Rechtsprechung
BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit einer Verlängerung der Wartefrist des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) auf mehr als zwei Jahre mit dem Grundgesetz; Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt; Gewährleistung der Wesensmerkmale des Berufsbeamtentums; Recht des Gesetzgebers zur ...
- Judicialis
BeamtVG § 5 Abs. 3; ; BeamtVG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; BBesG § 19 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtVG § 5 Abs. 3 S. 1; GG Art. 33 Abs. 5
Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Wartefrist für die Versorgung aus einem Beförderungsamt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren verfassungswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren verfassungswidrig
Besprechungen u.ä.
- heymanns.com (Entscheidungsbesprechung)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 11.10.2004 - 6 A 789/04
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Papierfundstellen
- BVerfGE 117, 372
- NVwZ 2007, 679
- NVwZ 2007, 682
- FamRZ 2007, 793 (Ls.)
- DÖV 2007, 980
Wird zitiert von ... (313) Neu Zitiert selbst (40)
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Der vom Gesetzgeber gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtende Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt lässt eine Verlängerung der Wartefrist des § 5 Abs. 3 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz auf mehr als zwei Jahre nicht zu (im Anschluss an BVerfGE 61, 43).Die Versorgungsbezüge der Beamten wurden seit jeher auf Grundlage der Dienstbezüge ihres letzten Amtes festgesetzt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ).
Das Bundesverfassungsgericht erachtete die zweijährige Mindestfrist mit Beschluss vom 7. Juli 1982 (BVerfGE 61, 43) als noch verfassungsgemäß.
Ihre Beantwortung werde jedoch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 61, 43 präjudiziert.
Die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts - zu der auch die Versorgung des Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zählt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ) - ist deshalb ein besonders wesentlicher Grundsatz, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ; stRspr).
Maßstab für die Überprüfung der Angemessenheit der Bezüge ist das vom Beamten ausgeübte oder - im Fall des Ruhestandsbeamten - zuletzt bekleidete Amt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ; stRspr).
Bei dieser Ausprägung des Alimentationsprinzips handelt es sich nicht um eine bloße Auslegung, sondern um einen eigenständigen Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 39, 196 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ).
Die mit der Berufung in ein höheres Amt verliehene statusrechtliche Position, mit der die fachliche Leistung des Bediensteten sowie seine Eignung und Befähigung für dieses gegenüber seinem bisherigen Amt herausgehobene, höherwertige Amt förmlich anerkannt worden sind, darf später grundsätzlich nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfGE 56, 146 ; 61, 43 ).
Seit jeher wurden daher die Versorgungsbezüge des Beamten auf der Grundlage der Dienstbezüge seines letzten Amtes festgesetzt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ).
Darüber hinaus gehört es zu den überkommenen Grundlagen des Berufsbeamtentums, dass mit einem höheren Amt in aller Regel auch höhere Dienstbezüge verbunden sind, weil sich die dem Beamten zustehende amtsangemessene Alimentation - und mit ihr auch die Versorgung - nach dem Inhalt des ihm übertragenen statusrechtlichen Amtes und der damit verbundenen Verantwortung richtet (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 56, 146 ; 61, 43 ).
Er ist mithin vom Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beachten (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 56, 146 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ; stRspr).
Eine Mindestverweildauer im Beförderungsamt ist somit - ebenfalls hergebrachter, lediglich modifizierender - Bestandteil des Bemessungsprinzips der Versorgung aus dem letzten Amt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ).
Die Rechtfertigung dieser Modifikation lag und liegt einerseits in dem Ziel, Gefälligkeitsbeförderungen zu verhindern oder ihnen zumindest die versorgungsrechtliche Anerkennung zu versagen; andererseits soll mit der Einschränkung dem Umstand Rechnung getragen werden, dass eine kurze Dienstzeit es dem in Reichweite des Ruhestands Beförderten oft nicht mehr ermöglichen wird, noch eine dem neuen Amt entsprechende Leistung zu erbringen (vgl. BVerfGE 61, 43 ).
Vielmehr ist die im traditionsbildenden Zeitraum entwickelte Karenzzeit gerade von einem Jahr modifizierender Bestandteil des hergebrachten Grundsatzes amtsgemäßer Versorgung selbst (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; vgl. auch BVerwGE 5, 39 ).
Wenn auch der in den vor dem Jahr 1945 erlassenen Vorschriften enthaltene "Einjahresschnitt" nicht als feste, äußerste Grenze für eine verfassungsrechtlich zulässige Einschränkung des Grundsatzes der Versorgung aus dem letzten Amt angesehen werden kann, so sind dem Gesetzgeber damit doch durch Art. 33 Abs. 5 GG enge Grenzen für weitere Einschränkungen gezogen (vgl. BVerfGE 61, 43 ).
Diese Einjahresfrist ist zwar keine verfassungsunmittelbar und verbindlich vorgegebene Schwelle für das zulässige Maß der Einschränkungen des Grundsatzes der Versorgung aus dem letzten Amt (vgl. BVerfGE 61, 43 ).
Die Verlängerung der Wartefrist über eine Spanne von zwei Jahren hinaus bedeutet - insbesondere auch in Verbindung mit der Einschränkung der Berücksichtigung von Zeiten, in denen das höherwertige Amt tatsächlich ausgeübt worden ist - somit eine grundlegende Veränderung, die sich nicht mehr als bloße Modifizierung der bisher anerkannten Einschränkung des hergebrachten Grundsatzes der Versorgung aus dem letzten Amt erklären lässt, sondern die Preisgabe des Prinzips amtsgemäßer Versorgung bedeutet (vgl. BVerfGE 61, 43 ).
d) Schließlich sind die Versorgungsbezüge die Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass der Beamte sich ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflichten erfüllt; insoweit handelt es sich um ein erdientes Ruhegehalt, welches durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 61, 43 ; s.a. BVerfGE 16, 94 ; 39, 196 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, dass Art. 33 Abs. 5 GG bei diesen Grundsätzen nicht nur "Berücksichtigung", sondern auch "Beachtung" verlangt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ).
Auch hat es entschieden, dass der Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beachten ist (vgl. BVerfGE 61, 43 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat den Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt jedoch nicht aus dem Alimentationsprinzip hergeleitet, sondern als Ausprägung des zu beachtenden Leistungsgrundsatzes für verfassungsrechtlich gewährleistet gehalten (vgl. BVerfGE 61, 43 ).
