Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 15.02.1952

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,23
BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51 (https://dejure.org/1952,23)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.1952 - 2 BvE 1/51 (https://dejure.org/1952,23)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 1952 - 2 BvE 1/51 (https://dejure.org/1952,23)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Geschäftsordnungsautonomie

  • openjur.de

    Geschäftsordnungsautonomie

  • opinioiuris.de

    Geschäftsordnungsautonomie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswidrigkeit der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 144
  • NJW 1952, 537
  • DVBl 1952, 447
  • DVBl 1952, 575
  • DÖV 1952, 344
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (1)

  • StGH Niedersachsen, 03.06.2022 - StGH 2/21
    Auszug aus BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51
    Sie ist vielmehr ein Akt des Bundestages als Gesamtheit, der sich eine Geschäftsordnung gegeben hat (vgl. Entscheidung des RStGH vom 12. Januar 1922 -- StGH 2/21 --, Lammers-Simons, Bd. 1 S. 313, 315).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Dass § 14 Abs. 2 GOBR die Befugnis des Direktors des Bundesrates zur Unterzeichnung der Prozessvollmacht gemäß § 22 BVerfGG beinhaltet, entspricht der bisherigen Staatspraxis, die bei der Auslegung der Geschäftsordnung als Ausfluss des Selbstorganisationsrechts des Bundesrates zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 1, 144 ).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    So entscheidet der Bundestag in der Geschäftsordnung beispielsweise über den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, soweit es nicht in der Verfassung selbst geregelt ist (vgl. BVerfGE 1, 144 [151 f.]), und im Zusammenhang damit über Funktion, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse, über die Wahrnehmung von Initiativ-, Informations- und Kontrollrechten, über Bildung und Rechte von Fraktionen und die Ausübung des parlamentarischen Rederechts.

    Soll eine Bestimmung der Geschäftsordnung an der Verfassung gemessen werden, so ist ihre faire und loyale Anwendung durch die dazu berufenen Organe vorauszusetzen (vgl. BVerfGE 1, 144 [149]).

  • BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvL 4/11

    Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren

    Im Hinblick auf den bereits festgestellten anderweitigen Verfahrensfehler kann unentschieden bleiben, welchen verfassungsrechtlichen Gehalt die betroffene Regelung der Geschäftsordnung hat und unter welchen Voraussetzungen ihre Verletzung welche Rechtsfolgen nach sich zieht (vgl. BVerfGE 1, 144 ; 29, 221 ; s. auch BVerfGE 44, 308 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.02.1952 - 2 BvE 1/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,202
BVerfG, 15.02.1952 - 2 BvE 1/51 (https://dejure.org/1952,202)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.1952 - 2 BvE 1/51 (https://dejure.org/1952,202)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 1952 - 2 BvE 1/51 (https://dejure.org/1952,202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 22 Abs. 1 S. 2 § 25 Abs. 2; GO BT § 7
    Vertretungsbefugnis des Bundestagspräsidenten im Verfassungsrechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 115
  • NJW 1952, 537
  • DÖV 1952, 350
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • StGH Niedersachsen, 03.06.2022 - StGH 2/21
    Auszug aus BVerfG, 15.02.1952 - 2 BvE 1/51
    Sie muß auch für die Vertretung in Verfassungsstreitigkeiten gelten, da die Geschäftsordnung eine besondere Regelung für solche Verfahren nicht trifft (vgl. die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 - und vom 18. Juni 1927 - StGH 1/27 -, Lammers-Simons Bd. I S. 313 ff. und S. 370 ff.).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht das Vorliegen einer solchen Vollmacht von Amts wegen zu prüfen (vgl. BVerfGE 1, 115 ; 1, 433 ; 62, 194 ).
  • StGH Hessen, 25.10.1967 - P.St. 482

    Verfassungsstreitigkeit in Hessen

    Da eine Einschränkung nicht erfolgt ist, muss dieses Vertretungsrecht auch für Verfassungsstreitigkeiten gelten (vgl. hierzu Entscheidungen des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 12. Januar 1922 - StGH 2/21 - und vom 8. Juni 1927 - StGH 1/27 -, Lammers-Simone Bd. I [1929] S. 313 ff, [315] und S. 370ff [374] = RGZ 104 Anh. S. 423 [426] und RGZ 116 Anh. S. 45 [50]; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1952, BVerfGE 1, 115f; Lechner-Hülshoff, Parlament und Regierung, 2. Aufl. 1958, An. 1 zu § 7 GOBT, S. 164 f).

    Er befindet sich dabei in keiner anderen Lage als ein Vertreter, den der Landtag durch besonderen Beschluss bestellt würde (vgl. BVerfGE 1, 115 [116]).

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