Rechtsprechung
ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 23 Abs. 1 BetrVG, Art. 5 Abs. 1 GG
Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit für einen Redebeitrag eines Betriebsratsmitglieds auf einer Betriebsversammlung. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
- LAG Hessen, 19.03.2018 - 16 TaBV 185/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05
Schmähkritik und Zitate
Auszug aus ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Handelt es sich um Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen, kommt es darauf an, ob sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (BverfG, Beschluss vom 25.10.2012, juris; Beschluss vom 08.05.2007, 1 BvR 193/05, juris).Die Meinungsfreiheit muss jedoch regelmäßig dann zurücktreten, wenn sich das in der Äußerung enthaltene Werturteil als Formalbeleidigung oder Schmähkritik erweist (BverfG, Beschluss vom 08.05.2007, 1 BvR 193/05, juris; Beschluss vom 10.10.1995, 1 BvR 1476/91, juris).
- BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67
Anforderungen an den Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern -; Schweigepflicht …
Auszug aus ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Unter dem Begriff der "gesetzlichen Pflichten" sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds zu verstehen, das heißt diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn vorliegend geht es um das Amt des Betriebsrats als solches (BAG, Beschluss vom 05.09.1967, 1 ABR 1/67; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2013, 12 TaBV 93/12; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2015, 6 TaBV 48/14).Untragbar kann die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds sein, wenn der Auszuschließende durch ein ihm anrechenbares Verhalten die Funktionsfähigkeit des Betriebsrates ernstlich bedroht oder lahmgelegt hat (vgl. BAG, Beschluss vom 05.09.1967, 1 ABR 1/67, juris).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Die Meinungsfreiheit muss jedoch regelmäßig dann zurücktreten, wenn sich das in der Äußerung enthaltene Werturteil als Formalbeleidigung oder Schmähkritik erweist (BverfG, Beschluss vom 08.05.2007, 1 BvR 193/05, juris; Beschluss vom 10.10.1995, 1 BvR 1476/91, juris).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Im Rahmen der Abwägung fällt die Richtigkeit des Tatsachengehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (BverfG, Beschluss vom 25-10-2012; Beschluss vom 13.02.1996, 1 BvR 262/91). - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Auszug aus ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Arbeitnehmer dürfen unternehmensöffentlich Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen üben und sich ggf. auch überspitzt oder polemisch äußern (BAG, Urteil vom 27.09.2012, 2 AZR 646/11, juris; BAG, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 355/10, juris). - BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung …
Auszug aus ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Arbeitnehmer dürfen unternehmensöffentlich Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen üben und sich ggf. auch überspitzt oder polemisch äußern (BAG, Urteil vom 27.09.2012, 2 AZR 646/11, juris; BAG, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 355/10, juris). - BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92
Betriebsrat: Auflösung
Auszug aus ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung, die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22.06.1993, 1 ABR 62/92, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 19.09.2013, 9 TaBV 225/12, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 13.09.2012, 9 TaBV 33/04, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 11.06.2016, 9 TaBV 135/15, juris). - LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
Auf Pflichtverletzungen aus der vorangegangenen Amtszeit kann die Ausschließung …
Auszug aus ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung, die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22.06.1993, 1 ABR 62/92, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 19.09.2013, 9 TaBV 225/12, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 13.09.2012, 9 TaBV 33/04, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 11.06.2016, 9 TaBV 135/15, juris). - LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum - …
Auszug aus ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung, die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22.06.1993, 1 ABR 62/92, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 19.09.2013, 9 TaBV 225/12, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 13.09.2012, 9 TaBV 33/04, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 11.06.2016, 9 TaBV 135/15, juris). - LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14
Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer …
Auszug aus ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17
Unter dem Begriff der "gesetzlichen Pflichten" sind die Amtspflichten des Betriebsratsmitglieds zu verstehen, das heißt diejenigen Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben, denn vorliegend geht es um das Amt des Betriebsrats als solches (BAG, Beschluss vom 05.09.1967, 1 ABR 1/67; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2013, 12 TaBV 93/12; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2015, 6 TaBV 48/14). - LAG Düsseldorf, 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12
Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat
- BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte …
- BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08
Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch
- LAG Hessen, 19.03.2018 - 16 TaBV 185/17
§ 23 Absatz 1 BetrVG, Art. 5 Absatz 1 GG
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 7. Juni 2017 - 2 BV 2/17 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 7. Juni 2017 -2 BV 2/17- abzuändern und den Beteiligten zu 2 aus dem Betriebsrat auszuschließen.
Rechtsprechung
ArbG Mannheim, 23.06.2017 - 2 BV 2/17 |
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 23.06.2017 - 2 BV 2/17
- LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 19 TaBV 3/17
- BAG, 15.08.2018 - 7 ABR 9/18
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 19 TaBV 3/17
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen der Zeitarbeitsbranche
Ziff. 1/Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 23. Juni 2017 - 2 BV 2/17 - wird zurückgewiesen.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 23.6.2017, Az.: 2 BV 2/17 wird geändert.
Rechtsprechung
ArbG Bielefeld, 26.01.2017 - 2 BV 2/17 |
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Rechtsprechung
ArbG Herford, 26.07.2017 - 2 BV 2/17 |
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