Das Bundesverfassungsgericht geht in seiner bisherigen Rechtsprechung davon aus, dass der Gesetzgeber bei der Entscheidung über die Angemessenheit der Dienst- und Versorgungsbezüge eine verhältnismäßig weitgehende Gestaltungsfreiheit besitzt (vgl. BVerfGE 61, 43 ).
Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1982 zur Wartefrist von zwei Jahren die Erstreckung einer darüber hinausgehenden Frist mit Blick auf den Leistungsgrundsatz als Preisgabe des Prinzips amtsgemäßer Versorgung bezeichnet hat, hat er lediglich angeführt, dass dies der Gesamtleistung des Beamten im Dienstverhältnis, seiner persönlichen Laufbahn sowie seiner Dienstleistung und Verantwortlichkeit im neuen Amt nicht mehr gerecht würde (vgl. BVerfGE 61, 43 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Art. 33 Abs. 5 GG schützt mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums den Kernbestand von Strukturprinzipien, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 114, 258 ; stRspr).c) Der Gesetzgeber besitzt bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur angemessenen Alimentation einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 81, 363 ; 114, 258 ; stRspr).
Allerdings sind die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht nur Grundlage, sondern auch Grenze der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 114, 258 ; stRspr).
Bei dieser Ausprägung des Alimentationsprinzips handelt es sich nicht um eine bloße Auslegung, sondern um einen eigenständigen Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 39, 196 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ).
Er ist mithin vom Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beachten (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 56, 146 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ; stRspr).
Zu den finanziellen Erwägungen müssen deshalb weitere Gründe hinzukommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzung von Versorgungsbezügen als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; stRspr).
Es ist daher ein vom Schutzbereich des Art. 33 Abs. 5 GG umfasster hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlagen muss (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ).
Die Besoldung der Beamten ist nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 70, 69 ; 107, 218 ; 114, 258 ; stRspr).
Besoldung und Versorgung bilden rechtlich eine Einheit (vgl. BVerfGE 114, 258 ).
Die Versorgungsbezüge unterscheiden sich von den Bezügen des aktiven Beamten nur dadurch, dass der Gesetzgeber im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgehen darf, dass der finanzielle Bedarf des Ruhestandsbeamten regelmäßig geringer ist als derjenige des aktiven Beamten (vgl. BVerfGE 114, 258 ).
Allerdings kann die Versorgungsdauer für das Beamtenversorgungsrecht grundsätzlich insofern relevant sein, als der Gesetzgeber Einschnitte in die Beamtenversorgung vornehmen darf, um das tatsächliche Pensionierungsalter anzuheben und so dem Zusammenhang zwischen Alimentation und voller dienstlicher Hingabe bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zur Geltung zu verhelfen (vgl. BVerfGE 114, 258 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, NVwZ 2006, S. 1280 ).
Außerdem ist es nicht gerechtfertigt, für diese die Beamtenschaft insgesamt betreffenden Gesichtspunkte nur einzelne Beamtengruppen in Anspruch zu nehmen und diesen ein Sonderopfer abzuverlangen (vgl. BVerfGE 114, 258 ).
Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und die diesen zu Grunde liegenden Entwicklungen können Anlass bieten, sie in der Beamtenversorgung systemkonform nachzuführen (vgl. BVerfGE 114, 258 ).
Geschützt sind daher nur diejenigen Regelungen, die das Bild des Beamtentums in seiner überkommenen Gestalt maßgeblich prägen, so dass ihre Beseitigung auch das Wesen des Beamtentums antasten würde (vgl. BVerfGE 43, 177 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Die Versorgungsbezüge der Beamten wurden seit jeher auf Grundlage der Dienstbezüge ihres letzten Amtes festgesetzt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ).Die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts - zu der auch die Versorgung des Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zählt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ) - ist deshalb ein besonders wesentlicher Grundsatz, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ; stRspr).
Maßstab für die Überprüfung der Angemessenheit der Bezüge ist das vom Beamten ausgeübte oder - im Fall des Ruhestandsbeamten - zuletzt bekleidete Amt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 14, 30 ; 61, 43 ; stRspr).
Bei dieser Ausprägung des Alimentationsprinzips handelt es sich nicht um eine bloße Auslegung, sondern um einen eigenständigen Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 39, 196 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ).
Seit jeher wurden daher die Versorgungsbezüge des Beamten auf der Grundlage der Dienstbezüge seines letzten Amtes festgesetzt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ).
Es widerspricht diesem Prinzip, wenn der Beamte, der unter Beachtung der beamtenrechtlichen Vorschriften befördert wurde, bei seiner Versorgung Einbußen erleidet, weil seine Beförderungen nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 76, 256 ).
Darüber hinaus gehört es zu den überkommenen Grundlagen des Berufsbeamtentums, dass mit einem höheren Amt in aller Regel auch höhere Dienstbezüge verbunden sind, weil sich die dem Beamten zustehende amtsangemessene Alimentation - und mit ihr auch die Versorgung - nach dem Inhalt des ihm übertragenen statusrechtlichen Amtes und der damit verbundenen Verantwortung richtet (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 56, 146 ; 61, 43 ).
Er ist mithin vom Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beachten (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 56, 146 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ; stRspr).
Eine Mindestverweildauer im Beförderungsamt ist somit - ebenfalls hergebrachter, lediglich modifizierender - Bestandteil des Bemessungsprinzips der Versorgung aus dem letzten Amt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ).
Vielmehr ist die im traditionsbildenden Zeitraum entwickelte Karenzzeit gerade von einem Jahr modifizierender Bestandteil des hergebrachten Grundsatzes amtsgemäßer Versorgung selbst (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; vgl. auch BVerwGE 5, 39 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, dass Art. 33 Abs. 5 GG bei diesen Grundsätzen nicht nur "Berücksichtigung", sondern auch "Beachtung" verlangt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung des Ruhegehalts aus dem letzten Amt in der Tat als einen das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis prägenden Grundsatz eingestuft, der zu den Grundlagen gehört, auf denen die Einrichtung des Berufsbeamtentums beruht (vgl. BVerfGE 11, 203 ).
Es widerspricht diesem Prinzip, wenn der Beamte, der wegen seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung schnell befördert wurde, bei seiner Versorgung Einbußen erleidet, weil infolge des Beförderungsschnitts seine Beförderungen oder einzelne von ihnen nicht berücksichtigt werden dürfen (BVerfGE 11, 203 ).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
b) Zu den hergebrachten Strukturprinzipien, die das Bild des Berufsbeamtentums maßgeblich prägen, gehört das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 76, 256 ; 99, 300 ; stRspr).Es verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang - und damit auch nach Beendigung des aktiven Dienstes - angemessen zu alimentieren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 55, 372 ; 70, 69 ; 107, 218 ; stRspr).
