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   OVG Hamburg, 04.10.2006 - 2 Bf 28/05.Z   

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https://dejure.org/2006,6105
OVG Hamburg, 04.10.2006 - 2 Bf 28/05.Z (https://dejure.org/2006,6105)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.10.2006 - 2 Bf 28/05.Z (https://dejure.org/2006,6105)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 2 Bf 28/05.Z (https://dejure.org/2006,6105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Aufstockung eines Einfamilienhauses wegen Verletzung von Nachbarrechten; Vorsprung als untergeordneter Gebäudeteil (Vorbau)

  • Judicialis

    HBauO 1986 § 6 Abs. 5 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbBauO (1986) § 6 Abs. 5 Satz 5

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächen bei Vorbauten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 11.08.1999 - 2 Bs 245/99
    Auszug aus OVG Hamburg, 04.10.2006 - 2 Bf 28/05
    Als untergeordnet ist ein Vorbau nur dann anzusehen, wenn er nach Umfang und Auswirkungen gegenüber dem Gesamtbauvorhaben nicht nennenswert ins Gewicht fällt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschl. v. 1.8.2005, 2 Bf 299/02; Urt. v. 21.5.2003, NordÖR 2004 S. 31 ff. ; Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002 S. 454, 457; Beschl. v. 11.8.1999, 2 Bs 245/99 in juris).
  • OVG Hamburg, 21.05.2003 - 2 Bf 80/99

    Zum Begriff der "untergeordneten Gebäudeteile"

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.10.2006 - 2 Bf 28/05
    Als untergeordnet ist ein Vorbau nur dann anzusehen, wenn er nach Umfang und Auswirkungen gegenüber dem Gesamtbauvorhaben nicht nennenswert ins Gewicht fällt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschl. v. 1.8.2005, 2 Bf 299/02; Urt. v. 21.5.2003, NordÖR 2004 S. 31 ff. ; Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002 S. 454, 457; Beschl. v. 11.8.1999, 2 Bs 245/99 in juris).
  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.10.2006 - 2 Bf 28/05
    Als untergeordnet ist ein Vorbau nur dann anzusehen, wenn er nach Umfang und Auswirkungen gegenüber dem Gesamtbauvorhaben nicht nennenswert ins Gewicht fällt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschl. v. 1.8.2005, 2 Bf 299/02; Urt. v. 21.5.2003, NordÖR 2004 S. 31 ff. ; Urt. v. 17.1.2002, NordÖR 2002 S. 454, 457; Beschl. v. 11.8.1999, 2 Bs 245/99 in juris).
  • OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03

    Zustimmung des Nachbarn bei einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Untergeordnete Bauteile dürfen auch nach Umfang und Auswirkungen gegenüber dem Gesamtvorhaben nicht nennenswert ins Gewicht fallen oder in Erscheinung treten (OVG Hamburg, Beschl. v. 4.10.2006, NordÖR 2007, 40).
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