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   OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04   

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OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04 (https://dejure.org/2004,9032)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.04.2004 - 2 BS 91/04 (https://dejure.org/2004,9032)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. April 2004 - 2 BS 91/04 (https://dejure.org/2004,9032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, § 80 Abs. 3 S. 1; SächsPersVG § 81 Abs. 1 Nr. 11; SächsDO § 4 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 116 Abs. 2; SächsBG § 8 Abs. 2, § 42 Nr. 1, § 72 Abs. 1 S. 2, § 96

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Rechtfertigung einer Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis; Wiederholter außerdienstlicher Cannabiskonsum eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe; Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Entlassungsverfügung; Stützung ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; VwGO § ... 80 Abs. 3 Satz 1; ; SächsPersVG § 81 Abs 1 Nr 11; ; SächsDO § 4 Abs. 1; ; SächsDO § 27 Abs. 1; ; SächsDO § 116 Abs. 2; ; SächsBG § 8 Abs. 2; ; SächsBG § 42 Nr. 1; ; SächsBG § 72 Abs. 1 Satz 2; ; SächsBG § 96

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bei wiederholtem außerdienstlichem Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 23.03.2004 - 2 BS 350/03

    Entlassung eines Probebeamten, Dienstvergehen, Untersuchungsverfahren,

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04
    Das hätte zu dem sinnwidrigen Ergebnis geführt, dass der Beamte, da ein förmliches Disziplinarverfahren mit der Entfernung aus dem Dienst nicht möglich ist, zunächst in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit hätte berufen werden müssen, um ihn dann im Wege des Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entfernen zu können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2004 - 2 BS 350/03 -, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 26.11.2003 - 2 B 465/03

    Beamter auf Probe, Entlassung, Bewährung, Eignung, Alkohol, Beteiligung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04
    Der 2. Senat hat hierzu mit Urteil vom 26.11.2003 - 2 B 465/03 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 23.83

    Mitwirkung des Personalrats an der fristgerechten Entlassung eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04
    "Ausnahmsweise kann das Beteiligungsverfahren noch nach Erlass der dem Beteiligungsrecht unterworfenen Maßnahme durchgeführt werden, wenn auch in dem späteren Stadium noch eine echte Einwirkungsmöglichkeit der Personalvertretung gewährt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.5.1985 - 2 C 23.83, ZBR 1985, 347).
  • BVerwG, 25.10.1983 - 1 D 37.83

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb - Unerlaubte Abgabe - Maßnahmebemessung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04
    Der Antragsgegner hat in seinem Widerspruchsbescheid auch Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.19.1983, AZ: 1 D 37/83 - DÖD 1984, 88-90), des OVG Nordrhein-Westfalen vom 6.12.1998, Az: 6 d A 4674/97.o, DÖD 1999, 158 bis 160, des OVG Berlin, Urt. v. 16.2.1992, Az: 4 S 11/92 und des VG Würzburg, Beschl. v. 30.11.1994, Az: W 9 S 94.1246, zitiert nach Juris) in seine Prognoseentscheidung mit eingestellt.
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04
    Hierbei bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2002 - 1 DB 2, 02 - und Beschl. v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - 6d A 4674/97

    Polizeihauptkommissar; Entfernung aus dem Dienst; Handeltreiben mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04
    Der Antragsgegner hat in seinem Widerspruchsbescheid auch Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.19.1983, AZ: 1 D 37/83 - DÖD 1984, 88-90), des OVG Nordrhein-Westfalen vom 6.12.1998, Az: 6 d A 4674/97.o, DÖD 1999, 158 bis 160, des OVG Berlin, Urt. v. 16.2.1992, Az: 4 S 11/92 und des VG Würzburg, Beschl. v. 30.11.1994, Az: W 9 S 94.1246, zitiert nach Juris) in seine Prognoseentscheidung mit eingestellt.
  • OVG Berlin, 16.04.1992 - 4 S 11.92

    Heroin; Fristlose Entlassung; Beamter auf Widerruf; Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04
    Der Antragsgegner hat in seinem Widerspruchsbescheid auch Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.19.1983, AZ: 1 D 37/83 - DÖD 1984, 88-90), des OVG Nordrhein-Westfalen vom 6.12.1998, Az: 6 d A 4674/97.o, DÖD 1999, 158 bis 160, des OVG Berlin, Urt. v. 16.2.1992, Az: 4 S 11/92 und des VG Würzburg, Beschl. v. 30.11.1994, Az: W 9 S 94.1246, zitiert nach Juris) in seine Prognoseentscheidung mit eingestellt.
  • OVG Sachsen, 07.10.2022 - 12 A 21/21

