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   ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20   

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ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20 (https://dejure.org/2020,8462)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20 (https://dejure.org/2020,8462)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 24. April 2020 - 2 BVGa 4/20 (https://dejure.org/2020,8462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Technische Abstandsüberwachung von Arbeitnehmern wegen des Coronavirus

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verbot technischer Überwachung zur Sicherstellung der Abstandseinhaltung wegen COVID-19

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Videoüberaufnahmen zur Überwachung von Corona-Schutzvorschriften sind mitbestimmungspflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Sichereitsabstände wegen Corona-Pandemie - Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der Abstandsüberwachung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der Corona-Abstandsüberwachung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der Abstandsüberwachung

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
    Infektionsschutz im Betrieb: Mitbestimmung des Betriebsrats besteht auch in Eilfällen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Videoüberwachung zur Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsabstände im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überwachung der Mindestabstände durch Firmenaufnahmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der Abstandsüberwachung? - Corona-Virus

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Abstandsüberwachung?

  • justiz.nrw (Pressemitteilung)

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der Abstandsüberwachung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf bei Videoüberwachung von Corona-Schutzvorschriften mitbestimmen

  • datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung des "Corona-Mindestabstands" zwischen Beschäftigten unzulässig?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat bei Videoüberwachung von Corona-Schutzvorschriften ein Mitbestimmungsrecht

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Corona - Rückkehr in die Betriebe nur mit Betriebsrat

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Stopp per einstweiliger Verfügung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung zur Abstandsmessung ohne Betriebsrat nicht möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    COVID-19 Mindestabstand: Technische Abstandsmessung im Betrieb

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber per Video die Einhaltung von Corona-Maßnahmen überwachen?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Auszüge)

    Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Coronavirusprävention (hier: Einhaltung von Abstandsregelungen)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat muss Kontrolle der Sicherheitsabstände zustimmen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Überwachung der Abstandsregeln per Video

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Überwachung von Abstandsregeln per Video

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat muss Kontrolle der Sicherheitsabstände zustimmen

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat muss bei Corona-Schutzmaßnahmen mitbestimmen dürfen

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1268
  • WM 2020, 1223
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
    Dieser kann durch einstweilige Verfügung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens gesichert werden (vgl. nur LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, NZA-RR 2018, 368 Rn. 64; GK-BetrVG/ Kreutz , 11. Aufl. 2018, § 77 Rn. 27, jew. mwN).

    Im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ist bei der Prüfung, ob ein Verfügungsgrund vorliegt, einerseits zu berücksichtigen, dass die Zwangsvollstreckung eines Beschlusses nach § 85 Abs. 1 ArbGG, sofern es sich nicht gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 1. HS ArbGG um einen Beschluss in vermögensrechtlichen Angelegenheiten handelt, erst nach Rechtskraft möglich ist (dazu LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, NZA-RR 2018, 368 Rn. 49; LAG Nürnberg, Beschl. v. 25.02.2016, 7 TaBVGa 4/15, BeckRS 2016, 69603 Rn. 34; LAG Berlin, Beschl. v. 12.11.2003, 3 Ta 2142/03, BeckRS 2003, 30454064; GK-ArbGG/ Vossen , Lfg.

    Dabei kommt es darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belage zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO; LAG Köln, Beschl. v. 20.05.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris Rn. 54; Beschl. v. 13.08.2002, 12 Ta 244/02, NZA-RR 2003, 249; ErfK/ Koch , § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/ Vossen , § 85 Rn. 55).

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Verfügungsgrund nicht bereits durch den Verfügungsanspruch indiziert wird (dazu LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO Rn. 45 mwN).

    Für die Feststellung eines Verfügungsgrundes kommt es daher nicht darauf an, ob dem Betriebsrat die Ausübung seiner Beteiligungsrechte ganz oder jedenfalls für die Vergangenheit unmöglich gemacht wird, sondern darauf, ob für die Zeit bis zum Inkrafttreten einer mitbestimmten Regelung, der damit bezweckte notwendige Schutz der Arbeitnehmer unwiederbringlich vereitelt wird (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO Rn. 52; LAG Hamburg, Beschl. v. 28.01.2010, 7 TaBVGa 2/09, juris Rn. 81; ErfK/ Koch , § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/ Vossen , § 85 Rn. 56; GMP/ Spinner , § 85 ArbGG Rn. 37).

    Bei einer in höherem Maße zweifelhaften Rechtslage kann regelmäßig keine einstweilige Verfügung ergehen (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO Rn. 50 ff.; LAG Köln, Beschl. v. 21.8.2013, 11 Ta 87/13, BeckRS 2013, 73949 Rn. 31; LAG Hessen, Beschl. v. 15.11.2012, 5 TaBVGa 257/12, BeckRS 2013, 67432, jew. mwN).

