 26.06.2000, 2 BS 117/00, [...]; Beschl. v. 10.05.1996, 2 S 253/96; Beschl. v. 19.08.2002, 2 BS 330/02 , [...]; VG Dresden, Urt. v. 8.3.2000, 5 K 1476/99; Beschl. v. 5.7.2007, 5 K 1001/07).

    Denn für die Einrichtung einer den schulrechtlichen Vorgaben nicht entsprechenden Klassenstufe besteht kein öffentliches Bedürfnis (SächsOVG, Beschl. v. 8.8.2002, 2 BS 319/02; Beschl. v. 19.8.2002, NVwZ-RR 2003, 36; Beschluss v. 24.9.2003, LKV 2004, 129 ff; Beschl. v. 16.8.2004, 2 BS 284/04; OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.1988, NVwZ-RR 1988, 82).

  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 50-IV-02
    Sie wenden sich ferner gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. August 2002 (2 BS 330/02), mit welchem ihr Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid abgelehnt wurde.
  • OVG Sachsen, 13.09.2012 - 2 B 321/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen

    Bei seiner Entscheidung steht dem Antragsgegner kein Ermessen zu (vgl. Senatsbeschl. v. 25. November 2004 - 2 B 794/04 - und v. 19. August 2002, NVwZ-RR 2003, 36).
  • OVG Sachsen, 18.08.2003 - 2 BS 233/03

    Aufnahme, Mittelschule, Schulträger, Passivlegitimation, Schulverhältnis

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 19.8.2003 - 2 BS 330/02 -) ist ein Antrag von Schülern und deren Eltern, mit dem sie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen einen an den Schulträger gerichteten Bescheid des SMK, mit dem die Mitwirkung an der Unterhaltung einer Schule (teilweise) widerrufen wird, begehren, zulässig, wenn die Nichteinrichtung der 5. Klassenstufe allein auf dem Mitwirkungswiderruf und nicht auf einer Maßnahme des Schulträgers beruht.
  • VG Dresden, 04.08.2010 - 5 L 350/10

    Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule

    Denn für die Einrichtung einer den schulrechtlichen Vorgaben nicht entsprechenden Klassenstufe besteht kein öffentliches Bedürfnis (SächsOVG, Beschl. v. 8.8.2002, 2 BS 319/02; Beschl. v. 19.8.2002, NVwZ-RR 2003, 36; Beschluss v. 24.9.2003, LKV 2004, 129 ff; Beschl. v. 16.8.2004, 2 BS 284/04; OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.1988, NVwZ-RR 1988, 82).
  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - 2 B 325/12

    Mittelschule, Mitwirkungsentzug an der Unterhaltung einer Klassenstufe,

    Bei seiner Entscheidung steht dem Antragsgegner kein Ermessen zu (vgl. Senatsbeschl. v. 25. November 2004 - 2 B 794/04 - und v. 19. August 2002, NVwZ-RR 2003, 36).
  • VG Leipzig, 15.08.2005 - 4 K 642/05
    Eine faktische Schulschließung ist mit dem streitgegenständlichen Bescheid nicht verbunden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19.8.2002 - 2 BS 330/02).
  • VG Leipzig, 16.08.2005 - 4 K 687/05
    Für eine solche umfassende Abwägung ist jedoch dann kein Raum, wenn die Weiterführung der Schule oder die Einrichtung einer Eingangsklasse den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht (vgl. u.a. SächsOVG, Beschl. v. 19.8.2002 - 2 BS 330/02 -).
  • VG Leipzig, 15.08.2005 - 4 K 602/05
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 80-VIII-04

    Normenkontrolle auf kommunalen Antrag gegen § 4a des Schulgesetzes für den

  • VG Leipzig, 19.08.2005 - 4 K 562/05
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