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ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 2 BV 567/01 (https://dejure.org/2001,22663)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht; Zustimmungspflichtigkeit bei Einstellung von Teilzeitkräften; Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats durch rechtskräftiges Urteil; Erfassung tatsächlicher Entwicklungen nach Widerspruch durch den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2002, 473
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89
Rechenzentrum als Tendenzbetrieb
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01
Die Notwendigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Maßnahme entfällt nicht dadurch, dass der geltend gemachte Verweigerungsgrund nachträglich entfällt (BAG 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 - AP Nr. 47 zu § 118 BetrVG 1972, zu B I 2). - BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann jedenfalls nicht auf erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintretende Umstände gestützt werden (vgl. etwa BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, zu II B 3 b). - BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01
Dies wird lediglich durch die befristete Begründungspflicht nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG eingeschränkt, die es dem Betriebsrat verwehrt, sich nach Fristablauf auf neue Gründe tatsächlicher Art. und neue Widerspruchsgründe zu berufen (vgl. etwa BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II). - BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann jedenfalls nicht auf erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintretende Umstände gestützt werden (vgl. etwa BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, zu II B 3 b).
- LAG Düsseldorf, 19.03.2008 - 2 TaBV 3/08
Zustimmungsersetzungsverfahren; nachträglich eintretende Umstände; befristet …
Dies widerspräche dem Zweck von § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, der dem Arbeitgeber binnen Wochenfrist Klarheit über die Art der Einwendungen des Betriebsrats verschaffen soll (so auch ArbG Frankfurt a.M. 05.12.2001 - 2 BV 567/01 - NZA-RR 2002, 473). - ArbG Bielefeld, 15.01.2003 - 3 BV 78/02
Betriebsratswiderspruch per E-Mail ausreichend?
Nach dem Verstreichen der dort in Abs. 1 genannten Drei-Wochen-Frist kann das gesetzgeberische Ziel - die Verschaffung eines Dauerarbeitsplatzes zugunsten eines bereits im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers - nicht mehr erreicht werden (ArbG Frankfurt/Main vom 05.12.2001 - 2 BV 567/01 in: NZA - RR 2002, 473).