    Bundespolizist; Disziplinarverfahren; Entfernung aus dem Dienst; Crystal;

    Ein Verstoß gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes ist grundsätzlich in besonderem Maße geeignet, die dem Beamten zukommende Achtung und seine dienstliche Vertrauenswürdigkeit in bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Mai 1997 a. a. O., Rn. 32; SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2004 - 2 BS 91/04 -, juris Rn. 15).
  • VG Freiburg, 31.05.2017 - 3 K 2065/17

    Erfolgreicher Eilantrag des Frittlinger Bürgermeisters gegen sofortige Entlassung

    Ist die erhobene Klage offensichtlich unbegründet, so kann das fiskalische Interesse eine Anordnung des Sofortvollzugs allerdings tragen (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 07.04.2004 - 2 BS 91/04 -, juris Rn. 6).
  • VG Weimar, 28.06.2021 - 4 E 315/21

    Personalvertretungsrechtliche Allzuständigkeit

    Ob und inwieweit die - wie festgestellt - rechtsfehlerhaft unterbliebene Beteiligung der zuständigen Personalvertretung bis zur letzten Behördenentscheidung bzw. bis zum endgültigen Abschluss der Willensbildung des Dienstherrn mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann (vgl. OVG Greifswald, NordÖR 1999, 237, 238 und OVG Bautzen, SächsVBl. 2004, 238, 239 m.w.N.), kann vorliegend dahingestellt bleiben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2009 - 3 M 84/09

    Rechtsnachfolge in Polizeipflicht - Erbbauberechtigter

    Vor diesem Hintergrund bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (OVG Greifswald, B. v. 10.08.2005 - 1 M 74/05 - NordÖR 2006, 34; vgl. BVerwG, U. v. 18.09.2001 -1 DB 26/01 - und 31.01.2002 - 1 DB 2/02 - jeweils juris; ebenso OVG Bautzen, B. v. 07.04.2004 - 2 BS 91/04 - SachsVBl 2004, 238; VGH München, B. v. 14.02.2002 - 19 ZS 01.2356 - NVwZ-RR 2002, 646).
  • VG Weimar, 29.06.2021 - 4 E 397/21

    Personalvertretungsrechtliche Allzuständigkeit

    Ob und inwieweit die - wie festgestellt - rechtsfehlerhaft unterbliebene Beteiligung der zuständigen Personalvertretung bis zur letzten Behördenentscheidung bzw. bis zum endgültigen Abschluss der Willensbildung des Dienstherrn mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann (vgl. OVG Greifswald, NordÖR 1999, 237, 238 und OVG Bautzen, SächsVBl. 2004, 238, 239 m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • VG Bayreuth, 17.05.2011 - B 5 S 11.205

    Zulässigkeit der Berücksichtigung einer Begründungsergänzung / -erweiterung bei

    Ob die von der Behörde vorgebrachte Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung sachlich zutreffend und inhaltlich tragfähig ist, kann daher dahinstehen (BayVGH, Beschluss vom 4.10.1982, Az. 19 AS 82 A.2049; BayVBl 1983, 23; SächsOVG, Beschluss vom 7.4.2004, Az. 2 BS 91/04, SächsVBl 2004, 238).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2007 - 10 ME 64/07

    Einbeziehung der von im Rahmen einer Anhörung betreffend den Widerruf eines

    Auch fiskalische Interessen stellen öffentliche Interessen dar, die für sich allein oder zusammen mit anderen Umständen ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen können (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 7. April 2004 - 2 BS 91/04 -, …
  • VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
    In den Fällen, in denen sich wie hier der Verwaltungsakt bereits nach summarischer Prüfung als rechtmäßig erweist, rechtfertigen fiskalische Erwägungen einen Sofortvollzug (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. April 2004 - 2 BS 91/04 -, juris Rn. 6), da es öffentlichen Interessen widerspräche, in solchen Fällen weiterhin Bezüge zu zahlen, deren Rückforderung sich womöglich im Falle der Unanfechtbarkeit der Entlassungsverfügung nur schwer verwirklichen ließe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung

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  • OVG Sachsen, 18.12.2006 - 2 BS 134/06

    Beamter auf Probe, Dienstvergehen, Entlassung, Ermessen, Anspruch auf Berufung in

    Da wegen des in der Probezeit begangenen Dienstvergehens kein förmliches Disziplinarverfahren stattfinden kann, ist im Rahmen des beamtenrechtlichen Entlassungsverfahrens eine hypothetische Feststellung zu treffen, welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen wäre, wenn sich der Beamte bereits im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befinden würde (vgl. Beschl. des Senats vom 7.4.2004 - 2 BS 91/04 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22

    Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in

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