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   BSG, 25.08.1994 - 2 BU 109/94   

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https://dejure.org/1994,13680
BSG, 25.08.1994 - 2 BU 109/94 (https://dejure.org/1994,13680)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1994 - 2 BU 109/94 (https://dejure.org/1994,13680)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1994 - 2 BU 109/94 (https://dejure.org/1994,13680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der Folgen eines Nabelbruchs - Verletzung rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren - Vorliegen einer rechtlich unerheblichen Gelegenheitsursache im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 BU 109/94
    Der sich hieraus ergebende Anspruch auf rechtliches Gehör und die dementsprechenden Hinweispflichten des Gerichts beziehen sich jedoch nur auf erhebliche Tatsachen, die den Betroffenen bislang unbekannt waren, und auf neue rechtliche Gesichtspunkte (Beschluß des Senats vom 31. August 1993 - 2 BU 61/93 -).

    Angesichts des in § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG verankerten Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswürdigung und des Verbots einer vorweggenommenen Beweiswürdigung durch einzelne Mitglieder des Spruchkörpers vor der Beratung des Gerichts müssen die Beteiligten deshalb damit rechnen, daß das Gericht eine andere als die erwartete Überzeugung gewinnt (Beschluß des Senats vom 31. August 1993 - aaO -).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 BU 109/94
    Insofern müssen zwar die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl BVerfGE 47, 182, 189); jedoch ist nicht jedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (BSG Beschluß vom 3. März 1994 - 2 BU 203/93 - mwN).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 BU 109/94
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 65, 293, 295) [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81].
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 BU 109/94
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich war (BVerfGE 86, 133, 146) [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91].
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 25.08.1994 - 2 BU 109/94
    Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Der sich daraus ergebende Anspruch auf rechtliches Gehör und die dem entsprechenden Hinweispflichten des Gerichts beziehen sich jedoch nur auf Tatsachen, die den Betroffenen bislang unbekannt waren, und auf neue rechtliche Gesichtspunkte (BSG Beschlüsse vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 137/89 - SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 und 25. August 1994 - 2 BU 109/94 - sowie Urteile vom 12. Dezember 1995 - 5 RJ 76/95 - HV-Info 1996, 1066 und vom 18. November 1997 - 2 RU 19/97 - HV-Info 1998, 396).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2005 - L 3 KA 340/04
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich war (BVerfGE 86, 133, 146; BSG, B.v. 25. August 1994, Az: 2 BU 109/94).
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