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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,73
BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1977,73)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1977 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1977,73)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1977 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1977,73)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 34
  • NJW 1978, 37
  • MDR 1978, 200
  • DVBl 1977, 964
  • DVBl 1977, 966
  • DÖV 1978, 41
 
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Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75
    Die Auslegung der Vorschrift durch das vorlegende Gericht ist vertretbar; von ihr ist deshalb bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage auszugehen (vgl BVerfGE 38, 154 (162) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75
    Es bedarf in diesem Verfahren nicht des Eingehens und der Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Ein verantwortlicher Umgang mit einer solchen Situation kann von einem Rechtsanwalt ebenso erwartet werden wie von einem Richter bei der Offenlegung von Gründen zur Selbstablehnung (vgl. § 19 Abs. 3 BVerfGG und hierzu BVerfGE 46, 34 [41 f.]).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein", also der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (vgl. BVerfGE 46, 34 ).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Sie erfordern einen Anstoß durch diejenigen, die sich durch die eine Besorgnis begründenden Vorgänge unmittelbar betroffen fühlen, weil sie von Wertungen und damit von subjektiven Elementen abhängen (vgl. BVerfGE 46, 34 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 10/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1284
BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1976,1284)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1976 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1976,1284)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1976 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1976,1284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 82 Nr. 3; GG Art. 100 Abs. 1
    Keine Richterablehnung im Normenkontrollverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 90
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Im Verfahren der konkreten Normenkontrolle haben die Beteiligten des Ausgangsverfahrens zwar das Recht, sich zu äußern (§ 82 Abs. 3 BVerfGG ); sie werden dadurch aber nicht im engeren Sinne Beteiligte dieses Verfahrens (vgl. BVerfGE 42, 90 [91]; Ulsamer in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 82 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Das objektive Normprüfungsverfahren ist nicht dazu bestimmt, individuelle Rechte durchzusetzen; die Parteien des Ausgangsverfahrens sind keine antragsberechtigten Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 42, 90 (91); 46, 34 (36)).
  • BVerfG, 22.12.2005 - 1 BvL 9/05

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der InsO über die Restschuldbefreiung

    Ein solcher ist nach der hergebrachten und allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelung des § 19 Abs. 1 BVerfGG regelmäßig Voraussetzung für eine Entscheidung des Gerichts über die Besorgnis der Befangenheit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 90 ; 46, 34 ; 72, 51 ).
  • EKMR, 04.03.1987 - 9675/82

    FREIE RUNDFUNK AG i Gr v. THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY

    The Federal Constitutional Court characterised such proceedings as follows (BVerfGE 42, 90/91):.

    It here notes the Federal Constitutional Court's statement that proceedings under Article 100 of the Basic Law "serve the constitutional court's guarantee that objective law shall be observed" and that they "are not an instrument for the individual to obtain a legal remedy" (BVerfGE 42, 90/91).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvL 10/75   

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https://dejure.org/1976,1534
BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1976,1534)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.1976 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1976,1534)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 1976 - 2 BvL 10/75 (https://dejure.org/1976,1534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Konkretes Normenkontrollverfahren und Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvL 10/75
    Nach § 82 Abs. 3 BVerfGG ist ihm nur Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. BVerfGE 11, 339 ).
  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren zur

    Die Beteiligten des Ausgangsverfahrens sind an dem Normenkontrollverfahren nicht beteiligt, sondern nach § 82 Abs. 3 BVerfGG lediglich äußerungsbefugt (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 41, 243 ).
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