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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92   

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BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92 (https://dejure.org/1998,2017)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.1998 - 2 BvH 1/92 (https://dejure.org/1998,2017)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 1998 - 2 BvH 1/92 (https://dejure.org/1998,2017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Landesorganstreit: wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässiger Antrag - kein objektives Interesse an verfassungsrechtlicher Klärung der Regelung betr die Überprüfung der Mitarbeiter der Mitglieder des Sächsischen Landtags

  • Wolters Kluwer

    Sächsischer Landtag - Gesetz über Aufwendungsersatz - Mitarbeiter der Abgeordneten - Mitarbeiter der Fraktion - Überprüfung als Voraussetzung - Ministerium für Staatssicherheit - Außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4
    Aufwandsentschädigung nur für Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter ohne StaSi-Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Landesorganstreit zur Überprüfung der Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen des Sächsischen Landtags ist unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Landesorganstreit zur Überprüfung der Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen des Sächsischen Landtags ist unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 332
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92
    Jedenfalls fehlt das im Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 [33]; 67, 100 [127]; 68, 1 [77]; 87, 207 [208 f.]).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92
    Jedenfalls fehlt das im Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 [33]; 67, 100 [127]; 68, 1 [77]; 87, 207 [208 f.]).
  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92

    Rechte von Abgeordneten auf freie Entscheidung über die Beschäftigung von

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92
    Im Verfahren gegen den Antragsgegner zu 2. ist der Organstreit unzulässig, weil die gerügte Maßnahme, die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, nur vom Antragsgegner zu 1. ausgegangen ist (vgl. BVerfGE 84, 304 [320 f.]; 86, 65 [70]).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92
    Jedenfalls fehlt das im Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 [33]; 67, 100 [127]; 68, 1 [77]; 87, 207 [208 f.]).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92
    Im Verfahren gegen den Antragsgegner zu 2. ist der Organstreit unzulässig, weil die gerügte Maßnahme, die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, nur vom Antragsgegner zu 1. ausgegangen ist (vgl. BVerfGE 84, 304 [320 f.]; 86, 65 [70]).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92
    Jedenfalls fehlt das im Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 62, 1 [33]; 67, 100 [127]; 68, 1 [77]; 87, 207 [208 f.]).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Die Verletzung kann auch im Erlass eines Gesetzes bestehen (vgl. BVerfGE 99, 332 ).

    Anzuknüpfen ist an den Tag, an dem der Landtag das Gesetz beschlossen hat (vgl. BVerfGE 99, 332 ), hier der 30. Januar 1991.

  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18

    Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der

    d) Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG kann auch der Erlass eines Gesetzes sein (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 20, 119 ; 20, 134 ; 24, 300 ; 73, 40 ; 80, 188 ; 92, 80 ; 118, 277 ), wenn er im Widerspruch zu Verfassungsnormen steht und dadurch Rechte eines Verfahrensbeteiligten verletzt werden (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; 82, 322 ; 99, 332 ).

    Maßnahme im Sinne eines zulässigen Angriffsgegenstands im Organstreit ist jedoch nicht das Gesetz als solches, sondern allein dessen Erlass durch die gesetzgebende Körperschaft (vgl. BVerfGE 99, 332 ; 102, 224 ).

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    Das ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die streitgegenständliche Frage, im Organstreit also die Vereinbarkeit der Maßnahme oder Unterlassung eines Verfassungsorgans mit den Rechten eines anderen, des antragstellenden Verfassungsorgans (vgl. BVerfGE 99, 332 ; 90, 286 ; 2, 143 ).
  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Auch der Erlass eines Gesetzes kann eine solche Maßnahme sein, wenn es im Widerspruch zu Verfassungsnormen steht und dadurch Rechte eines Beteiligten verletzt (vgl. zum entsprechenden § 64 BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 25. November 1998 ​- 2 BvH 1/92 -,​ BVerfGE 99, 332-337, Rn. 28, www.bverfg.de).

    N., Beschluss vom 23. Januar 1995 ​- 2 BvE 6/94 -, ​BVerfGE 92, 80-91, Rn. 27, www.bverfg.de, Urteil vom 19. Juli 1966 ​- 2 BvE 1/62 -, ​BVerfGE 20, 119-134, Rn. 37, juris), nicht aber das Gesetz selbst (grundlegend BVerfG, Urteil vom 5. April 1952 ​- 2 BvH 1/52 -, ​BVerfGE 1, 208-261, Rn. 44 f, Beschluss vom 25. November 1998 ​- 2 BvH 1/92 -, ​BVerfGE 99, 332-337, Rn. 19, juris; jüngst z. B. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Juli 2020 ​- VerfGH 88/20 -,​Rn. 52, juris; ebenso Barczak, in: ders., BVerfGG: Mitarbeiterkommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2018, § 64 Rn. 10; Hillgruber/​Goos, Verfassungsprozessrecht, 3. Auflage 2011, Rn. 360; Umbach, in: Umbach/​Clemens/​Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar, 2. Auflage 2005, §§ 63, 64 Rn. 139 m. Fn. 152).

