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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64   

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https://dejure.org/1966,70
BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,70)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,70)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,70)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Politische Bildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 13 Abs. 1 Nr. 5; GG Art. 21
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Finanzierung politischer Parteien (Dimitris Tsatsos; ZaöRV 26/1966, S. 371-389)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 119
  • MDR 1966, 906
  • DB 1966, 1185
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).

    Deshalb kann die Gesamtdeutsche Partei als eine Partei, die von diesen Zuwendungen ausgeschlossen und dadurch möglicherweise in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Verfassungsleben beeinträchtigt ist, die Verletzung ihrer Rechte im Organstreit geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff.; 14, 121 [129]).

    Eine Erstattung kommt nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (BVerfGE 14, 121 [140] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 1 des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 vom 18. März 1965 (BGBl. II S. 193) - 2 BvF 1/65 - auf Antrag der Regierung des Landes Hessen durch Urteil vom heutigen Tage für Recht erkannt, daß diese Vorschrift insoweit nichtig ist, als sie den Bundesminister des Innern ermächtigt, gemäß Einzelplan 06 Kapitel 02 Titel 612 des Bundeshaushaltsplans 38 Millionen DM für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes auszugeben.

    Da nach dem oben angeführten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvF 1/65 eine Ermächtigung zu Zahlungen an politische Parteien aus dem Haushalt verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig ist, kann das Recht der Antragsteller auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 GG nicht dadurch verletzt sein, daß sie von der Verteilung dieser Mittel ausgeschlossen sind.

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Friedenswahlen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).

    Deshalb kann die Gesamtdeutsche Partei als eine Partei, die von diesen Zuwendungen ausgeschlossen und dadurch möglicherweise in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Verfassungsleben beeinträchtigt ist, die Verletzung ihrer Rechte im Organstreit geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff.; 14, 121 [129]).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]).
  • BVerfG, 29.07.1953 - 2 BvE 1/53

    Bundesbankgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]).
  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
    Sie können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6, 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Danach kommt eine Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ; 110, 407 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Selbst in dem Fall, in dem eine politische Partei, die mit ihrem Sachantrag durchgedrungen war, innerhalb eines Organstreits den Antrag gestellt hatte, ihr die notwendigen Auslagen zu erstatten, hat das Gericht den Antrag abgelehnt mit der Begründung, § 34 Abs. 3 BVerfGG sei eine Ausnahmevorschrift; eine Erstattung komme nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen; solche Gründe seien weder vorgetragen noch ersichtlich (BVerfGE 20, 119 [133f]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64   

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BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,60)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.1966 - 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,60)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 1966 - 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19 Abs. 2, Abs. 3
    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 9
  • NJW 1966, 923
  • DÖV 1966, 658
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64
    Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat gleichfalls Organklage erhoben - 2 BvE 2/65 - und zunächst geltend gemacht, das Bundesgesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes 1965 sei insoweit verfassungswidrig, als es die Partei von der Beteiligung an den für die politischen Parteien vorgesehenen Zuschüssen ausschließt.

    Dieses Ablehnungsgesuch ist durch Beschluß des Senats vom 2. März 1966 - 2 BvE 2/65 - für begründet erklärt worden.

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64
    Die Regierung des Landes Hessen hat in einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gemäß § 76 BVerfGG - 2 BvF 1/65 - beantragt, das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts 1965 insoweit für verfassungswidrig zu erklären, als darin Zuschüsse an politische Parteien vorgesehen sind.
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64
    a) Unter anderem schweben Organklagen der Gesamtdeutschen Partei (DP/BHE) - 2 BvE 1/62 - und der Bayernpartei - 2 BvE 2/64 - gegen den Deutschen Bundestag und den Bundesrat, mit denen die antragstellenden Parteien geltend machen, es verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 21 GG , daß in den Haushaltsplänen für 1962 und 1964 Mittel als Zuschüsse an die politischen Parteien bereitgestellt worden seien.
  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Bei aktuellen Tagesfragen, die Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens sind oder mit großer Wahrscheinlichkeit werden können und in dem der betreffende Richter zur Entscheidung berufen ist, bedarf es jedoch besonderer Zurückhaltung (vgl. BVerfGE 20, 9 ; 73, 330 ; 99, 51 ).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Äußerungen von Richterinnen und Richtern in der Öffentlichkeit entschieden hat, dass umso mehr Anlass für Zurückhaltung und Mäßigung bestehen kann (§ 39 i.V.m. § 69 DRiG), je größer die zeitliche Nähe zu einem anhängigen Verfahren ist (vgl. BVerfGE 20, 9 ; 73, 330 ; 99, 51 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2011 - 2 BvR 1010/10 -, Rn. 23), weil der Eindruck der Vorfestlegung aus der maßgeblichen Sicht der Verfahrensbeteiligten umso eher entstehen kann, je enger der zeitliche Zusammenhang mit einem solchen Verfahren ist.
  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

    Rechtlich erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters können auch dann aufkommen, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit vom Standpunkt anderer Beteiligter aus die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte (BVerfGE 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 279 ) oder der Richter eine von seiner eigenen abweichende Rechtsauffassung deutlich abwertend beurteilt hat (BVerfGE 20, 9 ; 35, 246 ).