    Im Bereich des Gesundheitsschutzes werden im Hinblick auf den sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ergebenden Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach dem Sinn und Zweck des betroffenen Mitbestimmungsrechts Einschränkungen angenommen, soweit die Arbeitgeberin arbeitsschutzrechtlich zum Handeln gezwungen ist und lediglich Umfang und Ausgestaltung von zu ergreifenden Schutzmaßnahmen der Mitbestimmung unterliegen, wenn anderenfalls durch eine Unterlassungsverfügung vorübergehend bis zum Zustandekommen einer mitbestimmten Regelung der Arbeitsschutz schlechter als durch die von der Arbeitgeberin einseitig getroffenen Maßnahmen gewährleistet wäre (in diesem Sinne LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18.10.2016, 2 TaBVGa 1/16, BeckRS 2016, 119000 Rn. 55 ff.).

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18

    Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes

    Auszug aus ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und wegen Fehlens einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG, Beschl. v. 19.11.2019, 1 ABR 22/18, NZA 2020, 266 Rn. 28; Beschl. v. 18.07.2017, 1 ABR 59/15, NZA 2017, 1615; Beschl. v. 28.03.2017, 1 ABR 25/15, NZA 2017, 1132, jew. mwN).

    Allerdings kann ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG erst eingreifen, wenn eine konkrete Gefährdung nach Art und Umfang entweder feststeht oder im Rahmen einer nach § 5 ArbSchG vom Arbeitgeber durchgeführten Beurteilung der Arbeitsbedingungen festgestellt wurde (vgl. zuletzt BAG, Beschl. v. 19.11.2019, 1 ABR 22/18, aaO Rn. 28 mwN).

    Je genauer und wirklichkeitsnäher im Betrieb die Gefährdungen anhand der jeweiligen Gefahrenquellen ermittelt und beurteilt werden, umso gezielter können konkrete Maßnahmen getroffen werden (vgl. BAG, Beschl. v. 19.11.2019, 1 ABR 22/18, aaO Rn. 32 mwN).

    Dabei unterliegt auch die Ausgestaltung der Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung i.S.v. § 5 ArbSchG dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (vgl. nur BAG, Beschl. v. 19.11.2019, 1 ABR 22/18, aaO Rn. 32 mwN; vgl. dazu Fitting, § 87 Rn. 297).

    Diese umfasst etwa die zu untersuchenden Arbeitsplätze und Tätigkeiten, die Gesundheitsfaktoren, die Untersuchungsmethoden sowie das Verfahren (vgl. BAG, Beschl. v. 19.11.2019, 1 ABR 22/18, aaO; ErfK/ Kania , § 87 BetrVG Rn. 64a).

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auszug aus ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
    Dabei ist von einer Bestimmung zur Überwachung bereits dann auszugehen, wenn die technische Einrichtung zur Überwachung objektiv geeignet ist, wenn sie also individualisierte oder individualisierbare Verhaltens- oder Leistungsdaten selbst erhebt und aufzeichnet, sodass es auf die subjektive Überwachungs- oder Verwendungsabsicht des Arbeitgebers nicht ankommt (st. Rspr. vgl. grundlegend: BAG, Beschl. v. 09.09.1975, 1 ABR 20/74, AP BetrVG 1972 § 87; Beschl. v. 13.12.2016, 1 ABR 7/15, NZA 2017, 657; ErfK/ Kania , § 87 BetrVG Rn. 55; Fitting, § 87 Rn. 226 u. 235, jew. mwN).

    Im Hinblick auf das sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ergebende Mitbestimmungsrecht ist dem Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer, dessen Schutz das Beteiligungsrecht des Betriebsrates dient (dazu BAG, Beschl. v. 25.04.2017, 1 ABR 46/15, NZA 2017, 1205; Beschl. v. 13.12.2016, 1 ABR 7/1, NZA 2017, 657; Fitting, § 87 BetrVG Rn. 215; Richardi/ Maschmann , § 87 Rn. 492), ein hoher Stellenwert beizumessen.

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 58/94

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege eines Globalantrags

    Auszug aus ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
    Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren erfordert einen Antrag, der einzelne, tatbestandlich umschriebene, konkrete Handlungen zum Verfahrensgegenstand macht (vgl. schon BAG, Beschl. v. 09.05.1995, 1 ABR 58/94, BeckRS 1995, 30754723).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein sog. Globalantrag zulässig, jedoch grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn einzelne Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. BAG, Beschl. v. 17.09.2013, 1 ABR 37/12, NZA 2014, 219 Rn. 19; so auch schon Beschl. v. 09.05.1995, 1 ABR 58/94, aaO mwN; vgl. auch Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2019, I. System. Einleitung Rn. 9).

  • LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09

    Freistellung Betriebsratsmitglied; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund

    Auszug aus ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
    Dabei kommt es darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belage zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO; LAG Köln, Beschl. v. 20.05.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris Rn. 54; Beschl. v. 13.08.2002, 12 Ta 244/02, NZA-RR 2003, 249; ErfK/ Koch , § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/ Vossen , § 85 Rn. 55).
  • LAG Nürnberg, 25.02.2016 - 7 TaBVGa 4/15

    Betriebsrat - Amtsenthebung - einstweilige Verfügung

    Auszug aus ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
    Im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ist bei der Prüfung, ob ein Verfügungsgrund vorliegt, einerseits zu berücksichtigen, dass die Zwangsvollstreckung eines Beschlusses nach § 85 Abs. 1 ArbGG, sofern es sich nicht gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 1. HS ArbGG um einen Beschluss in vermögensrechtlichen Angelegenheiten handelt, erst nach Rechtskraft möglich ist (dazu LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, NZA-RR 2018, 368 Rn. 49; LAG Nürnberg, Beschl. v. 25.02.2016, 7 TaBVGa 4/15, BeckRS 2016, 69603 Rn. 34; LAG Berlin, Beschl. v. 12.11.2003, 3 Ta 2142/03, BeckRS 2003, 30454064; GK-ArbGG/ Vossen , Lfg.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2016 - 2 TaBVGa 1/16

    Keine einstweilige Verfügung des Betriebsrats zur Verhinderung von Erstgesprächen

    Auszug aus ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
    Im Bereich des Gesundheitsschutzes werden im Hinblick auf den sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ergebenden Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach dem Sinn und Zweck des betroffenen Mitbestimmungsrechts Einschränkungen angenommen, soweit die Arbeitgeberin arbeitsschutzrechtlich zum Handeln gezwungen ist und lediglich Umfang und Ausgestaltung von zu ergreifenden Schutzmaßnahmen der Mitbestimmung unterliegen, wenn anderenfalls durch eine Unterlassungsverfügung vorübergehend bis zum Zustandekommen einer mitbestimmten Regelung der Arbeitsschutz schlechter als durch die von der Arbeitgeberin einseitig getroffenen Maßnahmen gewährleistet wäre (in diesem Sinne LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18.10.2016, 2 TaBVGa 1/16, BeckRS 2016, 119000 Rn. 55 ff.).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
    Hinsichtlich der Art und Höhe des Ordnungsmittels war auch für den allgemeinen Unterlassungsanspruch die spezialgesetzliche Vorschrift des § 23 Abs. 3 BetrVG zu beachten (vgl. dazu nur BAG, Beschl. v. 29.04.2004, 1 ABR 30/02, NZA 2004, 670).
  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
    Im Hinblick auf das sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ergebende Mitbestimmungsrecht ist dem Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer, dessen Schutz das Beteiligungsrecht des Betriebsrates dient (dazu BAG, Beschl. v. 25.04.2017, 1 ABR 46/15, NZA 2017, 1205; Beschl. v. 13.12.2016, 1 ABR 7/1, NZA 2017, 657; Fitting, § 87 BetrVG Rn. 215; Richardi/ Maschmann , § 87 Rn. 492), ein hoher Stellenwert beizumessen.
  • LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch -

    Auszug aus ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
    Für die Feststellung eines Verfügungsgrundes kommt es daher nicht darauf an, ob dem Betriebsrat die Ausübung seiner Beteiligungsrechte ganz oder jedenfalls für die Vergangenheit unmöglich gemacht wird, sondern darauf, ob für die Zeit bis zum Inkrafttreten einer mitbestimmten Regelung, der damit bezweckte notwendige Schutz der Arbeitnehmer unwiederbringlich vereitelt wird (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO Rn. 52; LAG Hamburg, Beschl. v. 28.01.2010, 7 TaBVGa 2/09, juris Rn. 81; ErfK/ Koch , § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/ Vossen , § 85 Rn. 56; GMP/ Spinner , § 85 ArbGG Rn. 37).
  • LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13

    Frühes Verlangen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • LAG Berlin, 12.11.2003 - 3 Ta 2142/03

    Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Verfügung im arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

  • LAG Hessen, 15.11.2012 - 5 TaBVGa 257/12

    Keine Verdrängung der Einigungsstelle durch eine in einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 13.08.2002 - 12 Ta 244/02

    Einstweilige Verfügung, Verstoß gegen § 99 BetrVG

  • LAG Düsseldorf, 14.05.2002 - 7 Ta 128/02

    Zwangsvollstreckung; Vergleich im Beschlussverfahren

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10

    Leistungsbeurteilung - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Regelungssperre des

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 37/12

    Mitbestimmung der Personalvertretung des fliegenden Personals bei der Anpassung

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90

    Mitbestimmung bei Umsetzung verkürzter tariflicher Arbeitszeit

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

    Dann ist das Hauptsacheverfahren bis zur rechtskräftigen Klärung der Streitfragen abzuwarten, es sei denn, dass schwerwiegende Schutzinteressen der Belegschaft ausnahmsweise selbst in einem solchen Fall das Durchführungsinteresse der Arbeitgeberin deutlich überwiegen (ArbG Wesel, Beschluss vom 24. April 2020 - 2 BVGa 4/20 -, Rn. 62ff., juris).

    Die Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern ist ein Vorgang, der verschiedene Phasen, nämlich die Ermittlung, Übermittlung und/oder Aufzeichnung sowie die Verarbeitung (Auswertung) von Kontrollinformationen durchlaufen kann, die alle vom Umfang des Regelungsgegenstandes erfasst sind (vgl. ArbG Wesel, Beschluss vom 24. April 2020 - 2 BVGa 4/20 -, juris, Rn. 35 - 48; GK-BetrVG/Wiese/Gutzeit, § 87 Rn. 545 ff.).

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