Die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts - zu der auch die Versorgung des Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zählt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ) - ist deshalb ein besonders wesentlicher Grundsatz, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ; stRspr).
Der Dienstherr ist verpflichtet, den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ; 107, 218 ; stRspr).
c) Der Gesetzgeber besitzt bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur angemessenen Alimentation einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 81, 363 ; 114, 258 ; stRspr).
Bei dieser Ausprägung des Alimentationsprinzips handelt es sich nicht um eine bloße Auslegung, sondern um einen eigenständigen Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 39, 196 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ).
Die Besoldung der Beamten ist nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 70, 69 ; 107, 218 ; 114, 258 ; stRspr).
Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, dass Art. 33 Abs. 5 GG bei diesen Grundsätzen nicht nur "Berücksichtigung", sondern auch "Beachtung" verlangt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ).
Die Strukturentscheidung des Art. 33 Abs. 5 GG belässt daher ausreichend Raum, die geschichtlich gewachsene Institution in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einzufügen (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 62, 374 ; stRspr;… zuletzt Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, Internet, Rn. 54) und den Funktionen anzupassen, die das Grundgesetz dem öffentlichen Dienst in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zuschreibt (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 8, 1 ; 9, 268 ).
Die Versorgung ist durch das Alimentationsprinzip gewährleistet, das den Dienstherrn verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang - und damit auch nach Beendigung des aktiven Dienstes - angemessen zu alimentieren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 55, 372 ; 70, 69 ; 107, 218 ).
Die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts ist als ein besonders wesentlicher hergebrachter Grundsatz anzusehen, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist (BVerfGE 8, 1 ).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
b) Zu den hergebrachten Strukturprinzipien, die das Bild des Berufsbeamtentums maßgeblich prägen, gehört das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 76, 256 ; 99, 300 ; stRspr).Bei dieser Ausprägung des Alimentationsprinzips handelt es sich nicht um eine bloße Auslegung, sondern um einen eigenständigen Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 39, 196 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ).
Es widerspricht diesem Prinzip, wenn der Beamte, der unter Beachtung der beamtenrechtlichen Vorschriften befördert wurde, bei seiner Versorgung Einbußen erleidet, weil seine Beförderungen nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 76, 256 ).
Er ist mithin vom Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu beachten (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 56, 146 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ; stRspr).
Zu den finanziellen Erwägungen müssen deshalb weitere Gründe hinzukommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzung von Versorgungsbezügen als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; stRspr).
Es ist daher ein vom Schutzbereich des Art. 33 Abs. 5 GG umfasster hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlagen muss (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ).
d) Soweit das Leistungsprinzip verlangt, dass die Länge der aktiven Dienstzeit sich in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlägt (vgl. BVerfGE 76, 256 ), wird dieser Grundsatz durch die Neufassung des § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG nicht in Frage gestellt.
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; stRspr).Die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts - zu der auch die Versorgung des Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zählt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ) - ist deshalb ein besonders wesentlicher Grundsatz, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ; stRspr).
Der Dienstherr ist verpflichtet, den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ; 107, 218 ; stRspr).
Zu den finanziellen Erwägungen müssen deshalb weitere Gründe hinzukommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzung von Versorgungsbezügen als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; stRspr).
Es ist anerkannt, dass die Dienstbezüge sowie die Alters- und Hinterbliebenenversorgung so zu bemessen sind, dass sie einen je nach Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes und entsprechender Entwicklung der allgemeinen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalt gewähren und als Voraussetzung dafür genügen, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
- BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Die Bindung des Gesetzgebers an diese Grundsätze ist die Konsequenz der Einrichtungsgarantie, deren Sinn darin besteht, dem gestaltenden Gesetzgeber einen Kernbestand an Strukturprinzipien verbindlich vorzugeben (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, S. 25 ff.).Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Weimarer Reichsverfassung, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (stRspr, zuletzt Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, Internet, Rn. 41).
Die Strukturentscheidung des Art. 33 Abs. 5 GG belässt daher ausreichend Raum, die geschichtlich gewachsene Institution in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einzufügen (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 62, 374 ; stRspr; zuletzt Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, Internet, Rn. 54) und den Funktionen anzupassen, die das Grundgesetz dem öffentlichen Dienst in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zuschreibt (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 8, 1 ; 9, 268 ).
Aufgrund des weiten Spielraums politischen Ermessens, innerhalb dessen der Gesetzgeber das Besoldungs- und Versorgungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen darf, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310 ; zuletzt Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, Internet, Rn. 65).
Dies gilt um so mehr, als es nicht möglich ist und sich auch verbietet, den Besoldungsgruppen jeweils ein Standardmodell der Lebensführung zuzuordnen, ein Gedanke, von dem sich der Senat auch im Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - zur Frage hat leiten lassen, ob von Verfassungs wegen ein Ortszuschlag zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen gewährt werden muss.
- BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82
Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Es verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang - und damit auch nach Beendigung des aktiven Dienstes - angemessen zu alimentieren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 55, 372 ; 70, 69 ; 107, 218 ; stRspr).Der Dienstherr ist verpflichtet, den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ; 107, 218 ; stRspr).
Die Besoldung der Beamten ist nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 70, 69 ; 107, 218 ; 114, 258 ; stRspr).
Mit Art. 33 Abs. 5 GG sollte keine Fixierung des status quo verbunden, sondern vielmehr der Gesetzgeber bei der Gestaltung des Beamtenrechts in die Lage versetzt werden, Versteinerungen bestehender Rechtsstrukturen entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 70, 69 ).
Die Versorgung ist durch das Alimentationsprinzip gewährleistet, das den Dienstherrn verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang - und damit auch nach Beendigung des aktiven Dienstes - angemessen zu alimentieren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 55, 372 ; 70, 69 ; 107, 218 ).
- BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Beamtenpension
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; stRspr).Die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts - zu der auch die Versorgung des Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zählt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ) - ist deshalb ein besonders wesentlicher Grundsatz, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ; stRspr).
Der Dienstherr ist verpflichtet, den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ; 107, 218 ; stRspr).
