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   OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09   

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OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09 (https://dejure.org/2009,5250)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.04.2009 - 2 Bs 40/09 (https://dejure.org/2009,5250)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. April 2009 - 2 Bs 40/09 (https://dejure.org/2009,5250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine nachbarschützende Wirkung einer Verordnung zur Erhaltung baulicher Anlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung von Abwehrrechten gegen benachbarte Vorhaben durch eine auf § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gestützte Erhaltungsverordnung; Nachbarschützende Wirkung der Regelungen der Verordnung über die landhausmäßige und halblandhausmäßige Bebauung im Stadtteil ...

  • Judicialis

    BauGB § 172 Abs. 1; ; Landhausverordnung vom 8. Januar 1934

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwehrrechte durch Erhaltungsverordnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1182
  • ZfBR 2009, 476
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09
    Wie der Antragsteller selbst nicht verkennt, scheidet eine Verletzung dieses Gebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlich nach § 6 HBauO erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, NordÖR 2008, 73, m.w.N.).

    Erst wenn die Einsichtsmöglichkeiten ein unübliches Maß erreichen, sind sie als rücksichtslos zu bewerten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O., sowie st. Rspr.).

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 16.92

    Besoldung - Kindergeld - Ortszuschlag - Kinderbezogener Teil

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09
    Soweit sich der Antragsteller auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Beschl. v. 23.6.1995, NVwZ 1995, 170) zum Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn und die ihr zugrunde liegenden Erwägungen beruft, führt dieser Hinweis nicht weiter.
  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 2 Bf 133/03

    Zur Fortgeltung planungsrechtlicher Bestimmungen der Reichsgaragenordnung - Zur

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09
    Soweit sich der Antragsteller schließlich auf das Urteil des Beschwerdegerichts vom 30. April 2008 (NordÖR 2008, 404) beruft, ergibt sich keine andere Beurteilung.
  • OVG Hamburg, 09.12.1997 - Bf II 29/97
    Auszug aus OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09
    Die auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gestützte Erhaltungsverordnung dient - wie der Wortlaut der genannten Vorschrift und des § 172 Abs. 3 BauGB sowie der Verordnung selbst belegen - allein städtebaulichen und damit öffentlichen Interessen und vermittelt den Eigentümern von im Geltungsbereich der Verordnung gelegenen Grundstücken keine Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben (vgl. zu im Wesentlichen gleichlautenden Erhaltungsverordnungen bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2002, 2 Bs 159/02 und v. 17.9.1997, OVG Bs II 29/97; vgl. ferner OVG Greifswald, Urt. v. 14.12.2000, NordÖR 2001, 213; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Oktober 2008, § 172 Rn. 214).
  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09

    Hofgemeinschaft; Bebauung des Nachbargrundstücks, Rücksichtnahmegebot

    Der Baupolizeiverordnung von 1938 war die Begründung subjektiver Nachbarrechte mit Ausnahme von § 36 Abs. 2 bis 4 BPVO fremd (zum fehlenden Nachbarschutz der bauordnungsrechtlichen Vorschriften vgl. z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 9.4.1959, DVBl. 1959, 822 f.; amtl. Begründung zu § 86 HBauO 1969, Bü-Drs. VI/1258; Hambeck/Alexejew, Hamburgische Bauordnung, 1970, Einführung S. XXXII; zum Nachbarschutz der bauplanungsrechtlichen Regelungen vgl. zuletzt z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, ZfBR 2009, 476 ff.; Beschl. v. 6.6.2007, 2 Bs 97/07).

    Die Festsetzungen in § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan, deren Begründung und die Art und Weise der Festsetzungen geben keinerlei Hinweise auf eine entsprechende Absicht (vgl. auch zur fehlenden Absicht des Gesetzgebers, OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, in juris; Beschl. v. 6.6.2007, 2 Bs 97/07).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2016 - 2 M 49/16

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von 5

    Erhaltungssatzungen vermitteln deshalb generell keinen Drittschutz (vgl. OVG MV, Urt. v. 14.12.2000 - 3 K 25/99 -, juris RdNr. 18; Beschl. v. 06.01.2010 - 3 M 231/09 -, juris RdNr. 39; HambOVG, Beschl. v. 14.04.2009 - 2 Bs 40/09 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris RdNr. 31; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 172 RdNr. 213).
  • OVG Hamburg, 06.11.2019 - 2 Bs 218/19

