Rechtsprechung
ArbG Bochum, 07.03.2006 - 2 BV 72/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Bochum - 10 TaBV 34/06
- ArbG Bochum, 07.03.2006 - 2 BV 72/05
- LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 34/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 34/06
Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungs-, Fahrtkosten; …
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 07.03.2006 - 2 BV 72/05 - teilweise abgeändert.Im Übrigen wird die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 07.03.2006 - 2 BV 72/05 - zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 07.03.2006 - 2 BV 72/05 - abzuändern und die Arbeitgeberin zu verpflichten, den Beteiligten zu 3. von den Kosten in Höhe von 430, 00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2004, Rechnungs-Nr. des Veranstalters: D 240613-047/9, freizustellen, die durch die Teilnahme des Beteiligten zu 3. an dem Seminar "Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung" vom 05. - 07.07.2004 in O1xxxx, durchgeführt durch das D4x-B7xxxxxxxxxx N1x e.V., entstanden sind,.