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   BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08   

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BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08 (https://dejure.org/2011,589)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2011 - 2 BvE 3/08 (https://dejure.org/2011,589)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2011 - 2 BvE 3/08 (https://dejure.org/2011,589)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen - zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 110 Abs 1 GG, Art 110 Abs 2 GG, Art 64 Abs 1 GG, Art 64 Abs 3 GG, Art 87e Abs 3 S 1 GG
    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen - zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts - zur ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 110 Abs 1 GG, Art 110 Abs 2 GG, Art 64 Abs 1 GG, Art 64 Abs 3 GG, Art 87e Abs 3 S 1 GG
    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen - zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts - zur ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zustimmung des Deutschen Bundestages bei der Veräußerung von Vermögenswerten der Deutschen Bahn AG durch die Bundesregierung

  • rewis.io

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen - zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts - zur ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen - zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts - zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Zustimmung des Deutschen Bundestages bei der Veräußerung von Vermögenswerten der Deutschen Bahn AG durch die Bundesregierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches Zustimmungsrecht bei der Veräußerung von Vermögenswerten durch die Deutsche Bahn AG

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches Zustimmungsrecht bei der Veräußerung von Vermögenswerten durch die Deutsche Bahn AG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bahnimmobilien und der Parlamentsvorbehalt

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Kein Parlamentsvorbehalt bei Veräußerungen durch die Deutsche Bahn

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die Deutsche Bahn AG: Heute ein "Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form" - Zugleich eine Besprechung von BVerfG, Beschluss vom 22.11.2011, 2 BvE 3/08" von Ass. iur. Elisabeth Heise, original erschienen in: DVBl 2012, 1290 - 1296.

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 129, 356
  • NVwZ 2012, 294
  • DÖV 2012, 242
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Schlüssig ist die Behauptung, wenn die Rechtsverletzung nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 102, 224 ).

    Sie dient damit der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 4, 31 ; 80, 188 ; 103, 164 ).

    Die Bewältigung der parlamentarischen Arbeitslast durch die Einrichtung von Ausschüssen ist im Grundgesetz selbst vorgesehen (vgl. Art. 45, 45a, 45c GG und BVerfGE 80, 188 ).

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Den Antragsteller im Organstreitverfahren trifft im Regelfall nicht die Obliegenheit, vor der Antragstellung politische Handlungsmöglichkeiten zu ergreifen und etwa den Versuch zu unternehmen, eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestages in seinem Sinne herbeizuführen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ; vgl. auch BVerfGE 121, 135 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf einen ihm angetragenen Organstreit hin nicht darüber zu befinden, ob dem Antragsteller zur Verfolgung seines Prozesszieles außerhalb der gewählten Verfahrensart andere gleichwertige verfassungsrechtliche Wege offengestanden hätten oder noch offenstehen (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 90, 286 ).

    Umso weniger darf es einen Antragsteller auf Wege rein politischen Agierens verweisen, die dem Organstreit verfassungsrechtlich schon deshalb nicht gleichwertig sind, weil eine Klärung der grundgesetzlichen Rechte der Beteiligten auf diese Weise nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 90, 286 ).

  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Es handelt sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist (vgl. BVerfGE 24, 252 ).

    Eine Wiedereinsetzung in diese Frist ist nicht möglich (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 27, 294 ; 71, 299 ; stRspr).

  • BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97

    ÖDP

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Sie dient damit der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 4, 31 ; 80, 188 ; 103, 164 ).

    Ein fortdauerndes, rechtserhebliches Unterlassen des Antragsgegners löst den Lauf der Antragsfrist jedenfalls dann aus, wenn er die Vornahme der begehrten Handlung erkennbar eindeutig verweigert (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 110, 403 ; 114, 107 ; 118, 244 ; stRspr).

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Bei Gegenständen, die im Plenum behandelt werden, setzt die Unterrichtung des Plenums durch die Bundesregierung die Ausschlussfrist des § 64 Abs. 3 BVerfGG in Gang (vgl. BVerfGE 45, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf einen ihm angetragenen Organstreit hin nicht darüber zu befinden, ob dem Antragsteller zur Verfolgung seines Prozesszieles außerhalb der gewählten Verfahrensart andere gleichwertige verfassungsrechtliche Wege offengestanden hätten oder noch offenstehen (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 90, 286 ).

  • BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62

    Beitritt im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Denn sie ist lediglich Konsequenz dessen, dass der Organstreit als kontradiktorisches Verfahren ausgestaltet ist, in dem über streitig gewordene Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten zu befinden ist (vgl. BVerfGE 20, 18 ), und geht nicht über das hinaus, was für den Umgang zwischen Verfassungsorganen als selbstverständlich zu erwarten ist.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04

    Verfassungsmäßigkeit der 5%-Klausel bei der Europawahl; Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Ein fortdauerndes, rechtserhebliches Unterlassen des Antragsgegners löst den Lauf der Antragsfrist jedenfalls dann aus, wenn er die Vornahme der begehrten Handlung erkennbar eindeutig verweigert (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 110, 403 ; 114, 107 ; 118, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Den Antragsteller im Organstreitverfahren trifft im Regelfall nicht die Obliegenheit, vor der Antragstellung politische Handlungsmöglichkeiten zu ergreifen und etwa den Versuch zu unternehmen, eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestages in seinem Sinne herbeizuführen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ; vgl. auch BVerfGE 121, 135 ).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Entscheidend ist vielmehr der eigentliche Sinn des mit einem Antrag verfolgten prozessualen Begehrens (vgl. BVerfGE 68, 1 ).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
    Den Antragsteller im Organstreitverfahren trifft im Regelfall nicht die Obliegenheit, vor der Antragstellung politische Handlungsmöglichkeiten zu ergreifen und etwa den Versuch zu unternehmen, eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestages in seinem Sinne herbeizuführen (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 104, 151 ; vgl. auch BVerfGE 121, 135 ).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07

    Afghanistan-Einsatz

  • BVerfG, 16.12.1969 - 2 BvK 2/69

    Ausschlußfrist bei Verfahren über Verfassungsstreitigkeit innerhalb eines Landes

  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05

    Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei

  • BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85

    Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss aus dem Jahre 2011 zum Nichtbestehen eines Parlamentsvorbehalts bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG festgehalten, dass diese nach marktwirtschaftlicher Handlungsrationalität agieren könne (BVerfGE 129, 356).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nicht an die Wortfassung eines Antrags gebunden ist, so bleibt doch die verfassungsgerichtliche Prüfung auf den durch den Antrag umschriebenen Verfahrensgegenstand beschränkt (vgl. BVerfGE 2, 347 ; 68, 1 ; 129, 356 ).

    Im Falle eines Unterlassens beginnt die Frist daher erst dann, wenn ein entsprechender Verstoß mit hinreichender Sicherheit feststeht oder sich die Antragsgegnerin erkennbar weigert, die Maßnahmen zu treffen, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; 114, 107 ; 129, 356 ; 131, 152 ).

    Diese Weigerung kann grundsätzlich auch konkludent erfolgen (vgl. BVerfGE 103, 164 ; 107, 286 ; 129, 356 ).

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Das Bundesverfassungsgericht ist zwar nicht an den Wortlaut des Antrags gebunden; vielmehr kann sich sein Inhalt im Sinne des § 64 Abs. 2 BVerfGG auch aus der Antragsbegründung ergeben (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 68, 1 ; 129, 356 ).

    Schlüssig ist die Behauptung, wenn die Rechtsverletzung nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 93, 195 ; 102, 224 ; 129, 356 ).

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