Bei dieser Ausprägung des Alimentationsprinzips handelt es sich nicht um eine bloße Auslegung, sondern um einen eigenständigen Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 39, 196 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ).
d) Schließlich sind die Versorgungsbezüge die Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass der Beamte sich ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflichten erfüllt; insoweit handelt es sich um ein erdientes Ruhegehalt, welches durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 61, 43 ; s.a. BVerfGE 16, 94 ; 39, 196 ).
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Es verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang - und damit auch nach Beendigung des aktiven Dienstes - angemessen zu alimentieren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 55, 372 ; 70, 69 ; 107, 218 ; stRspr).Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 99, 300 ; 107, 218 ; stRspr).
Der Dienstherr ist verpflichtet, den Beamten nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 69 ; 107, 218 ; stRspr).
Die Besoldung der Beamten ist nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit zu gewähren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 21, 329 ; 70, 69 ; 107, 218 ; 114, 258 ; stRspr).
Die Versorgung ist durch das Alimentationsprinzip gewährleistet, das den Dienstherrn verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang - und damit auch nach Beendigung des aktiven Dienstes - angemessen zu alimentieren (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 55, 372 ; 70, 69 ; 107, 218 ).
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
- BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen
- BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn …
- BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76
Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …
- BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
- BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80
Berufssoldat - ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
- BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes
- BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76
Richterbesoldung III
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
- BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
- BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60
Wehrmachtspensionäre
- BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82
Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz - …
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
- BVerwG, 25.04.1957 - II C 50.55
- BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 510/60
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ausgleichsanspruchs im BPolG
- BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 590/76
Verfassungswidrigkeit der Überleitung der Ersten Landesanwälte in das neue …
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
- BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 8.92
Anforderungen an die Berechnung der Versorgungsbezüge eines Beamten - …
- BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand …
- BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60
Ruhegehalt nach Entnazifizierung
- BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79
Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen
- VG Greifswald, 11.10.2004 - 6 A 789/04
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, insbesondere unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 46, 97 ; 58, 68 ; 83, 89 ; 106, 225 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 117, 372 ; 121, 205 ; ohne Bezug auf die Weimarer Reichsverfassung BVerfGE 145, 1 ).Demgegenüber steht Art. 33 Abs. 5 GG einer Weiterentwicklung des Beamtenrechts nicht entgegen, solange eine strukturelle Veränderung an den für Erscheinungsbild und Funktion des Berufsbeamtentums wesentlichen Regelungen nicht vorgenommen wird (vgl. BVerfGE 117, 330 ; 117, 372 ).
c) Zu dem Kernbestand von Strukturprinzipien, bei dem die Beachtenspflicht den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen durch den einfachen Gesetzgeber versperrt, gehören unter anderem die Treuepflicht der Beamten (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 119, 247 ), das Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 71, 255 ; 121, 205 ), das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 70, 251 ; 99, 300 ; 106, 225 ; 117, 372 ; 139, 64 ; 140, 240 ) und der damit korrespondierende Grundsatz, dass die Besoldung der Beamten einseitig durch Gesetz zu regeln ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; siehe auch BVerfGE 8, 1 ; 8, 28 ).
Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 117, 372 ; stRspr).
Deshalb ist die Folgerung unabweisbar, dass die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts als ein besonders wesentlicher hergebrachter Grundsatz anzusehen ist, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist (BVerfGE 8, 1 ; 117, 372 ).
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
26 c) Bei der Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 121, 241 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ).Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 145, 304 ; 149, 382 ; stRspr).
Zu solchen systemimmanenten Gründen können finanzielle Erwägungen zwar hinzutreten (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ; stRspr); das Bemühen, Ausgaben zu sparen, kann aber nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung angesehen werden (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ), soweit sie nicht als Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts dem in Art. 109 Abs. 3 GG verankerten Ziel der Haushaltskonsolidierung dient (vgl. BVerfGE 139, 64 ; 140, 240 ).
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
Schranken können sich im Beamtenrecht etwa aus Art. 33 Abs. 5 GG ergeben, soweit sie durch Sinn und Zweck des konkreten Dienst- und Treueverhältnisses des Beamten gefordert werden (vgl. BVerfGE 19, 303 ; 39, 334 ; 108, 282 ), oder der Gewährleistung der mit Verfassungsrang ausgestatteten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. hierzu: BVerfGE 107, 218 ; 114, 258 ; 117, 330 ; 117, 372 ; 121, 205 ) dienen.bb) Das Alimentationsprinzip als ein vom Gesetzgeber zu beachtender hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums verpflichtet den Dienstherrn zur Gewährung eines an Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes orientierten und damit Dienstverpflichtung und Dienstleistung berücksichtigenden angemessenen Lebensunterhalts (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 44, 249 ; 114, 258 ; 117, 330 ; 117, 372 ).
Die Besoldung des Beamten ist kein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen, sondern eine Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 107, 218 ; 114, 258 ; 117, 372 ).
Die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts - zu der auch die Versorgung des Beamten nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zählt (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ) - ist deshalb ein besonders wesentlicher Grundsatz, zu dessen Beachtung der Gesetzgeber verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ; 61, 43 ; 117, 372 ; stRspr).
Erst rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit bietet die Gewähr dafür, dass sich ein Beamter dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und zur Erfüllung der ihm vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (vgl. BVerfGE 117, 372 ; 119, 247 ; 121, 205 ; stRspr).
Der Dienstherr darf diese Versorgung jedoch an eine Mindestverweildauer in diesem Amt knüpfen (vgl. BVerfGE 117, 372 ).
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
Die "amts"-angemessene Besoldung ist damit notwendig eine abgestufte - am "Dienstrang" orientierte - Besoldung (BVerfG, Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ; Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ).Es gehört zu den überkommenen Grundlagen des Berufsbeamtentums, dass mit einem höheren Amt in aller Regel auch höhere Dienstbezüge verbunden sind, weil sich die dem Beamten zustehende amtsangemessene Alimentation - und mit ihr auch die Versorgung - nach dem Inhalt des ihm übertragenen statusrechtlichen Amtes und der damit verbundenen Verantwortung richtet (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 m.w.N. …und vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 u.a. - ZBR 2017, 305 Rn. 78).
Die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG liefe hierdurch ins Leere " (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat dies in ständiger Rechtsprechung mit der Formulierung zum Ausdruck gebracht, bei den Versorgungsbezügen handele es sich um ein "erdientes Ruhegehalt, welches durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG" (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 m.w.N.).
Sie findet ihren Rechtsgrund nicht im Sozialstaatsprinzip oder der Menschenwürde, sondern in Art. 33 Abs. 5 GG und der Verpflichtung des Beamten, sich mit vollem persönlichen Einsatz seinem Beruf zu widmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ).
- BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
c) Bei der praktischen Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 121, 241 ; 130, 263 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 94).Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 127; stRspr).
Zu solchen systemimmanenten Gründen können finanzielle Erwägungen zwar hinzutreten (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ; stRspr); das Bemühen, Ausgaben zu sparen, kann aber nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung angesehen werden (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ), soweit sie nicht als Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts dem in Art. 109 Abs. 3 GG verankerten Ziel der Haushaltskonsolidierung dient (…vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 128).
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 32.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Sie findet ihren Rechtsgrund nicht im Sozialstaatsprinzip oder der Menschenwürde, sondern in Art. 33 Abs. 5 GG und der Pflicht des Beamten, sich dem Dienstherrn mit vollem Einsatz seiner Persönlichkeit zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ). - BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des …
Dies dürfte der Fall sein, wenn der Gesetzgeber die Besoldungsentwicklung an Parameter knüpft, die die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst nicht mehr in den Blick nehmen (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ; Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ;… BVerwG, Urteile vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94, jeweils Rn. 26 …und vom 23. Juli 2009 - BVerwG 2 C 76.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 108 Rn. 7 und 13). - BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
c) Bei der praktischen Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 114, 258 ; 117, 372 ; 121, 241 ; 130, 263 ).Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ; stRspr).
Zu solchen systemimmanenten Gründen können finanzielle Erwägungen zwar hinzutreten (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 76, 256 ; 81, 363 ; 99, 300 ; 114, 258 ; 117, 372 ; stRspr); das Bemühen, Ausgaben zu sparen, kann aber nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Besoldung angesehen werden (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ), soweit sie nicht als Teil eines schlüssigen Gesamtkonzepts dem in Art. 109 Abs. 3 GG verankerten Ziel der Haushaltskonsolidierung dient.
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
f) Die für den Kerngehalt der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geltende Beachtenspflicht versperrt den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen durch den einfachen Gesetzgeber (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, S. 12).Solange eine strukturelle Veränderung an den für Erscheinungsbild und Funktion des Berufsbeamtentums wesentlichen Regelungen nicht vorgenommen wird, steht Art. 33 Abs. 5 GG einer Weiterentwicklung des Beamtenrechts nicht entgegen (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 -, S. 26 f.; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, S. 11 f.).
Im Hinblick auf die aktuelle Befassung des Senats mit Art. 33 Abs. 5 GG in der bis zum 1. September 2006 gültigen Fassung wird an dieser Stelle auf eine Wiedergabe der maßgeblichen Obersätze verzichtet und auf die Ausführungen zur Entscheidung über die Verlängerung der Wartefrist zur Versorgungswirksamkeit von Beförderungen verwiesen (vgl. abweichende Meinung zum Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, Internet, Rn. 73 - 80).
Die Verlängerung der Aufstiegsintervalle ab den mittleren Dienstaltersstufen beruhte maßgebend auf der Erwägung, dass der persönliche Bedarf ab den mittleren gegenüber den Anfangsstufen geringer ist, weil die Existenz- und gegebenenfalls Familiengründung in der Regel abgeschlossen ist und es insoweit vornehmlich um einen Zuwachs an Lebenskomfort geht (vgl. BVerfGE 110, 353 ; abweichende Meinung zum Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, Internet, Rn. 91).
Dementsprechend hat die Senatsmehrheit in der jüngsten Entscheidung zur versorgungsrechtlichen Wartefrist § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 (BGBl I S. 322) allein im Hinblick auf Art. 33 Abs. 5 GG a.F. geprüft und für nichtig erklärt (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, Internet, Rn. 32).
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig
a) Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 117, 330 ; 117, 372 ).Die Übernahme der funktionswesentlichen tradierten Grundstrukturen des Berufsbeamtentums in das Grundgesetz beruht auf einer Bestimmung des Berufsbeamtentums als Institution, die, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden soll (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 117, 372 ).
Die für den Kerngehalt der beamtenrechtlichen Grundsätze geltende Beachtenspflicht versperrt jedoch den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen durch den einfachen Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 117, 372 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, Umdr. S. 22).
Die verfassungsrechtliche Garantie ist kein Selbstzweck, sondern dient dazu, eine im politischen Kräftespiel stabile und gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 117, 372 ).
Die Bindung des Gesetzgebers an die hergebrachten Grundsätze ist die Konsequenz der Einrichtungsgarantie, deren Sinn gerade darin besteht, dem gestaltenden Gesetzgeber einen Kernbestand an Strukturprinzipien verbindlich vorzugeben (vgl. BVerfGE 117, 372 ).
Das Leistungsprinzip als hergebrachter Grundsatz im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG bezeichnet in seinem Kern vor allem das Prinzip der Bestenauslese, wie es ausdrücklich in Art. 33 Abs. 2 GG verankert ist (vgl. BVerfGE 56, 146 ; 62, 374 ; 64, 323 ; 117, 372 ).
Ein wesentlicher Inhalt des Leistungsprinzips ist also die Anerkennung und rechtliche Absicherung des Beförderungserfolges, den der Beamte bei der Bestenauslese aufgrund von Eignung, Befähigung und Leistung erlangt hat (vgl. BVerfGE 117, 372 ).
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 6/17
Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von …
- BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10
Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem …
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11
Streikrecht für Beamte?
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
- BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvL 3/15
Niedersächsische Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit …
- EGMR, 14.12.2023 - 59433/18
EGMR zu den Rechten von Beamten: Lehrer dürften nicht streiken
- BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
- VGH Bayern, 17.01.2012 - 3 BV 08.1947
Grundsatz der beamtenrechtlichen Versorgung aus dem letzten Amt
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 48.11
Versorgungsbezüge; ruhegehaltfähige Dienstbezüge; Versorgung aus dem letzten Amt; …
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 34.17
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- VerfGH Bayern, 09.09.2014 - 2-VII-14
Übertragung von Spitzenämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit
- BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16
Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig
- BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06
Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß? Vorlage an das …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 2 A 10965/13
Ruhegehaltfähigkeit von Dienstbezügen; Grundsatz der Versorgung aus dem letzten …
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03
Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne …
- VG Bayreuth, 13.07.2021 - B 5 K 19.1106
Zweijährige Wartefrist für Festsetzung von Versorgungsbezügen aus dem zuletzt …
- VG Düsseldorf, 04.05.2016 - 13 K 5760/15
Geldentschädigung für Überstunden in der JVA
- BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15
Versorgung, Versorgung aus dem letzten Amt; hergebrachte Grundsätze des …
- BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04
Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld …
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- VG Düsseldorf, 20.12.2016 - 23 K 449/16
Jährliche Sonderzahlung; Sonderzuwendung ; Weihnachtsvergütung ; Weihnachtsgeld ; …
- BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17
Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr
- BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03
Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer …
- BVerfG, 04.05.2022 - 2 BvR 1330/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerden zu den Regelungen einer versorgungsrechtlichen …
- BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22
Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung
- VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13
Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten
- VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11
Berechnung der Versorgungsbezüge: Versorgung aus dem letzten Amt bei Wahrnehmung …
- BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 8.15
Keine Anrechnung einer höherwertigen Beschäftigung bei der Beamtenpension
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 8.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Braunschweig, 03.04.2014 - 7 A 219/12
Alimentation; angemessene Alimentation; Beamtenbesoldung; Niedersachsen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 373/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12
Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen; …
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08
Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener …
- BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 36.17
Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr
- VG Koblenz, 12.09.2013 - 6 K 445/13
Beamtenbesoldung verfassungswidrig? - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
- OVG Saarland, 17.05.2018 - 1 A 22/16
Verfassungswidrige Beamtenbesoldung im Saarland in den Jahren 2011 bis 2016
- VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010, …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10
Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren; …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 4.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07
Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines …
- BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 13.16
Versorgungsrechtliche Wartefrist auch bei Stellenhebung
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 206/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1416/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 5.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 7.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Neustadt, 26.09.2012 - 1 K 463/12
Berücksichtigung von Einrechnungszeiten bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge
- BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 6.17
Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 216/09
Verwaltungsgericht Halle holt in einem besoldungsrechtlichen Klageverfahren die …
- BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15
Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 208/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 207/09
Angemessenheit der Besoldung eines Richters
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1695/08
Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 79.10
Altersgrenzen für die Verbeamtung von Lehrern in Nordrhein-Westfalen wirksam
- BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger) …
- VG Sigmaringen, 26.06.2008 - 6 K 512/07
Vorlagebeschluss zur Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in …
- OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06
Besoldung und Versorgung; Kürzung des sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in …
- VG Koblenz, 17.03.2009 - 6 K 772/08
"Wartefrist" bei Besoldung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- VG Braunschweig, 09.09.2008 - 7 A 357/05
Abkoppelung von der Einkommensentwicklung; Unteralimentation; Wegfall der …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf …
- BVerwG, 17.01.2013 - 2 B 129.11
Ruhegehaltfähigkeit von Bezügen; Versorgung aus dem letzten Amt; …
- BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Zur Verfassungsmäßigkeit von § 55 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst a BeamtVG - keine …
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 558/10
Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines …
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- OVG Saarland, 25.02.2015 - 1 A 417/13
Versorgungsbezüge eines Beamten - Mindestverweildauer im letzten Statusamt - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 4 B 39.14
Versorgung für einen kommunalen Wahlbeamten: Erfüllung der Mindestverweildauer …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.2009 - 4 S 1704/07
Beamtenversorgung - Kürzung der Sonderzahlung nach § 4a BSZG - "Abzug für …
- VG Schleswig, 20.09.2018 - 12 A 69/18
Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 4.22
Bremer Regelung zur Besoldung von Professoren verfassungswidrig
- BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18
Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
Schleswig-holsteinische Regelung zur Anpassung der Professorenbesoldung …
- VG Frankfurt/Oder, 13.09.2018 - 2 K 1632/15
Verfassungswidrige Unteralimentierung der Richter durch Altersteilzeit im sog. …
- BVerwG, 23.07.2009 - 2 C 76.08
Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; greifbares …
- VG Gelsenkirchen, 18.04.2008 - 3 K 535/05
Unzureichende Beihilfe für Beamte bei stationärem Heimaufenthalt
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 480/06
Beamtenbesoldung - angemessene Alimentation - Urlaubsgeld
- BFH, 23.08.2007 - VI R 74/04
Anwendung der Sachbezugsverordnung bei verbilligter Überlassung von Unterkünften …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 24.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- OVG Niedersachsen, 01.08.2016 - 5 LA 226/15
Funktionsleistungsbezüge; Professor
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 30.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 5 K 2010/16
Voraussetzungen für die Gewährung des Versorgungsfreibetrags - Vorangegangenes …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10
Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- VGH Bayern, 22.06.2020 - 3 BV 18.1447
Wartezeit für die Versorgung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 36.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
Altersbeförderungsverbot, Vereinbarkeit mit dem Verbot der Altersdiskriminierung
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 3224/04
Beamte in NRW beim Gehalt "abgekoppelt"
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 35.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 34.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 34.18
Anspruch auf Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes …
- VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13
Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg
- BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung von beihilfefähigen Aufwendungen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 2 A 10723/07
Beamte müssen Kostendämpfungspauschale auch für Vergangenheit zahlen
- VGH Bayern, 11.12.2017 - 14 ZB 16.869
Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamten der Bundeswehrfeuerwehren nach …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 19.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 18.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 14.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- VG Freiburg, 24.03.2021 - 5 K 652/19
Anerkennung von Vordienstzeiten vor Zurruhesetzung; Ruhegehaltsfähigkeit von …
- BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16
Versorgung eines bei dem Eintritt in den Ruhestand ein Amt innehabenden Beamten …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 22.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 63.07
Pauschale Kürzung der Beihilfe durch Kostendämpfungspauschale
- OVG Thüringen, 29.06.2016 - 2 ZKO 547/13
Abschaffung des Statusamtes Seminarrektor als Fachleiter in der Ausbildung von …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 5754/13
Die Besoldung der Beamten A 12 bis A 16 in NRW 2013/14 ist verfassungsgemäß
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 28.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- VG Arnsberg, 14.03.2008 - 2 K 664/04
Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung an einen Beamten; Absenkung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 1920/06
Anspruch eines Beamten auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Auskuft bezüglich der …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 16.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 17.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 31.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 25.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 23.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 24.08.2010 - 2 B 120.09
Versorgung der Beamten im Jahr 2004; Kürzung der Sonderzuwendung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - 2 KN 1/22
Keine höhere Besoldung für Lübecker Senator
- BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 1.22
Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in Bremen
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 359/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 32.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 33.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 20.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- OVG Saarland, 06.04.2011 - 1 A 19/11
Keine Zulage für Beamte, die jahrelang die Aufgaben eines im Vergleich zu ihrem …
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 4083/04
Beamtenbesoldung - Entfall des Urlaubsgeldes
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 21.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 52.07
Pauschale Kürzung der Beihilfe durch Kostendämpfungspauschale
- VG Arnsberg, 27.12.2007 - 2 K 2366/06
Beamtenbesoldung - Urlaubsgeld - Entfall der Sonderzahlung
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 15.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 1180/06
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 26.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3531/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
Kürzung der Beihilfe eines Lehrers um die Kostendämpfungspauschale - …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2007 - 3 LB 27/06
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 3529/06
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 13.21
Prof. Dr. D. ./. Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein - …
- VG Düsseldorf, 25.04.2014 - 26 K 226/13
Freizeitausgleich; Feuerwehr; Verjährung; Hemmung; Versetzung; Dienstherr; …
- VG Düsseldorf, 29.01.2014 - 26 K 3079/13
Rechtsweg; Feuerwehr; Beamte; Freizeitausgleich; Steuerabzug; Einkommenssteuer; …
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 5302/15
Besoldung des Bezirksnotars
- VG München, 29.11.2013 - M 21 K 12.797
Mangelnde Eignung eines in Altersteilzeit befindlichen Beamten des …
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 4 S 2217/08
Sonderzahlung - Ernennung eines Beamten vor dem 31.12.2004 - Beurlaubung ohne …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2008 - 2 A 10262/08
Weniger Pension für Beamten
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 96.07
Anspruch eines Studienrates auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 119.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 67.07
Beachtung der verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 114.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für Krankheitskosten eines Beamten in …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 70.07
Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- VG Saarlouis, 23.10.2018 - 2 K 2076/15
Vorlagebeschluss zur Besoldung der saarländischen Richter (Besoldungsgruppe R 1) …
- OVG Saarland, 11.10.2017 - 1 A 222/16
Besoldung eines auf einem höherwertigen Dienstposten eingesetzten Beamten
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 1/13
Disziplinarverfahren gegen eine Lehrerin wegen Teilnahme an einem Streik während …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 5/13
Streikverbot für Lehrer
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 99.07
Erstattung beihilfefähige Aufwendungen eines Sonderschullehrers - Kürzung der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 60.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 98.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 50.07
Vereinbarkeit einer durch eine landesrechtliche Beihilfeverordnung normierten …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 53.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 74.07
Gesetzesbindung der Besoldung als ein hergebrachter Grundsatz des …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 118.07
Anspruch eines Sonderschullehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 1063/07
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 2.11
Altersgrenzen für die Verbeamtung von Lehrern in Nordrhein-Westfalen wirksam
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 3530/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 97.07
Alimentationspflicht in Krankheitsfällen durch ein Mischsystem aus Eigenvorsorge …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 86.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 100.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- VG Berlin, 18.01.2024 - 28 K 151.23
- VG Bayreuth, 07.08.2023 - B 5 K 21.1239
Nichterfüllung der zweijährigen Wartezeit ab Beförderung bis zum …
- BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 39.17
Gewährung von Freizeitausgleich bei Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 5.11
Anwendbarkeit der für Lehrer geltenden und abVollendung des 40. Lebensjahres …
- LSG Bayern, 15.10.2008 - L 1 R 504/08
Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2007 in Höhe von 0,54% - …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 62.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 73.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 115.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 87.07
Anspruch einer Studienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 95.07
Vereinbarkeit einer pauschalen Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten mit der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 102.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 68.07
Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 64.07
Kürzung einer Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale - Geltung des Vorbehalts …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 101.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 69.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 116.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 117.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für die Krankheitskosten eines Beamten um …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 72.07
Anspruch einer Studienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 81.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 65.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 83.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 106.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 94.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 92.07
Anspruch eines Studienrates auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 61.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 82.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 89.07
Anspruch einer Oberstudienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 85.07
Alimentationspflicht in Krankheitsfällen aufgrund eines Mischsystems aus …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 77.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 88.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 120.07
Kürzung der Beihilfe um die Kostendämpfungspauschale - Regelung von …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 110.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für die Krankheitskosten eines Beamten in …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 109.07
Verstoß der in § 12a Abs. 1 Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 80.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- VG Minden, 17.08.2012 - 4 K 2960/09
Zulässigkeit einer Wartefrist für die Berechnung der Versorgungsbezüge eines …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 104.07
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verpflichtungsurteils hinsichtlich der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 78.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 1 A 35/06
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 31.16
Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten
- VG München, 25.06.2015 - M 3 K 14.1137
Professor im Beamtenverhältnis auf Zeit; Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2014 - 6 A 1349/13
Höchstaltersgrenze für die Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis …
- VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13
Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren
- VG Gelsenkirchen, 07.12.2012 - 3 K 5023/10
Forschungseinrichtung, gemeinsame Berufung, "Jülicher Modell", Dienstbezüge, …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 77.10
Anwendbarkeit der für Lehrer geltenden und abVollendung des 40. Lebensjahres …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 66.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 84.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 79.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 38.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 40.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 41.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - 2 A 10567/14
Vergabe eines Beförderungsamtes - Bewerbungsverfahrensanspruch - Streitwert
- LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13
Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 85.10
Übernahme eines tarifbeschäftigten Lehrers in das Beamtenverhältnis unter …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 78.10
Anwendbarkeit der für Lehrer geltenden und abVollendung des 40. Lebensjahres …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 83.10
Rechtmäßigkeit der bei Vollendung des 40. Lebensjahres liegenden …
- VG Würzburg, 22.11.2011 - W 1 K 11.529
Feststellung der Nichtigkeit einer Norm durch das BVerfG (Verlängerung der …
- BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 14.21
Prof. Dr. O. ./. Dienstleistungszentrum des Landes Schleswig-Holstein - Änderung …
- OVG Saarland, 07.02.2018 - 1 A 517/16
Beamtenrechtliche Versorgung und Nachteilsausgleich nach unfreiwilligem …
- VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 120/12
Beförderung eines Beamten; bevorstehender Eintritt in die Alterteilzeit
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 81.10
Geltung der ab Vollendung des 40. Lebensjahres geltenden Höchstaltersgrenze nach …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Alimentationsprinzip; Amtsangemessenheit; …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 103.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für Krankheitskosten eines Beamten in …
- VG Berlin, 25.10.2021 - 7 K 456.20
- VG Bremen, 10.04.2018 - 6 K 1040/15
Leistungszulage - Alimentationsprinzip; Berufungsleistungsbezüge; …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 44.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 39.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- OVG Thüringen, 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16
Anspruch eines/r Regelschullehrers/in im Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen …
- VGH Hessen, 24.08.2011 - 1 A 1479/10
Beamtenrecht: Anspruch auf Festsetzung höherer Versorgungsbezüge bei gleich …
- OVG Sachsen, 25.06.2019 - 2 A 695/18
Strukturzulage; Alimentation
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 6166/13
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 15; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 107/07
Statthaftigkeit der Anfechtungsklage eines Offiziers gegen seine Versetzung in …
- VG Saarlouis, 23.10.2018 - 2 K 99/16
Vorlagebeschluss zur Besoldung der saarländischen Richter (Besoldungsgruppe R 2) …
- VG Köln, 10.12.2014 - 23 K 5399/12
Ruhen der Versorgungsbezüge eines ehemaligen Berufssoldaten aufgrund des Erhalts …
- BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 12.13
Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreitverfahren bzgl. des …
- VG Weimar, 17.02.2009 - 4 K 993/07
Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch eines gegen seinen Willen in …
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2017 - 4 S 2143/17
Erfüllung der zweijährigen Wartefrist des BeamtVG BW § 19 Abs 3 S 1 durch die den …
- BVerwG, 03.04.2017 - 2 B 103.15
Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung der Aufgaben …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 51/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 14; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 331/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 13; …
- VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 144/14
Nullrunde; Besoldungsanpassung NRW 2013/2014; Besoldungsgruppe A 16; …
- VG München, 20.11.2014 - M 12 K 14.3396
Berechnung der Versorgungsbezüge
- OLG Hamm, 02.06.2010 - 20 U 5/10
Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von der …
- VG Saarlouis, 04.09.2007 - 3 K 325/06
Bemessung des Anteilssatzes der Hinterbliebenenversorgung
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - 4 B 4.19
Vordienstzeit - Bürolehre im öffentlichen Dienst - Versorgungsfestsetzung
- VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
Schadensersatz wegen fehlerhafter Versogungsauskunft
- VG Berlin, 09.07.2008 - 7 A 264.05
Rechtmäßigkeit der Ernennung eines Inhabers einer leitenden Funktion zum Beamten …
- BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 65.06
Personalratsmitglied; Vergleichsgruppe; Versetzung; fiktive Verwendung
- BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 20.07
Versetzung; freigestelltes Personalratsmitglied; Beteiligung des Personalrates, …
- BVerwG, 26.01.2023 - 2 B 18.22
Gewährung einer besoldungsrechtlichen Verwendungszulage
- VG Köln, 10.12.2014 - 23 K 4957/12
- VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 2 K 695/16
Hinterbliebenenversorgung; Berechnung des Witwengeldes; Dauer des Erhalts der …
- VG Gelsenkirchen, 12.11.2008 - 3 K 3818/06
Verletzung der Fürsorepflicht, Härtefallregelung, Begrenzung der Beihilfe bei …
- VG Regensburg, 28.04.2008 - RO 8 K 07.00678
Beihilfefähigkeit stationärer Pflegeaufwendungen nach dem Grad der …
- VG Bayreuth, 15.03.2022 - B 5 K 20.390
Zur Frage der Anrechenbarkeit einer Kapitalabfindung, die aufgrund einer …
- VG Hamburg, 15.03.2016 - 20 K 2997/12
Besoldungssystem mit Überholeffekt
- VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1376/14
Besondere Eingangsbesoldung; Absenkung der Besoldung
- OVG Niedersachsen, 06.09.2010 - 5 LA 329/09
Klage auf Neufestsetzung der Versorgungsbezüge eines sich im Ruhestand …
- VG Köln, 25.07.2007 - 3 K 3568/06
Wiederaufgreifen eines Verfahrens bei nachträglicher Änderung der Rechtslage …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 6 A 1298/11
Vereinbarkeit der Regelungen der §§ 6 , 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 LVO NRW über …
- VG Minden, 13.04.2010 - 10 K 3213/08
Kein Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung eines verbeamteten …
- VG Gelsenkirchen, 18.04.2008 - 3 K 3273/06
Zuschuss zu Pflegeaufwendungen nach den Richtlinien der Krankenversorgung des …
- VG Sigmaringen, 11.10.2006 - 1 K 2218/05
Vorlagebeschluss zur Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs 3 S 1 BeamtVG idF des …
- VG Würzburg, 22.08.2023 - W 1 K 23.236
Festsetzung der Versorgungsbezüge, Voraussetzungen und Umfang der …
- VG Gelsenkirchen, 16.06.2009 - 1 L 474/09
Aufstieg, Zulassung, Höchstalter, Höchstaltersgrenze, Altersgrenze, Alter, …
- VG München, 12.12.2017 - M 21 K 17.147
Kein Anspruch auf Beförderung bei Versetzung in den Ruhestand
- OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2007 - 3 LA 24/06
Beamter; Versorgung; ruhegehaltsfähige Bezüge; Wartefrist
- VG Gelsenkirchen, 29.06.2010 - 12 K 2072/06
Feststellungsinteresse; Beförderung; Wartezeit; Leistungsvergleich
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 38/14
- VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 2 K 11.1181
Landesbeamtenrecht; Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; …
- VG Münster, 28.01.2021 - 4 K 3615/18
- VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 ZB 12.1215
Versorgungsbezüge; vorgezogene Beförderung in Einzelfällen; …
- VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052
Mindestverweildauer für die Berücksichtung des letzten Amts bei der Berechnung …
- VG Frankfurt/Main, 23.07.2008 - 9 K 225/08
Versorgungsabschlag bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- VG Düsseldorf, 20.02.2015 - 23 K 5050/13
Wartefrist; Stellenbewertung; verzögerte Beförderung; Nothaushalt; Schadensersatz
- VG Berlin, 22.02.2013 - 28 K 219.09
Ruhegehalt eines Beamten
- VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409
Beamtenversorgungsrecht; Materielle Beweislast des Witwers für Entkräftung der …
- VG Bayreuth, 10.10.2008 - B 5 K 07.660
Beamtenversorgung - Mindestwartefrist - Versorgungsabschlag bei Eintritt in den …
- VGH Bayern, 06.09.2010 - 3 ZB 08.1895
Bestandskräftige Festsetzung der Versorgungsbezüge; rechtswidriger …
- VG München, 18.03.2009 - M 21 K 07.5593
Beförderung von Feldwebeln; herannahendes Dienstzeitende; Zusicherung; Ermessen