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   BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78   

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https://dejure.org/1979,36
BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78 (https://dejure.org/1979,36)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1979 - 2 BvK 1/78 (https://dejure.org/1979,36)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 (https://dejure.org/1979,36)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Schleswig-Holsteinische Ämter

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Gemeindeverbände nach der Verfassung für Schleswig-Holstein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerfGE 52, 95
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
    Im übrigen könnte der Einwand, daß in einzelnen Fällen über den Sinn und Zweck des Gesetzes hinaus Übertragungen der wesentlichen Selbstverwaltungsaufgaben erfolgen, nicht die Verfassungswidrigkeit der Bestimmung selbst begründen (vgl. BVerfGE 3, 19 [33]).
  • BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61

    Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Beschränkungen der Selbstverwaltung mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (BVerfGE 1, 167 [175]; 22, 180 [205]; 26, 172 [180]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Beschränkungen der Selbstverwaltung mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (BVerfGE 1, 167 [175]; 22, 180 [205]; 26, 172 [180]).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
    Es genügt in aller Regel, daß sie sich mittelbar auf das Volk als Träger der Staatsgewalt zurückführen läßt (BVerfGE 47, 253 [275]).
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
    Dabei kommt es allein auf die Selbstverwaltungsaufgaben an (dezentralisierte Verwaltung), also Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben und von dieser örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und selbständig bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 8, 122 [134]).
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
    Änderungen, die in der Linie einer vernünftigen Fortentwicklung des überkommenden Systems liegen, sind zulässig, wenn sie nicht zur Aushöhlung des Selbstverwaltungsrechtes der Gemeinden führen (BVerfGE 38, 258 [279]).
  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 134.71

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Befugnisse eines Ministers zur Bildung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
    Die Vorschriften der Amtsordnung zielen nicht auf eine Aushöhlung der Selbstverwaltung und damit auf eine Entziehung der den Kern der Selbstverwaltung bildenden Tätigkeit der Gemeinden, sondern im Gegenteil auf deren möglichste Bewahrung (BVerwG, Die Gemeinde, 1972, S. 216 [217] = DÖV 1973, S. 169 [170]; BVerwG, Die Gemeinde, 1972, S. 239).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Beschränkungen der Selbstverwaltung mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (BVerfGE 1, 167 [175]; 22, 180 [205]; 26, 172 [180]).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Das Grundgesetz hat sich auch innerhalb der Länder für einen nach Verwaltungsebenen gegliederten, auf Selbstverwaltungskörperschaften ruhenden Staatsaufbau entschieden (vgl. BVerfGE 52, 95 [111f.]).

    Dies ist im Hinblick auf das gewachsene Gewicht und den tatsächlichen Umfang der Kreistätigkeit geschehen (vgl. BVerfGE 52, 95 [112]).

    Hiernach sind Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben (vgl. insoweit BVerfGE 8, 122 [134]; 50, 195 [201]; 52, 95 [120]), die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen; auf die Verwaltungskraft der Gemeinde kommt es hierfür nicht an.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Erforderlich ist eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 52, 95 ; 77, 1 ; 93, 37 ; 107, 59 ).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    a) Die Norm bestimmt, daß die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren nicht nur auf Bundes- und Landesebene gelten sollen, sondern auch in den Untergliederungen der Länder, den Gemeinden und Gemeindeverbänden (vgl. BVerfGE 52, 95 [111] zu Art. 2 Abs. 2 Landessatzung Schleswig-Holstein).

    Das Grundgesetz hat sich innerhalb der Länder für einen auf Selbstverwaltungskörperschaften ruhenden Staatsaufbau und damit für die gegliederte Demokratie entschieden (vgl. BVerfGE 79, 127 [149]; ebenso - zu Art. 2 Abs. 2 der Landessatzung Schleswig-Holstein - BVerfGE 52, 95 [112]).

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