    Baurechtlicher Nachbarschutz bei Baugenehmigung auf Grundlage eines

    Das Rücksichtnahmegebot gewährleistet deshalb weder eine bestimmte Dauer oder "Qualität" der natürlichen Belichtung noch die unveränderte Beibehaltung einer insoweit zuvor gegebenen vorteilhaften Situation (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a.a.O., juris Rn. 10; v. 15.4.2009, NordÖR 2009, 356, juris Rn. 8; v. 21.8.2014, 2 Bf 218/13.Z; v. 8.6.2015, 2 Bs 97/15, n.v.).
  • OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Das Verwaltungsgericht hat mit Recht angenommen, dass der ErhaltungsVO Uhlenhorst generell keine nachbarschützende Wirkung zukommt, weil eine auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gestützte Erhaltungsverordnung allein städtebaulichen und damit öffentlichen Interessen dient (so OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, NordÖR 2009, 356, 357; zustimmend Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Loseblatt-Kommentar, Stand 2/2015, § 173 Rn 214).
  • VG Hamburg, 22.05.2012 - 11 K 3222/10

    Aufhebung einer Baugenehmigung auf den Widerspruch eines Nachbarn

    Eine auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gestützte Erhaltungsverordnung dient allein städtebaulichen und damit öffentlichen Interessen und vermittelt den Eigentümern von im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung gelegenen Grundstücken keine Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, Ls. 1, juris).

    Auch sie enthält keine konkreten Festsetzungen, die die Eigentümer in der Nutzung ihrer Grundstücke beschränken würden, sondern bestimmt lediglich das Erhaltungsgebiet und das Erhaltungsziel bzw. den Grund der Festlegung und wiederholt im Übrigen im Wesentlichen deklaratorisch das Genehmigungserfordernis und die Versagungsgründe des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB (vgl. zu einer vergleichbaren Erhaltungsverordnung OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, Rn. 5, juris).

  • VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10

    Nachbarliche Belange; materielle Präklusion; Anforderungen an das eine Präklusion

    Hieraus lässt sich nicht auf einen spezifischen Willen des Plangebers schließen, die Bebaubarkeit von Grundstücken zum Schutz der Nachbarschaft auf höchstens den Anteil der Grundstücksfläche zu beschränken, der sich aus der Baustufentafel für das betroffene Gebiet ergibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2010, 2 Bs 30/10; Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, juris Rn. 4; Beschl. v. 6.6.2007, 2 Bs 97/07).

    Erst wenn die Einsichtsmöglichkeiten ein ganz außergewöhnliches Maß erreichen, sind sie als rücksichtslos zu bewerten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, 2 Bf 359/98, juris Rn. 74).

  • OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12

    § 212a BauGB und Drittwiderspruch; Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs-

    Die auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gestützte Erhaltungsverordnung dient - wie der Wortlaut der genannten Vorschrift und des § 172 Abs. 3 BauGB sowie der Verordnung selbst belegen - allein städtebaulichen und damit öffentlichen Interessen und vermittelt den Eigentümern von im Geltungsbereich der Verordnung gelegenen Grundstücken keine Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, NordÖR 2009, 356, 357 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bf 169/11

    Bauvorbescheid für wasserseitige Überbauung eines Kanals mit einem Erker;

    Wenn der Plangeber nicht in der Kennzeichnung zwischen Festsetzungen und nachrichtlichen Übernahmen differenziert, spricht bereits dies deutlich für einen Festsetzungscharakter (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09).
  • OVG Hamburg, 08.11.2012 - 2 Bs 230/12

    Nachbarschutz bei Zu- und Abfahrten zu Wohngrundstücken

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, NordÖR 2009, 356, 357 m.w.N.; Beschl. v. 11.12.2009, 2 Bs 204/09, zu der auch hier maßgeblichen Erhaltungsverordnung Groß Flottbek; Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, juris, Rn. 22) ausgeführt, dass die Erhaltungsverordnung allein städtebaulichen und damit öffentlichen Interessen dient.
  • VG Berlin, 29.11.2017 - 13 L 588.17

    Klage eines Nachbarn gegen einen Schulerweiterungsbau

    Einsichtsmöglichkeiten von Nachbargrundstücken in bzw. auf Gärten, Terrassen, Balkone und Fenster sind unter den Bedingungen der sich in einer Großstadt notwendigerweise verdichtenden Bebauung nicht zu vermeiden und damit eine grundsätzlich hinzunehmende Selbstverständlichkeit (OVG Münster, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 A 3852/06 - OVG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2009 -2 Bs 40/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. September 2016 - OVG 2 S 29.16 -); das Rücksichtnahmegebot bietet in dieser Hinsicht in aller Regel keinen Schutz (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 2 M 157/11 -).
  • VG Berlin, 06.07.2017 - 13 K 97.16

    Erforderlichkeit eines Widerspruchverfahrens gegen eine nicht bekanntgegebene

  • VG Berlin, 18.08.2020 - 13 K 258.18
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   OVG Hamburg, 07.05.2009 - 2 Bs 40/09   

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OVG Hamburg, 07.05.2009 - 2 Bs 40/09 (https://dejure.org/2009,42833)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.05.2009 - 2 Bs 40/09 (https://dejure.org/2009,42833)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 2 Bs 40/09 (https://dejure.org/2009,42833)
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