    Dabei kann für den Richter in Bezug auf Äußerungen in der Öffentlichkeit umso mehr Anlass für Zurückhaltung und Mäßigung bestehen (§ 39 DRiG i.V.m. § 69 DRiG), je größer die zeitliche Nähe zu einem anhängigen Verfahren ist (vgl. BVerfGE 20, 9 ; 73, 330 ; 99, 51 ), weil der Eindruck der Vorfestlegung aus der maßgeblichen Sicht der Verfahrensbeteiligten um so eher entstehen kann, je enger der zeitliche Zusammenhang mit einem solchen Verfahren ist.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,226
BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,226)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,226)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 1966 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1966,226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Beitritt im Organstreitverfahren

  • opinioiuris.de

    Beitritt im Organstreitverfahren

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Beitritt im Organstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 18
  • NJW 1966, 875
  • MDR 1966, 570
  • DÖV 1966, 423
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.04.1961 - 2 BvG 2/58

    Voraussetzungen für einen Beitritt im Bund/Länder-Streit

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    es sei (gegebenenfalls) von der Partei noch darzutun, inwiefern "die Entscheidung auch für die Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten von Bedeutung ist" (§ 65 Abs. 1 BVerfGG); in diesem Zusammenhang ist auf den Beschluß des Zweiten Senats vom 11. April 1961 (BVerfGE 12, 308) hingewiesen worden (in den Schreiben an alle vier Parteien).

    Auch diese Voraussetzung ist für die beiden politischen Parteien, die ihren Beitritt erklärt haben, gegeben, da die von den Antragstellern begehrten Feststellungen nach ihrem Vortrag auf den für alle politischen Parteien gleichen verfassungsrechtlichen Status dieser Parteien gegründet werden (vgl. BVerfGE 6, 309 [326]; 12, 308 [309]).

    Sie können nicht als Dritte, unabhängig von der Gestaltung des Prozeßstoffs durch die Hauptparteien, im Prozeß erscheinen, um ihre Auffassung über die streitigen Rechtsfragen darzulegen oder um Ansprüche geltend zu machen, die nicht in innerem Zusammenhang mit den Anträgen der Hauptparteien stehen (vgl. BVerfGE 6, 309 [326]; 12, 308 [310]).

    Sowohl im Bund/Länder-Streit als auch im Organstreit kann sich der Beitretende mit seinem Antrag jedoch nur auf die Seite derjenigen Hauptpartei stellen, für die die streitige Abgrenzung der Zuständigkeiten ebenso liegt wie für den Beitretenden (vgl. BVerfGE 12, 308 [310] im Fall eines Bund/Länder-Streits).

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Auch diese Voraussetzung ist für die beiden politischen Parteien, die ihren Beitritt erklärt haben, gegeben, da die von den Antragstellern begehrten Feststellungen nach ihrem Vortrag auf den für alle politischen Parteien gleichen verfassungsrechtlichen Status dieser Parteien gegründet werden (vgl. BVerfGE 6, 309 [326]; 12, 308 [309]).

    Sie können nicht als Dritte, unabhängig von der Gestaltung des Prozeßstoffs durch die Hauptparteien, im Prozeß erscheinen, um ihre Auffassung über die streitigen Rechtsfragen darzulegen oder um Ansprüche geltend zu machen, die nicht in innerem Zusammenhang mit den Anträgen der Hauptparteien stehen (vgl. BVerfGE 6, 309 [326]; 12, 308 [310]).

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Sowohl der Organstreit als auch der Bund/ Länder-Streit sind kontradiktorische Streitverfahren, bei denen Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [30 f.]; 1, 208 [222]; 2, 143 [150 ff.]; 8, 122 [129]; 13, 54 [72 f.] sowie Friesenhahn, Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland - Sonderdruck - S. 34 f. und S. 41).

    Damit aber wäre der Rahmen verlassen, der den Organstreitigkeiten durch das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, insbesondere auch durch dessen §§ 64 und 65, gezogen ist (vgl. BVerfGE 2, 143 [150 ff.]).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Sowohl der Organstreit als auch der Bund/ Länder-Streit sind kontradiktorische Streitverfahren, bei denen Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [30 f.]; 1, 208 [222]; 2, 143 [150 ff.]; 8, 122 [129]; 13, 54 [72 f.] sowie Friesenhahn, Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland - Sonderdruck - S. 34 f. und S. 41).

    Die Entscheidung ist für die Abgrenzung auch ihrer Zuständigkeiten von Bedeutung (§ 65 Abs. 1 BVerfGG), weil ihr das Recht bestritten wird, die in Frage stehenden Mittel in den Haushaltsplänen zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 1, 208 [230 f.]; 4, 31 [36]).

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Politische Parteien sind zwar in § 63 BVerfGG nicht genannt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch im Organstreit parteifähig (§ 63 BVerfGG) und berechtigt, eine angebliche Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Politische Parteien sind zwar in § 63 BVerfGG nicht genannt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch im Organstreit parteifähig (§ 63 BVerfGG) und berechtigt, eine angebliche Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Die Entscheidung ist für die Abgrenzung auch ihrer Zuständigkeiten von Bedeutung (§ 65 Abs. 1 BVerfGG), weil ihr das Recht bestritten wird, die in Frage stehenden Mittel in den Haushaltsplänen zu veranschlagen (vgl. BVerfGE 1, 208 [230 f.]; 4, 31 [36]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Politische Parteien sind zwar in § 63 BVerfGG nicht genannt, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind sie jedoch im Organstreit parteifähig (§ 63 BVerfGG) und berechtigt, eine angebliche Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Sowohl der Organstreit als auch der Bund/ Länder-Streit sind kontradiktorische Streitverfahren, bei denen Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [30 f.]; 1, 208 [222]; 2, 143 [150 ff.]; 8, 122 [129]; 13, 54 [72 f.] sowie Friesenhahn, Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland - Sonderdruck - S. 34 f. und S. 41).
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
    Sowohl der Organstreit als auch der Bund/ Länder-Streit sind kontradiktorische Streitverfahren, bei denen Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (vgl. BVerfGE 1, 14 [30 f.]; 1, 208 [222]; 2, 143 [150 ff.]; 8, 122 [129]; 13, 54 [72 f.] sowie Friesenhahn, Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland - Sonderdruck - S. 34 f. und S. 41).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Die politischen Parteien sind deshalb insbesondere berechtigt, eine Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status im Bereich des Wahlrechts im Wege der Organklage zu rügen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 4, 27 [30f]; vgl. ferner BVerfGE 11, 239 [241f]; 14, 121 [129]; 20, 18 [22]; 24, 260 [263]; 24, 300 [329]).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Als solche ist sie im Organstreit parteifähig, soweit sie eine Verletzung ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb geltend macht und sich damit auf ihren besonderen, in Art. 21 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status beruft (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 14, 121 ; 20, 18 ; 24, 260 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 60, 53 ; 73, 40 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Die Antragstellerin ist als politische Partei im Organstreit parteifähig, da sie eine Verletzung ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb geltend macht und sich damit auf ihren besonderen, in Art. 21 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status beruft (vgl. BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 20, 18 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 60, 53 ; 73, 40 ; 148, 11 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Beruft sich eine politische Partei im Organstreit auf ihren verfassungsrechtlichen Status gegenüber anderen Verfassungsorganen, können ihr andere politische Parteien in der Regel beitreten (vgl. BVerfGE 20, 18 ).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Die zwischen den Hauptbeteiligten streitige Abgrenzung der Zuständigkeiten von Plenum, Haushaltsausschuss und Sondergremium gilt insoweit auch für das Rechtsverhältnis zur Bundesregierung (vgl. BVerfGE 20, 18 ).
  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17

    Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für

    Erforderlich ist, dass Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die zwischen ihnen streitig sind (vgl. BVerfGE 20, 18 ; 27, 152 ).
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches

    Denn sie ist lediglich Konsequenz dessen, dass der Organstreit als kontradiktorisches Verfahren ausgestaltet ist, in dem über streitig gewordene Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten zu befinden ist (vgl. BVerfGE 20, 18 ), und geht nicht über das hinaus, was für den Umgang zwischen Verfassungsorganen als selbstverständlich zu erwarten ist.
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

    Die Beteiligten müssen in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 20, 18 ).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00

    Pofalla I

    Auch der Bund-Länder-Streit ist - wie der Organstreit - ein kontradiktorisches Verfahren, bei dem Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (BVerfGE 20, 18 ).
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69

    Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und

    Antragsteller und Antragsgegner im Organstreit müssen aber in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen, aus dem sich die Rechte und Pflichten ergeben, die zwischen ihnen streitig sind (BVerfGE 20, 18 (23 f.)).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 2 BvE 3/89

    Einstellung eines Organstreitverfahrens nach außergerichtlicher Beilegung der

  • VerfGH Berlin, 22.02.1996 - VerfGH 17/95

    Ausspruch eines Hausverbots und zwangsweise Räumung von durch hungerstreikende

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 2/67

    Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2010 - LVerfG 6/10

    Eilantrag wegen Wahl zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes erfolglos

  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvQ 1/70

    Antrag auf Wahlkampfkostenerstattung ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 1/67

    Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits

  • VerfGH Saarland, 12.10.1994 - Lv 10/94
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1286
BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1967,1286)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.1967 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1967,1286)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 1967 - 2 BvE 1/62, 2 BvE 2/64 (https://dejure.org/1967,1286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 190
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