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   ArbG Verden, 01.08.1989 - 2 BV 24/89   

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ArbG Verden, 01.08.1989 - 2 BV 24/89 (https://dejure.org/1989,25698)
ArbG Verden, Entscheidung vom 01.08.1989 - 2 BV 24/89 (https://dejure.org/1989,25698)
ArbG Verden, Entscheidung vom 01. August 1989 - 2 BV 24/89 (https://dejure.org/1989,25698)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

    Demgegenüber wird allerdings auch vertreten, dass die Informationspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 BetrVG uneingeschränkt auch bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur Arbeitsleistung gilt; zu einer vollständigen Unterrichtung des Betriebsrats gehören danach auch die persönlichen Daten der überlassenen Leiharbeitnehmer; dies soll auch gelten, wenn ein bereits im Betrieb tätiger Leiharbeitnehmer, kurzfristig gegen einen anderen ausgewechselt werden soll (ArbG Verden, 01.08.1989 - 2 BV 24/89 - AiB 1989, 318; Boemke, AÜG, § 40 Rn. 98; Ulber, AÜG, 3. Aufl. § 14 Rn. 151; Däubler/Kittner/Klebe/Bachner, BetrVG, 11. Aufl., § 99 Rn. 133; Trittin, AiB 2007, 727).
  • ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02

    Einstellung von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen Betriebsvereinbarung

    Die Informationspflicht des Arbeitgebers nach § 99 I BetrVG gilt uneingeschränkt auch bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern (ArbG Verden, Beschluß v. 1.8.1989 -- 2 BV 24/89; Kittner, in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl. 2002, § 99 Rn. 133 m.w.N.).
  • ArbG Freiburg, 02.04.2003 - 7 BV 19/02

    Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern durch den

    Die Informationspflicht des Arbeitgebers nach § 99 I BetrVG gilt uneingeschränkt auch bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern (ArbG Verden, Beschluß v. 1.8.1989 -- 2 BV 24/89; Kittner, in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl. 2002, § 99 Rn. 133 m.w.N.).
  • ArbG Verden, 25.04.1990 - 1 BV 1/90

    Anspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber, es zu unterlassen, die durch

    2 BV 24/89 = 8 TaBV 81/89 LAG Niedersachsen, 2 BV 26/89 =.
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