Rechtsprechung
   BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5959
BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04 (https://dejure.org/2006,5959)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2006 - 2 BvL 13/04 (https://dejure.org/2006,5959)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 (https://dejure.org/2006,5959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Erfordernis, im Rahmen der Begründung einer konkreten Normenkontrolle die Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm sowie mit der Rechtslage darzulegen und die Gründe des Gesetzgebers für die Schaffung der vorgelegten Norm zu berücksichtigen - Zur Reduzierung der ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 72a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) mit Art. 33 Abs. 5 GG im Zusammenhang mit einer gesundheitsbedingten Stundenreduzierung und damit einhergehender Kürzung des Gehalts eines Lehrers; Darlegungspflichten des Gerichts im Hinblick auf seine Entscheidungen; ...

  • Judicialis

    BBesG § 72a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; BBesG § 72a
    Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 421
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04
    Es muss sich mit den nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen sowie die Rechtslage eingehend und unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Schrifttum darstellen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ).

    Der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren, gebietet es, dass sich das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung insbesondere mit den Erwägungen des Gesetzgebers bildet, bevor es das Bundesverfassungsgericht anruft (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04
    Dementsprechend hat nunmehr das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, DVBl 2005, S. 1520) die Rechtswidrigkeit der Besoldung teildienstfähiger Beamter mit der Begründung festgestellt, aus § 72a Abs. 2 BBesG folge bei verfassungskonformer Auslegung eine Pflicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, in der teildienstfähigen Beamten ein Zuschlag gewährt wird.

    d) Ebenso befasst sich der Vorlagebeschluss nicht mit der Frage, ob die Versorgung einschränkende Maßnahmen wie beispielsweise der Versorgungsabschlag nach § 14 Abs. 3 BeamtVG auch bei der Berechnung des fiktiven Ruhegehalts zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, DVBl. 2005, S. 1520 ; ablehnend Sander, in: Schwegmann/Summer, BBesG, § 72a Rn. 4b; kritisch auch Mende/Summer, ZBR 2005, S. 122 ).

  • BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04
    Die Vorlage genügt schließlich auch deshalb nicht den an einen Vorlagebeschluss zu stellenden Begründungsanforderungen, weil sich das Gericht nicht ansatzweise mit den Gründen auseinandergesetzt hat, die den Gesetzgeber dazu bewogen haben, die angegriffene Vorschrift zu erlassen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 1994 - 2 BvL 12/94 -, NJW 1995, S. 772 ).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03

    Zulässigkeit der Berufung bei Nichtvorliegen eines bestimmten Antrags;

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. November 2004 - 5 LC 415/03 - .
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04
    Es muss sich mit den nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen sowie die Rechtslage eingehend und unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Schrifttum darstellen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04
    Es muss sich mit den nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen sowie die Rechtslage eingehend und unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Schrifttum darstellen (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 9.03

    Alimentation; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Gemeinschaftsrecht;

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04
    Aus dem Umstand der "Mehrarbeit" eines Beamten folgt deshalb nicht ohne Weiteres ein Anspruch auf eine höhere Besoldung (vgl. BVerwG, NVwZ 2004, S. 1255 f.).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04
    Das Gericht darf sich nicht auf die Benennung des verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabes beschränken, sondern muss auch die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 88, 70 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 4 S 1542/02

    Dienstbezüge bei begrenzter Dienstfähigkeit ohne Versorgungsabschlag

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvL 13/04
    In Anbetracht dessen, dass mit dem Versorgungsabschlag ein Ausgleich für die im Fall des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand längere Versorgungsdauer geschaffen und der Anreiz zur Frühpensionierung verringert werden sollte, beide Gesichtspunkte auf den teildienstfähigen Beamten jedoch nicht zutreffen, erscheint eine einschränkende Auslegung des Verweises in § 72a Abs. 1 Satz 2 BBesG jedenfalls vertretbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 2003 - 4 S 1542/02 -, juris, Rn. 16).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung;

    Sie entspringt, neben Kosteneinsparungsmotiven, auch der Fürsorgepflicht: den Beamten, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind, wird eine Möglichkeit gegeben, weiterhin in das Arbeitsleben integriert zu bleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 - BVerfGK 8, 421 , juris Rn. 21).

