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   BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvL 15/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,129
BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvL 15/59 (https://dejure.org/1961,129)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1961 - 2 BvL 15/59 (https://dejure.org/1961,129)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1961 - 2 BvL 15/59 (https://dejure.org/1961,129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Änderung von Steuergesetzen und Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 206
  • DB 1962, 390
  • DÖV 1963, 592
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvL 15/59
    Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil 2 BvL 6/59 vom 19. Dezember 1961 (B III 1) ausgeführt hat, folgt aus dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit der Rechtssatz, daß belastende Steuergesetze ihre Wirksamkeit grundsätzlich nicht auf abgeschlossene Tatbestände erstrecken dürfen.

    Das Vertrauen in den Bestand des geltenden Rechts ist - wie das Bundesverfassungsgericht bereits im Urteil 2 BvL 6/59 vom 19. Dezember 1961 ausgesprochen hat - erst von dem Zeitpunkt ab nicht mehr schutzwürdig, in dem der Gesetzgeber ein rückwirkendes Gesetz beschlossen hat.

    Diese Verwaltungsübung wäre allenfalls dann von Bedeutung, wenn sie durch einen Rechtsschein formal gedeckt gewesen wäre (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 6/59 vom 19. Dezember 1961).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1961 - 2 BvL 15/59
    Das Grunderwerbsteueränderungsgesetz ist ein den Staatsbürger belastendes rückwirkendes Gesetz, soweit es seine Wirksamkeit auf die Zeit vom 6. Mai 1955 bis zum 9. April 1958 erstreckt (vgl. BVerfGE 11, 139 (145 f.)).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 13, 206 ; 33, 265 ; 101, 239 ) oder wenn der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 109, 133 ).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Gescheiterte Gesetzentwürfe sind unter Vertrauensschutzgesichtspunkten neutral (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14. November 1961 2 BvL 15/59, BVerfGE 13, 206, 208, 213).

    Die Anknüpfung an den 31. März 1999 ergibt sich daraus, dass das BVerfG bei verfassungswidriger Rückwirkung im Rechtsfolgenausspruch nicht auf den Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses, sondern auf die Verkündung des Gesetzes abstellt (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 13, 206, 214).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Der Schutz des Vertrauens in den Bestand des alten Rechts endet in jedem Fall mit dem Beschluß des neuen Rechts (vgl. BVerfGE 13, 206 ; stRspr).
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