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ArbG Dortmund, 11.01.2005 - 2 BV 186/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 11.01.2005 - 2 BV 186/04
- LAG Hamm, 28.10.2005 - 13 TaBV 30/05
- BAG, 09.05.2007 - 1 ABR 67/05
- BAG, 09.05.2007 - 4 ABR 67/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 28.10.2005 - 13 TaBV 30/05
Eingruppierung; Umgruppierung; Gebäudereiniger; tatsächlich ausgeübte Tätigkeit
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11.01.2005 - 2 BV 186/04 - wird zurückgewiesen.Der Betriebsrat beantragt, 1. wegen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, 2. den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11.01.2005 - 2 BV 186/04 - abzuändern und den Antrag abzuweisen.