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17

    Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend

    c) Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG kann auch der Erlass eines Gesetzes sein (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 20, 119 ; 20, 134 ; 24, 300 ; 73, 40 ; 80, 188 ; 92, 80 ; 118, 277 ), wenn er im Widerspruch zu Verfassungsnormen steht und Rechte eines Verfahrensbeteiligten verletzt (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 144 ; 82, 322 ; 99, 332 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 42).

    Maßnahme im Sinne eines zulässigen Angriffsgegenstands im Organstreit ist jedoch nicht das Gesetz als solches, sondern allein dessen Erlass durch die gesetzgebende Körperschaft (vgl. BVerfGE 99, 332 ; 102, 224 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 42).

  • BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12

    Organklage der NPD gegen die frühere FDP-Bundestagsfraktion unzulässig

    Die Antragstellerin kann ihr Rechtsschutzinteresse nicht aus einer absehbaren Wiederholungsgefahr herleiten (vgl. BVerfGE 87, 207 ; 99, 332 ).
  • VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 95-I-08

    Verletzung von Abgeordnetenrechten nach Art. 39 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf durch

    Als Angriffsgegenstand im Verfahren nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 1 SächsVerfGHG kommt auch der Erlass einer Rechtsnorm in Betracht (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 25-I-00; vgl. auch BVerfGE 99, 332 [336 f.]); er stellt insoweit eine Handlung im Sinne des § 18 Abs. 1 SächsVerfGHG dar.

    Diese soll sowohl die Funktions- und Arbeitsfähigkeit als auch die Vertrauenswürdigkeit und Integrität des Landtages gewährleisten (vgl. OVG Berlin, NJ 1999, 556 [557]; siehe im Ansatz auch BVerfGE 99, 332 ff.), die ihrerseits Güter von Verfassungsrang sind (vgl. BVerfGE 94, 351 [367]; 99, 19 [32]).

  • BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02

    Kommunalwahl-Sperrklausel II

  • VerfG Brandenburg, 22.07.2016 - VfGBbg 70/15

    Zur Rechtsstellung einer parlamentarischen Gruppe nach der Verfassung des Landes

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2008 - 95-I-08

    Rechtmäßigkeit der Einführung einer zusätzlichen Voraussetzung für die

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04

    Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht;

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91

    Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig

  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 3-I-00

    Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von

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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92   

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https://dejure.org/1992,3592
BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92 (https://dejure.org/1992,3592)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1992 - 2 BvH 1/92 (https://dejure.org/1992,3592)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - 2 BvH 1/92 (https://dejure.org/1992,3592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Rechte von Abgeordneten auf freie Entscheidung über die Beschäftigung von Mitarbeitern - Pflicht zur Abgabe persönlicher Erklärung über die fürhere Tätigkeit in der vormaligen DDR

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 65
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Insoweit ist der Organstreit unzulässig, weil die gerügte Maßnahme, die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 19. Dezember 1991, nur vom Sächsischen Landtag ausgegangen ist (vgl. BVerfGE 80, 188 [209]; 84, 304 [320 f.]).
  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Insoweit ist der Organstreit unzulässig, weil die gerügte Maßnahme, die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 19. Dezember 1991, nur vom Sächsischen Landtag ausgegangen ist (vgl. BVerfGE 80, 188 [209]; 84, 304 [320 f.]).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvH 1/92
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (BVerfGE 3, 41 [44]; 46, 337 [340] m.w.N.; 64, 67 [69]; 71, 350 [351]).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Die beanstandeten Maßnahmen - die Beschlüsse des Deutschen Bundestages über die Annahme des Zustimmungsgesetzes und der Begleitgesetzgebung - können nur dem Deutschen Bundestag, nicht aber der Bundesregierung zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 86, 65 ; 99, 332 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten, weshalb das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92

    MfS/AfNS-Verzögerungsschaden

    Im Verfahren gegen den Antragsgegner zu 2. ist der Organstreit unzulässig, weil die gerügte Maßnahme, die Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, nur vom Antragsgegner zu 1. ausgegangen ist (vgl. BVerfGE 84, 304 [320 f.]; 86, 65 [70]).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06

    Antrag auf Untersagung der Zweiten Lesung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

    Dieser Maßstab gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 86, 65, 70) oder gar ein Gesetzesbeschluss verhindert werden soll (vgl. BVerfGE 66, 26, 37).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 >226 f.<; 56, 396 >401 f.<; 77, 121 >124<; 86, 65 >70<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; 86, 65 [70]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.05.1996 - 1 BvQ 4/96

    Folgenabwägung bei Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung unter

    c) Beurteilt man die Folgen, ist bereits zweifelhaft, ob der Antragstellerin "schwere Nachteile" im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG entstehen, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht (zum insoweit geltenden strengen Prüfungsmaßstab BVerfGE 77, 121 [124]; - 86, 65 [70]).
  • BVerfG, 11.05.1994 - 2 BvR 2883/93

    Keine einstweilige Anordnung gegen Vorschriften des Landesbeamtenrechts im

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 [44]; 82, 353 [363]; 86, 65 [70]).
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