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   ArbG Marburg, 22.12.2006 - 2 BV 4/06   

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https://dejure.org/2006,29260
ArbG Marburg, 22.12.2006 - 2 BV 4/06 (https://dejure.org/2006,29260)
ArbG Marburg, Entscheidung vom 22.12.2006 - 2 BV 4/06 (https://dejure.org/2006,29260)
ArbG Marburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 2 BV 4/06 (https://dejure.org/2006,29260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aktives jedoch kein passives Wahlrecht von überlassenen Arbeitnehmern bei der Betriebsratswahl ? Aufgrund Gestellungsvertrags tätige DRK-Schwestern sind weder aktiv noch passiv wahlberechtigt ? DRK-Schwesternschülerinnen demgegenüber aktiv wahlberechtigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aktives und passives Wahlrecht von überlassenen Arbeitnehmern sowie DRK-Schwestern im Rahmen einer Betriebsratswahl; Aktive Wahlberechtigung und Wählbarkeit in den Betriebsrat von durch Gesetz bzw. Kooperationsvertrag vom Land als Arbeitgeber in ein privat-rechtlich ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 295
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Auszug aus ArbG Marburg, 22.12.2006 - 2 BV 4/06
    Diese beim Land angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiter [DB 2007 S. 296]sind auch bei der Berechnung der Belegschaftsstärke und der Größe des Betriebsrats nach § 9 BetrVG nicht zu berücksichtigen.
  • LAG Hessen, 16.08.2007 - 9 TaBV 27/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - aktive und passive Wahlberechtigung -

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Marburg vom 22. Dezember 2006 - 2 BV 4/06 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Marburg hat dem Antrag durch Beschluss vom 22. Dez. 2006 - 2 BV 4/06 - stattgegeben.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Marburg vom 22. Dez. 2006 - 2 BV 4/06 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • OLG Hamburg, 29.10.2007 - 11 W 27/07

    Ermittlung der Schwellenwerte nach § 1 DrittelbG als Voraussetzung für die

    Soweit das Arbeitsgericht Marburg (Beschluss vom 22.12.2006 - 2 BV 4/06) die Schwesternschülerinnen und Schwesternschüler, die einen Ausbildungsvertrag mit dem DRK geschlossen haben, als wahlberechtigt im Rahmen der Betriebsratswahl ansieht, kann, da § 7 BetrVG auch Leiharbeitnehmern das aktive Wahlrecht zubilligt, aus dieser Entscheidung kein Schluss auf die betriebsverfassungsrechtliche Behandlung der Schwesternschülerinnen und Schwesternschüler gezogen werden.
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