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ArbG Bonn, 18.10.2017 - 2 BV 30/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 18.10.2017 - 2 BV 30/17
- LAG Köln, 23.08.2018 - 7 TaBV 86/17
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 23.08.2018 - 7 TaBV 86/17
Kein Präjudiz früherer Eingruppierungen bei Eingruppierung eines/r neuen …
Die Beschwerde des Betriebsrats/Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.10.2017 in Sachen 2 BV 30/17 EU, betreffend die Eingruppierung der Arbeitnehmerin P K -P in Gehaltsgruppe K/T3 des tariflichen Gehaltsgruppenplans vom 11.12.1975, wird zurückgewiesen.Der Betriebsrat als Beschwerdeführer beantragt nunmehr, den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.10.2017, 2 BV 30/17 EU, abzuändern und den Antrag der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.10.2017 in Sachen 2 BV 30/17 EU erfüllt alle Zulässigkeitsvoraussetzungen, erweist sich in der Sache jedoch nicht als begründet.