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OVG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Bf 345/05.Z |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eignung einer auf einem Grundstück im Hafennutzungsgebiet errichteten Werbeanlage für wechselnden Plakatanschlag zur Nutzung des Grundstücks zu Hafenzwecken; Errichtung einer Werbeanlage als wesentliche Veränderung oder Erweiterung der Grundstücksnutzung gem. § 6 Abs. 3 ...
- Judicialis
HafenEG § 6 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Nutzung einer Werbeanlage in Hafennutzungsgebiet
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 10.08.2005 - 7 K 345/05
- OVG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Bf 345/05.Z
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 199 (Ls.)
- ZfBR 2008, 602 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus OVG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Bf 345/05
Dass eine der Fremdwerbung dienende Anlage im Bauplanungsrecht als eine städtebaulich relevante, eigenständige Hauptnutzung zu qualifizieren ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1992, BVerwGE 91, 234), ist im vorliegenden Zusammenhang nicht von Belang.