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   ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16   

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https://dejure.org/2016,54426
ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16 (https://dejure.org/2016,54426)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 16.06.2016 - 2 BV 9/16 (https://dejure.org/2016,54426)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 2 BV 9/16 (https://dejure.org/2016,54426)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16
    Es handelt sich damit um einen sogenannten Globalantrag, der auch nur dann begründet sein kann, wenn es unter der Vielzahl der von ihm erfassten Fallgestaltungen keinen Sachverhalt gibt, in dem sich der Antrag als unbegründet erweisen würde (BAG, Beschluss vom 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - AP Nr. 1 zu § 89 BetrVG 1972; Beschluss vom 22.06.2005 - 2. ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16
    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen, sondern etwas anderes (BAG, Beschluss vom 27.2..1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972; Beschluss vom 21.09.1999 - 1 ABR 40/98 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - DB 2005, 204).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16
    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen, sondern etwas anderes (BAG, Beschluss vom 27.2..1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972; Beschluss vom 21.09.1999 - 1 ABR 40/98 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - DB 2005, 204).
  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16
    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen, sondern etwas anderes (BAG, Beschluss vom 27.2..1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972; Beschluss vom 21.09.1999 - 1 ABR 40/98 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - DB 2005, 204).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16
    Es handelt sich damit um einen sogenannten Globalantrag, der auch nur dann begründet sein kann, wenn es unter der Vielzahl der von ihm erfassten Fallgestaltungen keinen Sachverhalt gibt, in dem sich der Antrag als unbegründet erweisen würde (BAG, Beschluss vom 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - AP Nr. 1 zu § 89 BetrVG 1972; Beschluss vom 22.06.2005 - 2. ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16
    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen, sondern etwas anderes (BAG, Beschluss vom 27.2..1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972; Beschluss vom 21.09.1999 - 1 ABR 40/98 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 - DB 2005, 204).
  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98

    Betriebsrat: Anspruch auf Duldung des Zugangs eines beauftragten Rechtsanwalts

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16
    Der Antrag des Betriebsrates war zurückzuweisen, da er nicht in allen Fallgestaltungen einschränkungslos besteht (vgl. zuletzt etwa BAG, Beschluss vom 20.2..1999 - 7 ABR 37/98 - juris).
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 16. Juni 2016 - 2 BV 9/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2016 - 8 TaBV 62/16

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Teilnahmerechts des

    1.Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 16.06.2016 - Az. 2 BV 9/16 - abgeändert.

    Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 16.06.2016 Az. 2 BV 9/16 abzuändern und dem Antragsgegner aufzugeben, den Betriebsrat entsprechend § 4 Ziffer 1 der Betriebsvereinbarung zu Unternehmens-, Organisations- und Personalentwicklung zu Gesprächen einzuladen, die disziplinarische Maßnahmen Arbeitnehmern zum Gegenstand haben.

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