Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77   

Volltextveröffentlichungen

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    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht unterhaltspflichtiger geschiedener Beamter

Verfahrensgang

  • ArbG Heilbronn, 19.11.1976 - 3 Ca 303/76
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 49, 260



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Wird zitiert von ... (170)  

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02  

    Anpassung nach dem 31. Dezember 2002

    c) Für die Anwendung des Gleichheitssatzes gelten jedoch die gleichen Maßstäbe wie bei der Überprüfung anhand des Kriteriums der amtsangemessenen Alimentation und der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u.a. -, NVwZ 1996, S. 580).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04  

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Es gibt keinen Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, wonach sich die Besoldung des Beamten aus Grundgehalt, Kinderzuschlag und Ortszuschlag zusammensetzen müsste (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 49, 260 ).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98  

    DDR-Dienstzeiten

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233).

    Art. 33 Abs. 5 GG mit dem darin verankerten Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 71, 39 ; 83, 89 ) schränkt den vorstehend umrissenen weiten Regelungs- und Typisierungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers nicht über die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG hinaus ein (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 76, 256 ).

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