Rechtsprechung
ArbG Pforzheim, 21.12.2000 - 2 BV 22/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,24141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Pforzheim, 21.12.2000 - 2 BV 22/00
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 5 TaBV 1/01
- BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 04.09.2002 - 18 Sa 996/02
Urlaubsabgeltung, Freistellung, Anrechnung des Urlaubsanspruchs auf die Zeit der …
Durch Entscheidungen des Arbeitsgerichts Herford (2 BV 22/00), des LAG Hamm (10 TaBV 11/01) und des Bundesarbeitsgerichts (2 ABN 40/01) wurde im Beschlussverfahren die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung des Klägers rechtskräftig ersetzt.Durch die rechtskräftigen Entscheidungen in dem Beschlussverfahren zwischen den Parteien ArbG Herford 2 BV 22/00 und in dem Kündigungsschutzverfahren zwischen den Parteien ArbG Herford 2 Ca 1778/01 steht fest, dass diese Voraussetzungen gegeben sind.
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 5 TaBV 1/01
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz Ehrenamtlicher auf …
Auf die Beschwerde des Beteiligten Ziffer 1 (Betriebsrats) wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 21.12.2000 - 2 BV 22/00 - abgeändert: Es wird festgestellt, daß dem Beteiligten Ziffer 1 beim Einsatz von Vereinsmitgliedern des Beteiligten Ziffer 2 (Arbeitgebers) auf ehrenamtlicher Grundlage im Rettungsdienst des Beteiligten Ziffer 2 als Zweitbesetzung auf dem Rettungswagen oder Krankentransportwagen ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG zusteht.