Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 04.02.2009 - 2 Bs 242/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,79649
OVG Hamburg, 04.02.2009 - 2 Bs 242/08 (https://dejure.org/2009,79649)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2009 - 2 Bs 242/08 (https://dejure.org/2009,79649)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 2 Bs 242/08 (https://dejure.org/2009,79649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,79649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Hamburg, 09.05.2016 - 2 Bs 38/16

    Errichtung einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen und

    Von der Rücksichtslosigkeit eines Vorhabens kann nur dann die Rede sein, wenn die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bzw. Sondereigentums bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigungen und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, BVerwGE 67, 334, 339 und Beschl. v. 10.1.2013, BauR 2013, 934, 935; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73 f. und v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08, juris, Rn. 10).

    Das gilt auch für § 71 Abs. 3 HBauO (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.1.2011, 2 Bs 278/10; Beschl. v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08, juris, Rn. 16).

  • VG Hamburg, 29.09.2021 - 7 K 680/18

    Teilweise erfolgreiche Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, 4 C 96/79, juris Rn. 26; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08, juris Rn. 10; Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12

    Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell

    Dagegen bilden Wertminderungen als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung für sich genommen keinen Maßstab dafür, ob Beeinträchtigungen im Sinn des Rücksichtnahmegebots zumutbar sind oder nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 159; Beschl. v. 13.11.1997, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 189; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.8.2009, a.a.O.; Beschl. v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08, juris; Beschl. v. 21.5.2001, 2 Bs 178/01, juris).
  • VG Hamburg, 12.11.2015 - 7 K 2387/12

    Schutz gegen Überbauten des Nachbarn: Zivilrechtliche Sonderregelung!

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit der angegriffenen Regelung verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bzw. Sondereigentums bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, 4 C 96/79, BVerwGE 67, 334; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08; Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, NordÖR 2008, 73).
  • VG Hamburg, 24.09.2018 - 6 K 4519/13

    Ermittlung eines seitlichen Grenzabstands

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem konkret genehmigten Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, 4 C 96/79, juris Rn 26; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08, juris Rn 10; OVG Hamburg Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris Rn 7).
  • VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6781/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215/96 -, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 2 Bs 242/08 -, juris; Schulte Beerbühl, Öffentliches Baunachbarrecht, 1. Aufl. 2017, Rn. 471, m.w.N.
  • OVG Hamburg, 02.09.2010 - 2 Bs 144/10

    Hamburger Bauordnung enthält kein subjektives Recht des Nachbarn auf eine

    Ein dahin gehendes subjektives Recht folgt weder aus den Verfahrensvorschriften der Hamburgischen Bauordnung (vgl. zu § 71 Abs. 3 HBauO: OVG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08) noch aus den Vorschriften des materiellen Rechts, selbst wenn diese - wie § 31 Abs. 2 BauGB oder § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBauO - die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde davon abhängig machen, dass das Vorhaben auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
  • VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6784/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215/96 -, juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 2 Bs 242/08 -, juris; Schulte Beerbühl, Öffentliches Baunachbarrecht, 1. Aufl. 2017, Rn. 471, m.w.N.
  • VG Hamburg, 22.08.2018 - 7 K 342/18

    Abstandsflächen; Lüftungsbauwerke für Tiefgaragen; Teilbarkeit der Baugenehmigung

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bzw. Sondereigentums bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, 4 C 96/79, juris, Rn. 26; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08, juris, Rn. 10, und OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris, Rn. 7, m.w.N.).
  • VG Hamburg, 06.11.2015 - 7 E 5650/15

    Ablehnung eines Eilantrags von Anwohnern gegen eine sog. Folgeeinrichtung für

    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit der angegriffenen Genehmigungsregelung - bzw. dem tatsächlich errichteten Vorhaben - verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn - bzw. Vorhabenträgers - zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, 4 C 96/79, BVerwGE 67, 334, juris Rn. 26; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08, juris Rn. 10; Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, NordÖR 2008, 73, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Baugenehmigung einer Kindertagesstätte - soweit

  • VG Hamburg, 08.06.2018 - 7 E 2558/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Hamburg, 15.07.2020 - 7 K 1856/18

    Erfolglose Klage gegen eine Baugenehmigung zur Aufstockung eines Hochbunkers

  • VG Hamburg, 16.11.2010 - 11 K 3202/09

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Gemeindehaus und Betreutes Wohnen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht