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   ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12   

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https://dejure.org/2012,32219
ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12 (https://dejure.org/2012,32219)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 26.09.2012 - 2 BV 85/12 (https://dejure.org/2012,32219)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 26. September 2012 - 2 BV 85/12 (https://dejure.org/2012,32219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 2 S 1 AÜG, § 99 BetrVG, § 100 BetrVG
    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff der "vorübergehenden" Überlassung von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77

    Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12
    Das Merkmal "offensichtlich in § 100 Absatz 3 Satz 1 BetrVG erfordert eine grobe Verkennung der sachlich betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme seitens des Arbeitgebers, wobei von dessen Sicht im Zeitpunkt der Durchführung der dringlich angesehenen Maßnahme auszugehen ist, vergleiche BAG vom 6.10.1978, 1 ABR 51/77.
  • ArbG Cottbus, 22.08.2012 - 4 BV 2/12

    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff

    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12
    a) Hinsichtlich der Begründung verweist die Kammer auf die ausführliche Begründung des Arbeitsgerichts Cottbus, Beschluss vom 22. August 2012 - 4 BV 2/12 zu II. 1. b) bb) der Gründe, die hier im Wesentlichen wiedergegeben werden.
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12
    Schließlich kann auch auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 21.03.1990, 7 AZR 198/89 zur Auslegung des Begriffs "vorübergehend" in § 1 Abs. 3 Ziff. 2 AÜG alte Fassung abgestellt werden.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12
    § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG n.F. ist vor dem Hintergrund der gebotenen europarechtskonformen Auslegung (vgl. hierzu BAG v. 24.03.2009, 9 AZR 983/07 sowie BAG v. 20.04.2011, 5 AZR 200/10) und dem erklärten Ziel des Bundesgesetzgebers, mit der Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die vollständige Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie in das nationale Recht zu gewährleisten, ebenfalls als Verbotsnorm auszulegen.
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12
    § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG n.F. ist vor dem Hintergrund der gebotenen europarechtskonformen Auslegung (vgl. hierzu BAG v. 24.03.2009, 9 AZR 983/07 sowie BAG v. 20.04.2011, 5 AZR 200/10) und dem erklärten Ziel des Bundesgesetzgebers, mit der Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die vollständige Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie in das nationale Recht zu gewährleisten, ebenfalls als Verbotsnorm auszulegen.
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12
    Ein Verstoß gegen die lediglich vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher begründet mithin einen Zustimmungsverweigerungsgrund gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (vgl. auch BAG v. 28.09.1988, 1 ABR 85/87 zur Annahme eines Zustimmungsverweigerungsgrundes bei Verstoß gegen die damals geregelte Höchstbefristungsdauer von sechs Monaten für die Arbeitnehmerüberlassung gem. Art. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG alte Fassung, dessen Erwägungen nunmehr nach Einführung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG neue Fassung gleichermaßen gelten).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-458/05

    Jouini u.a. - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12
    Auch der EuGH sieht die Tätigkeit von Leiharbeitsunternehmen dadurch gekennzeichnet, dass sie entleihenden Unternehmen Arbeitnehmer "vorübergehend" zur Verfügung stellen, damit diese dort verschiedene Aufgaben entsprechend den Bedürfnissen und nach Anweisung dieser entleihenden Unternehmen wahrnehmen (EuGH, Urteil v. 13.09.2007- C-458/05, NZA 2007, S. 1151 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der

    Ebensowenig ist für die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers stets ein sachlicher Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG zu fordern (a. A. ArbG Cottbus 26.09.2012 - 2 BV 85/12 - zitiert nach juris, Rn. 57 mwN; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - zitiert nach juris Rn. 64 mwN ); vielmehr reicht die normale Unsicherheit über Auftragsschwankungen aus, ohne dass ein konkreter vorübergehender Bedarf iSd. § 14 Abs. 1 Ziff. 1 TzBfG dargelegt werden müsste.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 10 TaBV 671/14

    Aufgabenübertragung - Betriebsausschuss - unzureichende Unterrichtung -

    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob eine Überlassung eines Leiharbeitnehmers an den Entleiher nur dann iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG vorübergehend erfolgt, wenn für die Überlassung ein sachlicher Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG vorliegt (so die erstinstanzliche Entscheidung mwN, ebenso ArbG Cottbus 26. September 2012 - 2 BV 85/12; aA LAG Berlin-Brandenburg 19. Dezember 2012 - 4 TaBV 1163/12 - Juris Rn. 42).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur

    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob eine Überlassung eines Leiharbeitnehmers an den Entleiher nur dann iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG vorübergehend erfolgt, wenn für die Überlassung ein sachlicher Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG vorliegt (so die erstinstanzliche Entscheidung mwN, ebenso ArbG Cottbus 26. September 2012 - 2 BV 85/12; aA LAG Berlin-Brandenburg 19. Dezember 2012 - 4 TaBV 1163/12 - Juris Rn. 42).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12

    Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung

    Für die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers ist - entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts - auch kein sachlicher Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG zu fordern ( LAG Berlin Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12; juris ; a. A. ArbG Cottbus 26.09.2012 - 2 BV 85/12 - zitiert nach juris, Rn. 57 mwN; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - zitiert nach juris Rn. 64 mwN ); vielmehr reicht die normale Unsicherheit über Auftragsschwankungen aus, ohne dass ein konkreter vorübergehender Bedarf iSd. § 14 Abs. 1 Ziff. 1 TzBfG dargelegt werden müsste.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 18 TaBV 2150/12

    Einstellung von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung

    Ebenso wenig ist für die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers stets ein sachlicher Grund i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG zu fordern (a. A. ArbG Cottbus 26.09.2012 - 2 BV 85/12 - zitiert nach juris, Rn. 57 mwN; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - zitiert nach juris Rn. 64 mwN ); vielmehr reicht die normale Unsicherheit über Auftragsschwankungen aus, ohne dass ein konkreter vorübergehender Bedarf i.S.d. § 14 Abs. 1 Ziff. 1 TzBfG dargelegt werden müsste.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2113/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 26.09.2012, Aktenzeichen 2 BV 85/12, abzuändern und.
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