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   BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99, 2 BvE 2/99, 2 BvE 3/99   

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https://dejure.org/2001,1372
BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99, 2 BvE 2/99, 2 BvE 3/99 (https://dejure.org/2001,1372)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 2 BvE 1/99, 2 BvE 2/99, 2 BvE 3/99 (https://dejure.org/2001,1372)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 2 BvE 1/99, 2 BvE 2/99, 2 BvE 3/99 (https://dejure.org/2001,1372)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Organklage von Untergliederungen der in der Stadt Krefeld vertretenen politischen Parteien gegen geänderte Wahlkreiseinteilung wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässig - keine Verletzung eigener Rechte der Parteien aus GG Art 21 Abs 1 im Zusammenhang mit der ...

  • Wolters Kluwer

    Partei - Wahlkreiseinteilung - Organklage - Mitwirkungsrecht - Parteifähigkeit - Chancengleichheit - Antragsbefugnis

  • Judicialis

    BVerfGG § 24; ; PartG § 9; ; BWahlG § 3 Abs. 2; ; BWahlG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; BWahlG § 21 Abs. 1 Satz 2; ; BWahlG § 21 Abs. 1; ; BWahlG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 21 Abs. 1; WKNeuG
    Zulässigkeit der Aufteilung der Stadt Krefeld auf zwei Bundestagswahlkreise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 14
  • NVwZ 2002, 70
  • DVBl 2001, 1665
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
    Die Vorschrift sichert die Existenz der Parteien als frei aus dem Volk heraus gebildete, frei miteinander konkurrierende und aus eigener Kraft wirkende Gruppen von Bürgern, die sich außerhalb der organisierten Staatlichkeit zusammengeschlossen haben, um mit eigenen Zielvorstellungen und Programmen auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ; stRspr).

    In all diesen Bereichen ist sie streng formal zu verstehen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 52, 63 ; vgl. auch BVerfGE 82, 322 ; 95, 408 ).

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
    Die Antragsbefugnis ist gegeben, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte der Antragsteller, die im Verhältnis zum Antragsgegner bestehen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
    Die Chancengleichheit gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 6, 84 ), für die Wahlvorbereitung (vgl. etwa für die Zulassung von Wahlvorschlägen: BVerfGE 3, 19 ; 3, 383 ; 4, 375 ), für den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden (vgl. BVerfGE 6, 273 ; 8, 51 ) und für die Wahlwerbung im Rundfunk (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 121 ), sondern im gesamten "Vorfeld" der Wahlen (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Parteien sind frei gebildete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde Gruppen, die in den Bereich der institutionalisierten Staatlichkeit hineinwirken, ohne diesem selbst anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 104, 14 ).

    Jedenfalls gilt das Gebot staatlicher Neutralität nicht nur für den Wahlvorgang und die Wahlvorbereitung (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 44, 125 ; 104, 14 ; 138, 102 ), sondern für sämtliche Betätigungen der Parteien, die auf die Erfüllung des ihnen durch Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG zugewiesenen Verfassungsauftrags gerichtet sind (vgl. für Parteispenden BVerfGE 8, 51 ).

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Parteien sind frei gebildete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde Gruppen, die in den Bereich der institutionalisierten Staatlichkeit hineinwirken, ohne diesem selbst anzugehören (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 104, 14 ; 148, 11 ; stRspr).

    Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb in seiner Gesamtheit (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 44, 125 ; 104, 14 ; 138, 102 ; 148, 11 ; vgl. für Parteispenden BVerfGE 8, 51 ).

  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    (1) Die Grundrechtsverletzung ergibt sich allerdings nicht bereits aus einem Verstoß gegen das durch Art. 3 GG in Verbindung mit Art. 21 GG gewährleistete Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit (vgl. BVerfGE 104, 14, 19 f. m.w.Nachw.).
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