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   OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01   

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https://dejure.org/2001,15025
OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01 (https://dejure.org/2001,15025)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2001 - 2 Bs 38/01 (https://dejure.org/2001,15025)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 2 Bs 38/01 (https://dejure.org/2001,15025)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00

    Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend die Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
    Das Beschwerdegericht hat in seinem Beschluß vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) entschieden, daß die Vogelschutz-Richtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Marktbürgern keine Klagerechte vermitteln.

    Auch dieses hat das Beschwerdegericht in seinem Beschluß vom 19. Februar 2000 (2 Bs 370/00) bereits entschieden.

    Das Beschwerdegericht hat im übrigen bereits in seinem Beschluß vom 19. Februar 2001 (2 Bs 370/00) ausgeführt, daß ein solches Recht von Vereinigungen offensichtlich nicht besteht und deshalb eine Vorlage an den Gerichtshof auch im letztinstanzlichen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nicht veranlaßt ist.

  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
    Auf eine solche Einbringung ihres Sachverstandes ist das Beteiligungsrecht der Antragsteller zu 1) und 2) aus § 29 Abs. 1 BNatschG jedoch zugleich beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.1996, BVerwGE 102, S. 358, 361 f.; Urteil v. 12.11.1997, BVerwGE 105, S. 348, 349 f.).

    Daß insoweit eine Änderung eingetreten sei (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.11.1997, BVerwGE 105, S. 348, 350 f.), machen die Antragsteller selbst nicht geltend.

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
    Auf eine solche Einbringung ihres Sachverstandes ist das Beteiligungsrecht der Antragsteller zu 1) und 2) aus § 29 Abs. 1 BNatschG jedoch zugleich beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.1996, BVerwGE 102, S. 358, 361 f.; Urteil v. 12.11.1997, BVerwGE 105, S. 348, 349 f.).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
    Ferner beruht eine Entscheidung dann nicht auf einer Divergenz, wenn das Rechtsmittel aus anderen Rechtsgründen ohne Erfolg bleiben muß (vgl. BVerwG, Beschluß v. 13.6.1977, BVerwGE 54, S. 99 f.); dieses ist aus den dargelegten Gründen der Fall.
  • OVG Hamburg, 23.09.1996 - Bs III 68/96

    Vorläufiger Rechtsschutz; Planaufstellungsbeschluß; Sofortvollzugsanordnung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
    Dagegen sind Ersatzmaßnahmen im Sinne von § 8 Abs. 9 BNatSchG in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften des Landesrechts, hier des § 9 Abs. 6 HmbNatSchG, bei der Abwägung nicht zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Beschluß v. 23.9.1996, Bs III 68/96, NuR 1997, S. 453, 459 f.; Louis, Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar, 2. Auflage, § 8 Rn. 177; Berkemann, NuR 1993, S. 97, 104 f.; Halama, NuR 1998, S. 633, 637).
  • OVG Hamburg, 29.12.1999 - 5 Bs 402/99
    Auszug aus OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
    Soweit die Antragsteller im Schriftsatz vom 16. Februar 2001 zusätzlich und erstmals geltend machen, daß ihnen der Teil D des landschaftspflegerischen Begleitplans, der sich mit der weiteren Maßnahme Hörner Au befasse und eine Gesamtbilanz darstelle, noch nicht zugänglich gemacht worden sei, so kann dies bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag nicht berücksichtigt werden, weil es sich um neues Vorbringen nach Ablauf der Frist des § 146 Abs. 5 VwGO zur Stellung und Begründung des Zulassungsantrags handelt (vgl. OVG Hamburg, Beschluß v. 29.12.1999, 5 Bs 402/99; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Auflage, § 124 Rn. 7 c).
  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01

    Kein Baustopp im Mühlenberger Loch

    a) den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2001 - 2 Bs 38/01 -,.
  • OVG Hamburg, 23.06.2003 - 2 Bs 463/02

    Verbandsklagerecht von Naturschutzverbänden

    Das Beschwerdegericht lehnte einen dagegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Beschwerde mit Beschluss vom 27. Februar 2001 ab (2 Bs 38/01).

    Deren Gewichtung im Rahmen der Abwägung, die der Antragsteller durch die Änderung betroffen sieht, war von dem Beteiligungsrecht nicht erfasst (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 12.11.1997, BVerwGE 105, S. 348, 350; Urt. v. 21.3.1996, NVwZ 1997, 491, 492; OVG Hamburg Beschl. v. 27.2.2001, 2 Bs 38/01).

    Weitergehende Beteiligungs- und Klagerechte ergeben sich in diesem Zusammenhang auch nicht aus den Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. EG L 206 v. 22.7.1992, S. 7) - im folgenden FFH-Richtlinie -, insbesondere ihres Art. 6 Abs. 4. Das Beschwerdegericht hat bereits ausgeführt, dass sich Regelungen zu Beteiligungsrechten und eine Klagebefugnis zur inhaltlichen Überprüfung getroffener Verwaltungsentscheidungen durch Naturschutzverbände der FFH-Richtlinie nicht entnehmen lassen (OVG Hamburg, Teilbeschl. v. 19.2.2001, 2 Bs 370/00, NordÖR 2001, S. 135, 139; Beschl. v. 27.2.2001, 2 Bs 38/01; vgl. ferner BVerfG, Beschl. v. 10.5.2001, NordÖR 2001, S. 261 f.; BVerwG, Urteil v. 5.12.2001, BVerwGE 115, S. 294, 296 f.).

    Das Beschwerdegericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2001 (2 Bs 38/01) zwar bereits entschieden, dass es sich bei einem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu einer Eingriffsmaßnahme der Art nach um ein einschlägiges Gutachten im Sinne von § 29 Abs. 1 BNatSchG handelt, das vom Inhalt her für die sachverständige Beurteilung durch anerkannte Naturschutzverbände geeignet und bestimmt ist.

    Das Beschwerdegericht hat insoweit in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2001 (2 Bs 38/01) ebenfalls bereits entschieden, dass für dieses Verfahren Gutachten einschlägig und damit erforderlich sind, in denen für das geführte Planfeststellungsverfahren abwägungsrelevante Fachfragen des Naturschutzes angesprochen werden.

  • BVerfG, 05.09.2001 - 1 BvR 481/01

    Beschwerdeführer gegen Mühlenberger Loch erfolglos

    a) den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2001 - 2 Bs 38/01 -,.

    Schließlich ließ das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27. Februar 2001 (2 Bs 38/01) die Beschwerde der Beschwerdeführer zu II. 1. bis 3. gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss nicht zu.

  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

    Mit Beschluss vom 27. Februar 2001 (2 Bs 38/01) ließ das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Kläger nicht zu.

    Alle Teile des LBP sind Sachverständigengutachten i.S. von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG a.F.(so bereits für LBP Teil A bis C im Eilverfahren OVG Hamburg, Beschluss vom 27.2.2001, 2 Bs 38/01).

  • OVG Hamburg, 03.12.2004 - 1 Bf 113/04

    Anforderungen an ein Verbandsklagerecht; Berücksichtigung der Stellungnahmen der

    Der damit bezweckte Schutz des gemeinsamen Naturerbes ist zwar von besonderem Interesse, aber kein Anspruch, der zu Gunsten von Einzelnen begründet werden kann (vgl. Schlussantrag des Generalanwaltes 143 in EuGH, Urt. v. 7.9.2004 - C-127/02 - Raad van State [Muschelfischerei im Wattenmeer]; OVG Hamburg, Teilbeschl. v. 19.2.2001, NordÖR 2001, S. 135, 139, Beschl. v. 27.2.2001, - 2 Bs 38/01 -, Beschl. v. 23.6.2003 - 2 Bs 463/02 - BVerwG, Urt. v. 10.5.2001, BVerwGE 115, S 294/296 ff.; BVerfG, Beschl. v. 10.5.2001, NVwZ 2001 S. 1148).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis;

    Diese Prüfung haben die Hamburgischen Verwaltungsgerichte vorgenommen, soweit sie von den in jenen Verfahren auftretenden Antragstellern beansprucht werden konnte (vgl. insbesondere VG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2000 - 15 VG 3923/00 -; OVG Hamburg, Teilbeschl. v. 19.2.2001 - 2 Bs 370/00 -; VG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2001 - 15 VG 3932/00 -; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.2.2001 - 2 Bs 38/01 -).
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