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   BSG, 28.01.1993 - 2 BU 131/92   

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https://dejure.org/1993,13509
BSG, 28.01.1993 - 2 BU 131/92 (https://dejure.org/1993,13509)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 2 BU 131/92 (https://dejure.org/1993,13509)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 2 BU 131/92 (https://dejure.org/1993,13509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruches auf Verletztenrente bei unfallbedingter Falschgelenkbildung am rechten Innenknöchel - Verpflichtung einer Behörde zur Rücknahme eines Bescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 BU 131/92
    Diese Voraussetzungen können nicht schon deshalb gegeben sein, weil das LSG - nach Auffassung des Beschwerdeführers - in der Sache falsch entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 BU 131/92
    Zur Begründung der Grundsätzlichkeit einer Rechtssache iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG muß erläutert werden, daß und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter

    Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der Beteiligte ein bereits beabsichtigtes Vorbringen nicht hinreichend (zB durch Anträge auf Weiterführung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung) zur Geltung gebracht (vgl BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567, Beschlüsse vom 26. Juni 1985 - 2 BH 7/83 - und vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90 -) oder eine bereits vorhandene Kenntnis von der Existenz bestimmter entscheidungserheblicher Tatsachen oder Unterlagen nicht in der gebotenen Weise (zB durch Akteneinsicht) vervollständigt hatte (vgl BSGE 7, 209, 211 f; BSG, Beschluß vom 28. Januar 1993 - 2 BU 131/92 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2016 - L 1 KR 130/13

    Krankengeld; Abschnittsweise Bewilligung; Rechtlich fehlerhafte Einschätzungen

    Darüber hinaus war dem Antrag auch deswegen nicht nachzukommen, weil eine Terminsverlegung bzw. -vertagung zur Wahrung des rechtlichen Gehörs nur in Betracht kommt, wenn ein Kläger seine prozessualen Möglichkeiten, Akteneinsicht zu erhalten, rechtzeitig in vollem Umfang ausgeschöpft hat (BSG, Beschl. v. 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B -, juris Rn. 6; BSG, Beschl. v. 28.01.1993 - 2 BU 131/92 -, juris Rn. 4).
  • BSG, 12.08.2011 - B 13 R 40/11 B
    Dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird insofern aber schon genügt, wenn hinreichende Gelegenheit bestand, sich unter Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG vom 28.1.1993 - 2 BU 131/92 - Juris RdNr 4 mwN).
  • BSG, 20.01.2011 - B 12 AL 1/10 B
    Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, dass auch im Falle weiterer Begründung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten dargelegt werden könnte, dass alle prozessualen Möglichkeiten, Akteneinsicht zu erhalten, in vollem Umfang ausgeschöpft wurden, und deshalb der Bezeichnungslast genügt werden könnte (vgl zur Bezeichnungslast in diesem Zusammenhang allgemein BSG Beschluss vom 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B, in juris veröffentlicht, RdNr 6; ferner Beschluss vom 28.1.1993 - 2 BU 131/92, in juris veröffentlicht, RdNr 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2016 - L 3 AS 3218/15
    Nachdem der Bevollmächtigte hierauf nicht mehr reagiert hat, ist der Senat nach einem Zeitraum von 3 ½ Wochen nicht daran gehindert, über die Berufung zu entscheiden, da dem Anspruch auf rechtliches Gehör genügt ist, wenn dem Beteiligten Gelegenheit eingeräumt wird, sich unter Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 28.1.1993 - 2 BU 131/92 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2016 - L 3 AS 3215/15
    Nachdem der Bevollmächtigte hierauf nicht mehr reagiert hat, ist der Senat nach einem Zeitraum von 3 ½ Wochen nicht daran gehindert, über die Berufung zu entscheiden, da dem Anspruch auf rechtliches Gehör genügt ist, wenn dem Beteiligten Gelegenheit eingeräumt wird, sich unter Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 28.1.1993 - 2 BU 131/92 - veröffentlicht in juris).
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