    Neben dem Gesichtspunkt der Kostenersparnis trägt es auch der Fürsorgepflicht dadurch Rechnung, dass es den betreffenden Beamten die Möglichkeit gibt, weiterhin im Arbeitsleben integriert zu bleiben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 - BVerfGK 8, 421 , juris Rn. 21).

    Gesetzgeberische Intention bei der Einführung des Instituts der begrenzten Dienstfähigkeit war es, die Arbeitskraft der Beamten möglichst umfassend zu nutzen und aus Kostengründen Pensionierungen, aber auch die begrenzte Dienstfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze soweit wie möglich zu vermeiden und daneben auch dem Interesse der Beamten Rechnung zu tragen, weiterhin am Arbeitsleben teilzunehmen (BT-Drs. 13/9527 S. 29; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 - BVerfGK 8, 421 , juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 50/09

    Verfassungsmäßigkeit der Bemessung des einem begrenzt dienstfähigen Beamten

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Juli 2006 (- 2 BvL 13/04 -, [...]) die Vorlage des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts als unzulässig zurückgewiesen hatte, wies das NLBV den Widerspruch des Klägers mit Widerspruchsbescheid vom 22. Januar 2007 als unbegründet zurück, weil es für die Zahlung höherer Dienstbezüge an einer Anspruchsgrundlage fehle.

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 27.07.2006 - 2 BvL 13/04 -, [...], Rn. 19 des Langtextes) hat zwar mit Blick auf die genannte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg ausgeführt, es erscheine eine einschränkende Auslegung des Verweises in § 72a Abs. 1 Satz 2 BBesG a.F. jedenfalls vertretbar in Anbetracht dessen, dass mit dem Versorgungsabschlag ein Ausgleich für die im Fall des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand längere Versorgungsdauer geschaffen und der Anreiz zur Frühpensionierung verringert werden sollte, beide Gesichtspunkte auf den teildienstfähigen Beamten jedoch nicht zuträfen.

    Der Gesetzgeber des § 72a BBesG a.F. hat diesem Gesichtspunkt ein eigenständiges Gewicht beigemessen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.07.2006, a.a.O., [...], Rn. 21 des Langtextes).

    Eine gemäß Art. 3 Abs. 1 GG forderte Besserstellung des teildienstfähigen aktiven Beamten ist nicht bereits deshalb anzunehmen, weil bei ihm - anders als im Fall der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit - der für die Berechnung der Versorgungsbezüge maßgebliche Ruhegehaltssatz gemäß § 6 Abs. 1 BeamtVG a.F. weiter ansteigt und er weitere Versorgungsansprüche etwa durch Stufensteigerungen oder Beförderungen erwerben kann (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.07.2006, a.a.O., Rn. 18 des [...]Langtextes).

  • VG Trier, 22.09.2009 - 1 K 365/09

    Unterschrift Klageschrift; Klagen aus dem Beamtenverhältnis; Monatsfrist;

    Auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 - könne sich der Beklagte nicht berufen, da das Bundesverfassungsgericht in diesem Beschluss im Kern dem vorlegenden Gericht vorhalte, einen Vorlagebeschluss gefasst zu haben, ohne zuvor die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des § 72 a BBesG angemessen ausgelotet zu haben.

    Der Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2006 (- 2 BvL 13/04 -, juris) gibt keine Veranlassung, die Richtigkeit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts infrage zu stellen.

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 207/09

    Verfassungsmäßigkeit des einem begrenzt dienstfähigen Beamten nach § 1 Abs. 2 S.

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 27.07.2006 - 2 BvL 13/04 -, juris, Rn. 19 des Langtextes) hat zwar mit Blick auf die genannte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg ausgeführt, es erscheine eine einschränkende Auslegung des Verweises in § 72a Abs. 1 Satz 2 BBesG a. F. jedenfalls vertretbar in Anbetracht dessen, dass mit dem Versorgungsabschlag ein Ausgleich für die im Fall des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand längere Versorgungsdauer geschaffen und der Anreiz zur Frühpensionierung verringert werden sollte, beide Gesichtspunkte auf den teildienstfähigen Beamten jedoch nicht zuträfen.

    Der Gesetzgeber des § 72a BBesG a. F. hat diesem Gesichtspunkt ein eigenständiges Gewicht beigemessen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.07.2006, a. a. O., juris, Rn. 21 des Langtextes).

