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   BSG, 28.07.1992 - 2 BU 37/92   

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https://dejure.org/1992,8985
BSG, 28.07.1992 - 2 BU 37/92 (https://dejure.org/1992,8985)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1992 - 2 BU 37/92 (https://dejure.org/1992,8985)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 2 BU 37/92 (https://dejure.org/1992,8985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Tragung der Kosten für die Beinverletzungen als Folgen eines Arbeitsunfalles - Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der Beschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 2 BU 37/92
    Darüber hinaus stehe das angefochtene Urteil auch insofern in Widerspruch zu den grundlegenden Entscheidungen des BSG (BSGE 1, 179, 183 und 7, 249, 251), als das LSG als maßgebliche Kriterien für die Annahme einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung einerseits einen Zwang zur Teilnahme an der Veranstaltung verlange und andererseits den Umstand, daß sich die Einladung auch an Familienangehörige gerichtet habe, negativ bewertet habe.

    Das LSG hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalles weder daran scheitern lassen, daß die Einladung auch an Familienangehörige gerichtet gewesen sei (BSGE 1, 179, 183) noch - für sich betrachtet - an der begrenzten Teilnehmerzahl von 100 Personen (BSGE 7, 249, 252).

  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 2 BU 37/92
    Darüber hinaus stehe das angefochtene Urteil auch insofern in Widerspruch zu den grundlegenden Entscheidungen des BSG (BSGE 1, 179, 183 und 7, 249, 251), als das LSG als maßgebliche Kriterien für die Annahme einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung einerseits einen Zwang zur Teilnahme an der Veranstaltung verlange und andererseits den Umstand, daß sich die Einladung auch an Familienangehörige gerichtet habe, negativ bewertet habe.

    Das LSG hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalles weder daran scheitern lassen, daß die Einladung auch an Familienangehörige gerichtet gewesen sei (BSGE 1, 179, 183) noch - für sich betrachtet - an der begrenzten Teilnehmerzahl von 100 Personen (BSGE 7, 249, 252).

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 2 BU 37/92
    Zwar kann als Verfahrensmangel iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 62 SGG gerügt werden, das Gericht habe wesentliches Vorbringen der Prozeßbeteiligten nicht in Erwägung gezogen (vgl ua BVerfGE 63, 177, 179/80); bezieht sich dieser Vorwurf jedoch auf einen Beweisantrag, den das LSG - wie oben ausgeführt - nicht zu berücksichtigen hatte, und enthält er - wie hier -im Kern seiner Begründung lediglich eine Wiederholung des zu § 103 SGG Vorgebrachten, so kann die Beschwerde hierauf nicht gestützt werden.
  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 2 BU 37/92
    Denn ebensowenig wie eine bei nicht gestelltem Beweisantrag unzulässige Amtsermittlungsrüge über den Umweg der Verletzung von Hinweispflichten (§§ 106 Abs. 1 und 112 Abs. 2 SGG) zulässig wird (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13), kann die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen nicht über den Umweg des § 62 SGG erweitert werden (vgl Beschluß des Senats vom 7. Juli 1992 - 2 BU 7/97 -).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Zielt nämlich ein Vortrag ausschließlich auf eine weitere Beweiserhebung, so hat eine anwaltlich vertretene Klägerin nur dann alles getan, um die Berücksichtigung ihres Vorbringens zu sichern, wenn sie auch einen prozeßordnungsgemäßen Beweisantrag stellt (vgl auch BSG, Beschluß vom 28. Juli 1992 - 2 BU 37/92 -).
  • BSG, 03.12.2010 - B 12 KR 11/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung von §

    Bezieht sich dieser Vorwurf jedoch auf einen Beweisantrag und enthält er im Kern seiner Begründung lediglich eine Wiederholung des zu § 103 SGG Vorgebrachten, so kann die Beschwerde hierauf - wie auch auf die Verletzung von Hinweispflichten im Zusammenhang mit einem Beweisantrag - nicht gestützt werden, weil die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden kann (vgl BSG Beschluss vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92 - HV-INFO 1993, 1406) .
  • BSG, 27.05.2011 - B 12 KR 79/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung von §

