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   BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08, 2 BvL 6/09, 2 BvL 7/09, 2 BvL 8/09, 2 BvL 9/09, 2 BvL 10/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1828
BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08, 2 BvL 6/09, 2 BvL 7/09, 2 BvL 8/09, 2 BvL 9/09, 2 BvL 10/09 (https://dejure.org/2009,1828)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2009 - 2 BvL 13/08, 2 BvL 6/09, 2 BvL 7/09, 2 BvL 8/09, 2 BvL 9/09, 2 BvL 10/09 (https://dejure.org/2009,1828)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 13/08, 2 BvL 6/09, 2 BvL 7/09, 2 BvL 8/09, 2 BvL 9/09, 2 BvL 10/09 (https://dejure.org/2009,1828)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vereinbarkeit der Neuregelung über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Land Nordrhein-Westfalen mit Art 33 Abs 5 GG - Unzureichende Prüfung der Entscheidungserheblichkeit

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger unter dem Gesichtspunkt der jährlichen Sonderzuwendung; Ausreichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Vorschriften ; ...

  • Judicialis

    BBVAnpG 03/04 Art. 18 Abs. 1; ; BBesG § 67; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; VwGO § 43 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger unter dem Gesichtspunkt der jährlichen Sonderzuwendung; Ausreichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Vorschriften; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
    Dabei sind an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit im Interesse der Abgrenzung der konkreten von der abstrakten Normenkontrolle strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 97, 49 ).

    Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
    Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
    Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zur beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale nach § 12a der nordrhein-westfälischen Beihilfenverordnung ausgesprochen, dass die Verletzung des Alimentationsprinzips durch besoldungsrelevante Einschnitte in einfachrechtlich statthafter Weise nur im Wege der Feststellungsklage geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 -, BVerwGE 131, 20 = NVwZ 2008, S. 1129 ).

    Diese Rechtsauffassung steht jedoch im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Verletzung der Alimentationspflicht des Gesetzgebers nicht die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einer bestimmten Regelung nach sich ziehen kann, die eine Leistung kürzt oder streicht, die - wie Beihilfen oder die jährliche Sonderzuwendung - für sich genommen verfassungsrechtlich nicht gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 -, BVerwGE 131, 20 = NVwZ 2008, S. 1129 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 2 C 127.07 -, NVwZ 2009, S. 1037 ), ohne dass das Verwaltungsgericht sich hiermit auseinandersetzt.

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
    Das Ziel, eine höhere als die jeweils gesetzlich vorgesehene Besoldung zu erhalten, werde mit einem Feststellungsantrag in der umfassendsten und zweckentsprechenden Weise zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 1985 - 2 C 14.83 -, DVBl 1986, S. 468 ; BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1996 - 2 C 7.95 -, NVwZ 1998, S. 76 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 -, BVerwGE 123, 308 = NVwZ-RR 2005, S. 833 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 -, BVerwGE 117, 305 = NVwZ 2003, S. 869 ).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
    Das Ziel, eine höhere als die jeweils gesetzlich vorgesehene Besoldung zu erhalten, werde mit einem Feststellungsantrag in der umfassendsten und zweckentsprechenden Weise zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 1985 - 2 C 14.83 -, DVBl 1986, S. 468 ; BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1996 - 2 C 7.95 -, NVwZ 1998, S. 76 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 -, BVerwGE 123, 308 = NVwZ-RR 2005, S. 833 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 -, BVerwGE 117, 305 = NVwZ 2003, S. 869 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
    Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; 89, 329 ; 97, 49 ).
  • BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09

    Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
    Es hätte begründen müssen, weshalb entgegen dieser Rechtsprechung die Leistungsklagen im Ausgangsverfahren als statthaft zu erachten sind mit der Folge, dass die Gültigkeit des Sonderzahlungsgesetzes NRW entscheidungserheblich ist (vgl. zum Erfordernis der hinreichenden Auseinandersetzung mit einer gegenteiligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juli 2009 - 2 BvL 3/09 -, [...]Rn. 15 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08

    Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinen neuerlichen Vorlagebeschlüssen angeschlossen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 1 A 1525/08 -, [...]Rn. 36 ff., 173 ff.).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
    Das Ziel, eine höhere als die jeweils gesetzlich vorgesehene Besoldung zu erhalten, werde mit einem Feststellungsantrag in der umfassendsten und zweckentsprechenden Weise zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 1985 - 2 C 14.83 -, DVBl 1986, S. 468 ; BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1996 - 2 C 7.95 -, NVwZ 1998, S. 76 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 -, BVerwGE 123, 308 = NVwZ-RR 2005, S. 833 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 -, BVerwGE 117, 305 = NVwZ 2003, S. 869 ).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 127.07

    Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz;

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
    Diese Rechtsauffassung steht jedoch im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Verletzung der Alimentationspflicht des Gesetzgebers nicht die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einer bestimmten Regelung nach sich ziehen kann, die eine Leistung kürzt oder streicht, die - wie Beihilfen oder die jährliche Sonderzuwendung - für sich genommen verfassungsrechtlich nicht gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 -, BVerwGE 131, 20 = NVwZ 2008, S. 1129 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 2 C 127.07 -, NVwZ 2009, S. 1037 ), ohne dass das Verwaltungsgericht sich hiermit auseinandersetzt.
  • VG Arnsberg, 14.03.2008 - 2 K 664/04

    Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung an einen Beamten; Absenkung einer

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95

    Besoldung kinderreicher Beamter

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 2 LB 93/18

    Landesbeamte weiterer Besoldungsgruppen unteralimentiert

    Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 13/08 u.a. -, Rn. 12 f. und BVerwG, Urteile vom 28. April 2011, a.a.O., und vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 -, Rn. 29, alle juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 77/17

    Alimentation, amtsangemessene

    Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 BvL 13/08 u. a. -, juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 17.05.2018 - 1 A 22/16

    Verfassungswidrige Beamtenbesoldung im Saarland in den Jahren 2011 bis 2016

    Mit am 29.2.2016 eingegangenem Schriftsatz ergänzt und vertieft der Kläger zur Begründung der Berufung sein bisheriges Vorbringen unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2015 - u.a. 2 BvL 17/09 - und 17.11.2015 - u.a. 2 BvL 10/09 -.

    Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen auf Feststellung erheben, ihre Besoldung sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen.(BVerfG, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 BvL 13/08 u.a. -, Juris, Rdnr. 12).

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