    Eine gemäß Art. 3 Abs. 1 GG geforderte Besserstellung des teildienstfähigen aktiven Beamten ist nicht bereits deshalb anzunehmen, weil bei ihm - anders als im Fall der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit - der für die Berechnung der Versorgungsbezüge maßgebliche Ruhegehaltssatz gemäß § 6 Abs. 1 BeamtVG a. F. weiter ansteigt und er weitere Versorgungsansprüche etwa durch Stufensteigerungen oder Beförderungen erwerben kann (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.07.2006, a. a. O., Rn. 18 des juris-Langtextes).

  • BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 4.12

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Ein bloßer Nachteilsausgleich reicht nicht aus (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 - BVerfGK 8, 421 , juris Rn. 21).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 - (BVerfGK 8, 421 , juris Rn. 18) zudem darauf hingewiesen, dass die nach § 72a Abs. 1 Satz 2 BBesG anzustellende Vergleichsberechnung für die fortschreitende Dienstverrichtung fortzuschreiben sein könnte, sodass hieraus sogar ein weiteres Anwachsen der Dienstbezüge folgen würde.

    Die Nichtigkeit von Rechtsverordnungen aber können die Gerichte selbst feststellen (stRspr, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 - BVerfGK 8, 421 , juris Rn. 14, 20).

  • BVerwG, 14.05.2013 - 2 B 6.12

    Besserstellung der begrenzt dienstfähigen Beamten gegenüber den vorzeitig in den

    Ein bloßer Nachteilsausgleich reicht nicht aus (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 - BVerfGK 8, 421 , juris Rn. 21).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 - (BVerfGK 8, 421 , Rn. 18) zudem darauf hingewiesen, dass die nach § 72a Abs. 1 Satz 2 BBesG anzustellende Vergleichsberechnung für die fortschreitende Dienstverrichtung fortzuschreiben sein könnte, sodass hieraus sogar ein weiteres Anwachsen der Dienstbezüge folgen würde.

    Die Nichtigkeit von Rechtsverordnungen aber können die Gerichte selbst feststellen (stRspr, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 - BVerfGK 8, 421 , juris Rn. 14, 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 6 A 2270/07

    Einstufung des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung als maßgeblichen

    12/3186, S. 40; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 BvL 13/04 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2011 - 4 S 1003/09

    Kein Gleichheitsverstoß bei Besoldung von nur begrenzt dienstfähigen Beamten

    Denn diesem wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt, weiterhin in das aktive Arbeitsleben integriert zu bleiben (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvL 13/04 -, BVerfGK 8, 421 und Juris unter Hinweis auf BT-Drucksache 13/9527, S. 29; von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, § 27 RdNr. 15).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LC 107/12

    Besoldung von begrenzt dienstfähigen Beamten im Verhältnis zu

    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2006 (- 2 BvL 13/04 -, juris) ausgeführt, die fehlende Freiwilligkeit des Übertritts in den Status der Teildienstfähigkeit möge eine Besserstellung im Vergleich zu Teilzeitkräften rechtfertigen, das Bundesverwaltungsgericht habe aber in seiner Entscheidung vom 28. April 2005 keine Bedenken gehabt, die Dienstbezüge teilzeitdienstfähiger Beamter entsprechend der Dienstleistung zu kürzen.
  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 14 B 06.2477

    Zuschlag zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit; Feststellung, dass

    Schließlich kann der Senat die Nichtigkeit der Verordnung der Bundesregierung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit vom 25. August 2008 (BGBl. I S. 1751) selbst feststellen, da es sich hierbei (nur) um eine materielle (von der Exekutive erlassene) Regelung handelt und folglich eine Vorlagepflicht nach Art. 100 GG nicht besteht (vgl. etwa BVerfG vom 27.7.2006 BVerfGK 8, 421).
  • VG Gelsenkirchen, 28.04.2020 - 12 K 2657/16

    Zurruhesetzung, Schweigepflichtentbindung, amtsärztliches Gutachten, Beteiligung

  • VGH Bayern, 20.06.2007 - 3 BV 05.550

    Beamtenrecht; Feststellung der Verpflichtung des Dienstherrn, durch Erlass einer

  • VG Arnsberg, 14.02.2007 - 7 L 25/07

    Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte als flugmedizinische Sachverständige

  • VG Gelsenkirchen, 03.05.2010 - 1 K 5123/08

    Beamter, dienstfähig, Ruhestand, begrenzt, Zuschlag

  • VG Stade, 21.04.2008 - 3 A 72/07

    Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit einer herabgesetzten Besoldung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht