Rechtsprechung
ArbG Iserlohn, 31.10.2016 - 2 BVGa 9/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 12.07.2016 - 2 BVGa 9/16
- LAG Hamm, 15.07.2016 - 13 TaBVGa 2/16
- ArbG Iserlohn, 31.10.2016 - 2 BVGa 9/16
- LAG Hamm, 02.01.2017 - 7 Ta 585/16
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 02.01.2017 - 7 Ta 585/16 Die Beschwerde des Beschwerdeführers (Betriebsrates) vom 16.11.2016 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 31.10.2016 - 2 BVGa 9/16 - wird zurückgewiesen.
Der Gläubiger erwirkte unter dem 15.07.2016 zum Aktenzeichen 13 TaBVGa 2/16 Landesarbeitsgericht Hamm, 2 BVGa 9/16 Arbeitsgericht Iserlohn, eine Unterlassungsverfügung gegen die Durchführung von Arbeit an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen.
Rechtsprechung
ArbG Iserlohn, 12.07.2016 - 2 BVGa 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 12.07.2016 - 2 BVGa 9/16
- LAG Hamm, 15.07.2016 - 13 TaBVGa 2/16
- ArbG Iserlohn, 31.10.2016 - 2 BVGa 9/16
- LAG Hamm, 02.01.2017 - 7 Ta 585/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat …
Auszug aus ArbG Iserlohn, 12.07.2016 - 2 BVGa 9/16
(ständige Rechtsprechung des LAG Hamm, siehe z. B. Beschluss vom 06.02.2001 13 TaBV 132/2000; LAG Hamm, Beschluss vom 22.10.2010, 10 TaBVGa 19/10), der auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.(LAG Hamm, Beschluss vom 22.10.2010, 10 TaBVGa 19/10).
(LAG Hamm, Beschluss vom 22.10.201, 10 TaBVGa 19/10).
- LAG Hamm, 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00
Unterlassung von Überstunden, für die keine Zustimmung des Betriebssrats vorliegt
Auszug aus ArbG Iserlohn, 12.07.2016 - 2 BVGa 9/16
(ständige Rechtsprechung des LAG Hamm, siehe z. B. Beschluss vom 06.02.2001 13 TaBV 132/2000; LAG Hamm, Beschluss vom 22.10.2010, 10 TaBVGa 19/10), der auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.
- LAG Hamm, 15.07.2016 - 13 TaBVGa 2/16
Einstweilige Verfügung; Unterlassung; Mehrarbeit; Einwand; Rechtsmissbrauch
Auf die Beschwerde des Betriebsrats - unter Zurückweisung der Beschwerde der Arbeitgeberin - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 12.07.2016 - 2 BVGa 9/16 - teilweise abgeändert und der Tenor insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 12.07.2016 - 2 BVGa 9/16 - abzuändern und die Anträge abzuweisen.
Der Betriebsrat beantragt, unter Zurückweisung der Beschwerde der Arbeitgeberin den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 12.07.2016 - 2 BVGa 9/16 - teilweise abzuändern und der Arbeitgeberin unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,-- EUR wegen einer jeden Zuwiderhandlung aufzugeben, es bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren 2 BV 28/16 (Arbeitsgericht Iserlohn) zu unterlassen, im Betrieb in Q Arbeit an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen anzuordnen und/oder deren Durchführung zu dulden, solange nicht die Zustimmung des Betriebsrates oder eine die Zustimmung ersetzende Entscheidung der Einigungsstelle vorliegt, es sei denn, es ist ein Notfall gegeben.