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   BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86   

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https://dejure.org/1986,526
BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86 (https://dejure.org/1986,526)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1986 - 2 BvE 1/86 (https://dejure.org/1986,526)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86 (https://dejure.org/1986,526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 96
  • NJW 1987, 769
  • NVwZ 1987, 315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 (155); 16, 128 (130); 29, 18 (19)).
  • BVerfG, 25.11.1986 - 2 BvE 1/84

    Organstreit - Parteifähigkeit - Organstreitverfahren - Vorgeblich politische

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
    Derartigen "sonstigen politischen Vereinigungen" ist der Weg des Organstreits verschlossen (BVerfGE 51, 222 (233); vgl. auch Beschluß vom 25. November 1986, 2 BvE 1/84, 2 BvE 3/84).
  • BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83

    Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können auch politische Parteien die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Wege des Organstreits geltend machen (vgl. BVerfGE 66, 107 (115) m. w. N.).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
    Deshalb braucht über die Ablehnung nicht förmlich entschieden zu werden (vgl. BVerfGE 11, 1 (3), 343 (348)).
  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 (155); 16, 128 (130); 29, 18 (19)).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 (155); 16, 128 (130); 29, 18 (19)).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
    Derartigen "sonstigen politischen Vereinigungen" ist der Weg des Organstreits verschlossen (BVerfGE 51, 222 (233); vgl. auch Beschluß vom 25. November 1986, 2 BvE 1/84, 2 BvE 3/84).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
    In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 (155); 16, 128 (130); 29, 18 (19)).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
    Die Antragstellerin ist keine politische Partei im Sinne des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes (vgl. § 2 Abs. 1 PartG; BVerfGE 47, 198 (222) m. w. N.).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Denn aufgrund der Exklusivität der Wahlprüfungsbeschwerde, wie sie in § 49 BWahlG kodifiziert ist und in der Rechtsprechung des Senats als verfassungskonform bestätigt wurde (vgl. BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ), sind Verfassungsbeschwerden, die Maßnahmen in Bezug auf eine konkrete Bundestagswahl zum Gegenstand haben, unzulässig.
  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    (2) Die damit einhergehende Beschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten ist mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 22, 277 ; 28, 214 ; 34, 81 ; 66, 232 ; 74, 96 ).

    Ihr reibungsloser Ablauf kann nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und einer nach der Wahl stattfindenden Prüfung vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfGK 16, 148 ).

    Vor allem aber gebieten Sinn und Zweck der Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ; 83, 156 ; 89, 243 ; BVerfGK 16, 148 ) keine - auch keine auf das unmittelbare Umfeld einer Wahl beschränkte - Nachrangigkeit der abstrakten Normenkontrolle.

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuche müssen nicht erneut beschieden werden (vgl. BVerfGE 11, 343 ; 72, 51 ; 74, 96 ).
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