Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 28.08.2000 - 2 Bs 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9412
OVG Hamburg, 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 (https://dejure.org/2000,9412)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 (https://dejure.org/2000,9412)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2000 - 2 Bs 180/00 (https://dejure.org/2000,9412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage; Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils; Verletzung des grundrechtlich geschützten Eingentums durch ein Regelungsdefizit; Annahme gesundheitsgefährdender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1
    Beeinträchtigung der Arbeiten im Obstanbau durch eine Windenergieanlage)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 98
  • ZfBR 2001, 69 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.01539

    Klage gegen Windräder bei Lichtenau

    Die Rechtsprechung sehe keine fundierten Zweifel an der Verträglichkeit von WKA und landwirtschaftlichen Betrieben, da beide gleichberechtigt im Außenbereich privilegiert seien, so dass Schattenwurf auch für arbeitende Menschen auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich zumutbar sei (unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, 2 Bs 180/00).

    Eine unmittelbare Übertragung dieser Grundsätze auf Arbeitsplätze kann nicht erfolgen (OVG Hamburg, 2 Bs 180/00, juris).

  • VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 11 K 14.1539

    Verwaltungsgericht weist auch die letzte Klage gegen Windräder bei Lichtenau ab

    Die Rechtsprechung sehe keine fundierten Zweifel an der Verträglichkeit von WKA und landwirtschaftlichen Betrieben, da beide gleichberechtigt im Außenbereich privilegiert seien, so dass Schattenwurf auch für arbeitende Menschen auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich zumutbar sei (unter Bezugnahme auf OVG Hamburg, 2 Bs 180/00 ).

    Eine unmittelbare Übertragung dieser Grundsätze auf Arbeitsplätze kann nicht erfolgen (OVG Hamburg, 2 Bs 180/00 , juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2140/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

    Der Senat orientiert sich dabei angesichts des Umstands, dass bislang noch keine gesicherten Erkenntnisse über die Zumutbarkeit periodischen Schattenwurfs vorliegen - vgl. hierzu: HambOVG, Beschluss vom 28. August 2000 - 2 Bs 180/00 - BRS 63 Nr. 112 -, an den vom Arbeitskreis Lichtimmissionen des Länderausschusses für Immissionsschutz (im Entwurf) erarbeiteten Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen.
  • VG Karlsruhe, 14.10.2002 - 10 K 3269/02

    Nachbarschutz gegen Windenergieanlage

    Auch die von einer Windkraftanlage ausgehenden Schallimmissionen sind nach - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung der Verwaltungsgerichte - einer Bewertung nach TA-Lärm zugänglich (vgl. etwa OVG Hamburg v. 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 - OVG Münster, Beschl. vom 03.09.1999 NVwZ 1999, 1360; OVG Greifswald v. 08.03.1999 -3 M 85/98-; VG Potsdam v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 - VG Gießen v. 25.04.2001 - 1 G 853/01 - jeweils zitiert nach Juris).

    Sollte der Grenzwert entgegen den Erwartungen bei der genehmigten Betriebsweise, etwa bei hohen Windgeschwindigkeiten, nicht eingehalten werden, dürfte es rechtlich und technisch möglich sein, den Betrieb so zu begrenzen, dass die Anlage schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten abgeschaltet wird (vgl. OVG Hamburg vom 28.08.2000 -2 Bs 180/00-; zit. nach Juris).

  • VG Karlsruhe, 14.10.2002 - 10 K 3208/02

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für Windenergieanlage

    Auch die von einer Windkraftanlage ausgehenden Schallimmissionen sind nach - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung der Verwaltungsgerichte - einer Bewertung nach TA-Lärm zugänglich (vgl. etwa OVG Hamburg v. 28.08.2000 - 2 Bs 180/00 - OVG Münster, Beschl. vom 03.09.1999 NVwZ 1999, 1360; OVG Greifswald v. 08.03.1999 -3 M 85/98-; VG Potsdam v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 - VG Gießen v. 25.04.2001 - 1 G 853/01 - jeweils zitiert nach Juris).

    Sollte der Grenzwert entgegen den Erwartungen bei der genehmigten Betriebsweise, etwa bei hohen Windgeschwindigkeiten, nicht eingehalten werden, dürfte es rechtlich und technisch möglich sein, den Betrieb so zu begrenzen, dass die Anlage schon bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten abgeschaltet wird (vgl. OVG Hamburg vom 28.08.2000 -2 Bs 180/00-; zit. nach Juris).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04

    Rechtsmittel gegen einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer

    Das wird, wie der 7. Senat des Nds. OVG in dem zitierten Beschluss (unter Hinweis auf die eben zitierte Entscheidung des OVG Münster sowie auf OVG Hamburg, B. v. 28.8.2000 - 2 Bs 180/00 -, NVwZ 2001, 98 = BRS 63 Nr. 112) zutreffend ausgeführt hat, regelmäßig zum Ergebnis haben, dass sich der Wohnnachbar nicht auf unzumutbare Beeinträchtigungen wird berufen können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2141/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

    Der Senat orientiert sich dabei angesichts des Umstands, dass bislang noch keine gesicherten Erkenntnisse über die Zumutbarkeit periodischen Schattenwurfs vorliegen - vgl. hierzu: HambOVG, Beschluss vom 28. August 2000 - 2 Bs 180/00 - BRS 63 Nr. 112 -, an den vom Arbeitskreis Lichtimmissionen des Länderausschusses für Immissionsschutz (im Entwurf) erarbeiteten Hinweisen zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen.
  • VG Gießen, 16.04.2002 - 8 G 493/02

    Windenergiepark; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung

    Auch wenn sich die Forderung nach Mindestabständen nicht durchgesetzt hat (vgl. Hamb. OVG, NuR 2001, 52, 53; OVG Nds., NVwZ 1999, 444, 445, m.w.N.; B. v. 15.10.1998 - 1 M 3774/98 -, S. 3; VG Gießen, B. v. 20.03.2001 - 1 G 262/01 -, Juris; VG Potsdam, U. v. 06.07.2000 - 5 K 1459/98 -, Juris = BauR 2000, 1910 ), kann aber zumindest bei Einhaltung solcher Mindestabstände eine bedrängende Wirkung der Anlage nicht angenommen werden.
  • VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4807/01

    Errichtung eines Windparks mit sieben Windkraftanlagen im Außenbereich

    Entsprechend hat das OVG Hamburg, das in einem Eilverfahren über einen Windpark innerhalb eines Obstanbaugebietes zu entscheiden hatte, in seinem Beschluss vom 28.08.2000 (NVwZ 2001, 98 f.) festgestellt, dass die Auffassung, der Betrieb einer Windenergieanlage verursache wesentliche Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche Nutzung eines benachbarten Grundstücks, die Wertung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zumindest teilweise in Zweifel ziehe, nach der solche Anlagen mit der für den Außenbereich typischen landwirtschaftlichen Nutzung als verträglich bewertet worden seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht