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   OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01   

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OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01 (https://dejure.org/2002,12483)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.2002 - 2 Bs 384/01 (https://dejure.org/2002,12483)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - 2 Bs 384/01 (https://dejure.org/2002,12483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gebietsverträglichkeit einer Schnellgaststätte mit Autoschalter; Restaurant mit Autoschalter und 30 Kfz-Stellplätzen ; Nachbarschützende Festsetzungen des Baustufenplans ; Art der baulichen Nutzung ; Katalog der allgemein zulässigen Nutzungen ; Allgemeinen ...

  • Judicialis

    BPVO § 10 Abs 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01
    Nach summarischer Prüfung spricht einiges dafür, daß die angefochtene Baugenehmigung den nachbarschützenden Festsetzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101 S. 364; Urt. des Senats v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354) des Baustufenplans Groß-Flottbek/Othmarschen, Ortsteile Nr. 217 und 218 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 12. Mai 1954, erneut festgestellt durch Verordnung vom 14. Januar 1955 (Amtl. Anz. S. 61), über die Art der baulichen Nutzung widerspricht und deshalb die Antragsteller in eigenen Rechten verletzt.
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet;

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01
    Ihr Abwehranspruch wird bereits durch die Zulassung eines mit der Gebietsfestsetzung unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch das nachbarliche Austauschverhältnis gestört und eine Verfremdung des Gebietes eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94 S. 151 und v. 24.2.2000, NVwZ 2000, 1054 f.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01
    Ihr Abwehranspruch wird bereits durch die Zulassung eines mit der Gebietsfestsetzung unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch das nachbarliche Austauschverhältnis gestört und eine Verfremdung des Gebietes eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94 S. 151 und v. 24.2.2000, NVwZ 2000, 1054 f.).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01
    Das schließt es entgegen der vom Verwaltungsgericht und teilweise auch den Beteiligten vertretenen Auffassung aus, die Frage der Erheblichkeit einer Störung einzelfallbezogenen anhand der Art der konkret vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft, deren Lage zu dem beabsichtigten Betrieb oder einer Vorbelastung der Umgebung durch Verkehrslärm zu beurteilen, denn dann könnte die in § 10 Abs. 4 BPVO definierte Eigenart des Baugebiets verfälscht und die Nutzbarkeit der Grundstücke in der Nachbarschaft vorbelastet werden (vgl. zu allem bereits Beschl. des Senats v. 7.5.1990, HmbJVBl 1991, 7 m.w.Nachw.; ferner BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, BVerwGE 108 S. 190).
  • OVG Saarland, 26.11.1990 - 2 W 52/90

    Vorläufiger Rechtsschutz; Abwehrrecht; Einzelhandelsbetrieb; Autogaststätte;

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01
    Die vom Verwaltungsgericht und den Antragstellern unter Berufung auf den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. November 1990 (- 2 W 52/90 - zitiert nach juris) tendenziell vertretene Auffassung, daß die TA-Lärm kein geeigneter Maßstab für die Zumutbarkeitsbeurteilung der Lärmimmissionen eines Restaurants mit Autoschalter sei, vermag der Senat jedenfalls für die Neufassung der TA-Lärm vom 26. August 1998 nicht zu teilen.
  • OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96

    Baugebietsfestsetzung; Nachbarschützende Wirkung; Baustufenplan; Wohnnutzung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01
    Nach summarischer Prüfung spricht einiges dafür, daß die angefochtene Baugenehmigung den nachbarschützenden Festsetzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101 S. 364; Urt. des Senats v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354) des Baustufenplans Groß-Flottbek/Othmarschen, Ortsteile Nr. 217 und 218 in der Fassung der Zweiten Änderung vom 12. Mai 1954, erneut festgestellt durch Verordnung vom 14. Januar 1955 (Amtl. Anz. S. 61), über die Art der baulichen Nutzung widerspricht und deshalb die Antragsteller in eigenen Rechten verletzt.
  • RG, 14.03.1893 - II 17/93

    Wert des Streitgegenstandes.

    Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2002 - 2 Bs 384/01
    Vorbehaltlich einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB dürfte ein Betrieb dieser Art deshalb nach den Gebietskategorien des § 10 Abs. 4 BPVO auf ein Geschäftsgebiet verwiesen sein, dem in Abgrenzung zu einem Industriegebiet vorwiegend solche Geschäfts- und Gewerbebetriebe zuzuordnen sind, bei denen typischerweise nicht die Emissionsträchtigkeit der Anlage selbst, sondern eine mögliche Störung der Wohnruhe durch eine größere Zahl von Besuchern und Beschäftigten im Vordergrund steht (vgl. zu letzterem Urt. des Senats v. 16.12.1993 - OVG Bf II 17/93 -).
  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit

    Auf die Beschwerde der Beklagten und der Beigeladenen änderte das Berufungsgericht mit Beschluss vom 12. Februar 2002 (2 Bs 384/01, NordÖR 2003, 70) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und ordnete die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Kläger mit der Maßgabe an, dass vorläufig das Restaurant nur bis 22.00 Uhr und der Autoschalter nur an Werktagen bis 20.00 Uhr betrieben werden dürfe.

    Unter Berufung auf dieses Gutachten beantragten die Beigeladenen beim Verwaltungsgericht die Abänderung des Beschlusses des Berufungsgerichts vom 12. Februar 2002 (2 Bs 384/01), soweit dieser den Betrieb des Autoschalters betraf.

    Zur weiteren Begründung werde insoweit auf die Bewertungen des Berufungsgerichts in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (2 Bs 384/01 und 2 Bs 442/03) verwiesen.

    Ebenso wenig überzeuge die Auffassung der Kläger und des Berufungsgerichts in seinem Beschluss vom 12. Februar 2002 (2 Bs 384/01), dass die Bewohner eines Mischgebiets der BPVO gegenüber lärmemittierenden Gewerbebetrieben stärker geschützt seien als die Bewohner eines Mischgebiets i.S.v. § 6 BauNVO.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Verfahrensakten, der Gerichtsakten der Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (6 VG 4262/2001 - 2 Bs 384/01 und 6 VG 2798/2003 - 2 Bs 442/03) sowie der Sachakten der Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    Wie die Beigeladenen im Eilverfahren 2 Bs 384/01 selbst vorgetragen haben, besteht für die ... -Restaurants auf der Grundlage einheitlicher Franchise-Verträge eine Betriebspflicht bis mindestens 01.00 Uhr und soll die Öffnung des Autoschalters bis 02.00 oder gar 05.00 Uhr sogar die Regel sein.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2751/01

    Lärmschutz - Fast-Food-Restaurant - erloschene baurechtlich genehmigte Nutzung

    Um eine von ihrem Anwendungsbereich ausgenommene Freiluftgaststätte (Nr. 1 b TA Lärm, vgl. dazu VG Stuttgart v. 27.03.2001 - 12 K 188/01 - GewA 2001, 299) handelt es sich nicht, auch wenn zu dem Fast-Food-Restaurant ein Autoschalter gehört, an dem gewissermaßen im Freien bedient wird (vgl. auch OVG HH, Beschl. v. 12.02.2002 - 2 Bs 384/01 - NordÖR 2003, 70).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2009 - 1 MB 16/09

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte im Mischgebiet

    Das ist mit einem "gleichberechtigten" Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe in einem Mischgebiet nicht in Einklang zu bringen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2003, 2 Bs 384/01, NordÖR 2003, 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 7 D 108/04

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit

    Zum Stand der Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Schnellgaststätten mit Autoschalter vgl.: BayVGH, Beschluss vom 25. August 1997 - 2 ZB 97.00681 -, BRS 59 Nr. 66 (allgemein zulässig im Mischgebiet); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juni 1989 - 8 S 480/89 -, UPR 1990, 37 = JURIS- Dokumentation (im Einzelfall keine wesentliche Störung); HambOVG, Beschluss vom 12. Februar 2002 - 2 Bs 384/01 -, NordÖR 2003, 70 = JURIS- Dokumentation (regelmäßig nicht mit Wohnen in einem Mischgebiet vereinbar).
  • OVG Hamburg, 29.04.2004 - 2 Bf 132/00

    Windenergieanlage: Berücksichtigung des Schattenwurfs

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. S. 503) - im Folgenden: TA Lärm 1998 - einen brauchbaren Anhaltspunkt hierfür liefert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003, Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 10, m.w.N., Beschl. d. Senats v. 12.2.2002 - 2 Bs 384/01 - OVG Koblenz, Urt. v. 12.6.2003, NuR 2003 S. 768, 769; OVG Münster, Urt. v. 18.11.2002, BauR 2003 S. 517, 519; OVG Greifswald, Beschl. v. 8.3.1999, BRS 62 Nr. 109).
  • OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98

    Genehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle; Vereinbarkeit mit einer

    Dem Mischgebiet der BPVO liegt ein Gebietscharakter zugrunde, der Wohnen und andere Nutzungsformen zu einem wohnverträglichen Miteinander verbindet und in dem grundsätzlich jedes Baugrundstück für jede der möglichen Nutzungsarten in Betracht kommen soll (vgl. z.B. Urteile des Senats v. 31.10.1991 - Bf II 41/90 - v. 7.5.1990, HmbJVBl. 1991, 7 [8]; Beschl. v. 12.2.2002 - 2 Bs 384/01 -).
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