Rechtsprechung
   BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mangelhafte Unterrichtung des Bundestags über den Fortgang der Verhandlungen zur Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Organstreitverfahren betreffend der Verpflichtung der Bundesregierung zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit dem "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) und dem "Euro-Plus-Pakt"; Verletzung des Unterrichtungsrechts des Deutschen Bundestags durch die Bundesregierung wegen unterlassener Zuleitung von wichtigen Informationen bzgl. der Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Weiterleitung des Textes der Europäischen Kommission über die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus sowie des Entwurfs eines Vertrages über den Europäischen Stabilitätsmechanismus; Herleitung des Unterrichtungsrechts des Deutschen Bundestages aus dem Recht desselben auf Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union; Auslegung der in Art. 23 Abs. 2 S. 2 GG genannten Zeitvorgabe "zum frühestmöglichen Zeitpunkt"; Verletzung des Mitwirkungsrechts des Deutschen Bundestags wegen einer unterlassenen Vorabinformation bzgl. einer in der Öffentlichkeit vorgestellten Initiative für den Beschluss eines Paktes für Wettbewerbsfähigkeit

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ESM - der Europäische Stabilitätsmechanismus und der "Euro-Plus-Pakt"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Euro-Rettungsschirm - Regierung hat Bundestagsrechte verletzt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Regierung darf Parlament nicht links liegen lassen

mehr
  • faz.net (Pressebericht, 19.06.2012)

    Verfassungsrichter stärken Rechte des Bundestags in Euro-Krise

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich - Bundesregierung verletzt Unterrichtungsrechte des Deutschen Bundestages


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    "ESM/Euro-Plus-Pakt"

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Euro-Rettungsschirm: Europäische Integration nicht ohne den Bundestag

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Europapolitik ist keine Geheimdiplomatie

  • faz.net (Essay mit Bezug zur Entscheidung, 21.06.2012)

    Anatomie einer Hintergehung

Sonstiges (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • WM 2012, 1229
  • DÖV 2012, 605
  • NVwZ 2012, 954



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12  

    Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der

    Für die Einhaltung der Grundsätze der Demokratie kommt es vielmehr entscheidend darauf an, dass der Deutsche Bundestag der Ort bleibt, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische Verbindlichkeiten (vgl. BVerfGE 129, 124 [177]; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, NVwZ 2012, S. 495 [497]; Urteil des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvE 4/11 -, juris Rn. 114).

    Die ausreichende Information des Parlaments durch die Regierung ist daher notwendige Voraussetzung einer effektiven Vorbereitung seiner Entscheidungen und der Ausübung seiner Kontrollfunktion (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvE 4/11 -, a. a. O., Rn. 107).

    Auch die Stellung der nationalen Parlamente im Institutionengefüge der Europäischen Union ist in den vergangenen Jahren immer wieder gestärkt worden, um ihr Legitimationsreservoir für europäische Prozesse fruchtbar zu machen (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvE 4/11 -, juris Rn. 98 m. w. N.).

    (d) Sind Art. 32 Abs. 5, Art. 34 und Art. 35 Abs. 1 ESMV demnach so auszulegen, dass sie der Unterrichtung des Deutschen Bundestages nicht entgegenstehen, kommt eine Verletzung des allein im Rahmen des Organstreitverfahrens rügefähigen Anspruchs des Deutschen Bundestages auf frühestmögliche und umfassende Unterrichtung aus Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvE 4/11 -, juris Rn. 107) nicht in Betracht.

    Die Tätigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus ist eine Angelegenheit der Europäischen Union im Sinne des Art. 23 Abs. 2 GG und löst ebenso wie dessen Errichtung und Ausgestaltung Mitwirkungs- und Informationsrechte des Bundestages aus (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvE 4/11 -, juris Rn. 90 ff.).

  • SG Düsseldorf, 24.07.2012 - S 16 U 217/09  

    Unfallversicherung

    Im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Rechte des Bundestages (so z.B. Urteile des BVerfG vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 - "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" und vom 19. Juni 2012 - 2 BvE 4/11 - "ESM/Euro-Plus-Paket"), die natürlich nicht ohne Weiteres auf den hier konkret zu beurteilenden Fall übertragbar ist, deren Grundaussage allerdings auch hier bedeutsam ist, erscheint es fraglich, ob eine Körperschaft des öffentlichen Rechts - wie hier die Beklagte - trotz des vermeintlich eindeutigen Wortlauts der Vorschrift des § 116 Abs. 1 SGB VII lediglich durch Rechtsverordnung gegründet werden konnte oder ob dafür nicht vielmehr ein vom Landesparlament verabschiedetes Gesetz erforderlich gewesen wäre.
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