    Die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen kann über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden (vgl BSG Beschluss vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92 - HV-INFO 1993, 1406 ).
  • BSG, 05.10.1998 - B 13 RJ 285/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Zielt nämlich ein Vortrag ausschließlich auf eine weitere Beweiserhebung, so hat ein anwaltlich vertretener Beschwerdeführer nur dann alles getan, um die Berücksichtigung seines Vorbringens zu sichern, wenn er auch einen prozeßordnungsgemäßen Beweisantrag stellt (vgl auch BSG, Beschluß vom 28. Juli 1992 - 2 BU 37/92 - Senatsbeschluß vom 18. Juli 1995 - 13 BJ 35/95 - Senatsentscheidung vom 20. Januar 1998 - B 13 RJ 207/97 B -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen kann über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden (vgl BSG, Beschluss vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92 -, HV-INFO 1993, 1406) .
  • BSG, 24.10.2011 - B 14 AS 45/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Hierauf kann die Beschwerde aber nicht gestützt werden, weil die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden kann (vgl BSG Beschluss vom 3.12.2010 - B 12 KR 11/10 B; BSG Beschluss vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92) .
  • BSG, 19.05.2011 - B 4 AS 2/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Denn enthält die Beschwerdebegründung im Kern lediglich eine Wiederholung des zu § 103 SGG Vorgebrachten, so kann die Beschwerde hierauf - wie auch auf die Verletzung von Hinweispflichten im Zusammenhang mit einem Beweisantrag - nicht gestützt werden, weil die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden kann (vgl BSG Beschluss vom 3.12.2010 - B 12 KR 11/10 B; BSG Beschluss vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92 ) .
  • BSG, 22.10.2012 - B 11 AL 59/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Bezieht sich dieser Vorwurf jedoch auf Beweisanträge und enthält er im Kern lediglich eine Wiederholung des zu § 103 SGG Vorgebrachten, so kann die Beschwerde hierauf nicht gestützt werden, weil die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung nicht über den Umweg des § 62 SGG erweitert werden darf (vgl BSG, Beschlüsse vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92 -, vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 und vom 3.12.2010 - B 12 KR 11/10 B) .
  • BSG, 07.12.1999 - B 7 AL 132/99 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verletzung der

    Soweit der Kläger daneben eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend macht, kann dahinstehen, ob die Beschwerde hierauf bereits deshalb nicht gestützt werden kann, weil der Vorwurf der Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegend letztlich damit begründet wird, daß eine beantragte Beweisaufnahme nicht durchgeführt worden ist (so BSG, Beschluß vom 28. Juli 1992 - 2 BU 37/92 -, HVBG-INFO 1993, 1406).
  • BSG, 30.06.2020 - B 14 AS 153/19 B

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen

    Diese Auffassung übersieht, dass das LSG im Sinne eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG rügbaren Verfahrensmangels grundsätzlich nicht verpflichtet ist, auf einen Beweisantrag hinzuweisen, weil die begrenzte Rügbarkeit eines Verfahrensmangels wegen der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 letzter Halbsatz SGG ) über den "Umweg" einer behaupteten Verletzung des § 106 SGG nicht umgangen werden kann, auch nicht mit der gleichzeitigen oder zusätzlichen Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl BSG vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92 - juris; BSG vom 27.5.2011 - B 12 KR 79/10 B - juris) .
  • BSG, 13.03.2008 - B 2 U 268/07 B
  • BSG, 18.06.2007 - B 13 R 168/07 B
  • BSG, 08.08.2013 - B 2 U 118/13 B
  • BSG, 20.08.2007 - B 2 U 152/07 B
  • BSG, 28.03.2011 - B 11 AL 147/10 B
  • BSG, 09.07.2007 - B 2 U 161/07 B
  • BSG, 22.01.2008 - B 2 U 316/07 B
  • BSG, 21.08.2007 - B 2 U 168/07 B
  • BSG, 29.08.2007 - B 2 U 222/07 B
  • BSG, 30.04.2001 - B 2 U 115/01 B

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Möglichkeit der

  • BSG, 28.09.2012 - B 14 AS 21/12 B
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