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   BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65   

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BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65 (https://dejure.org/1968,68)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1968 - 2 BvL 15/65 (https://dejure.org/1968,68)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1968 - 2 BvL 15/65 (https://dejure.org/1968,68)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen GG - Nichtigkeit

  • opinioiuris.de

    Steuerliche Behandlung von Erfindervergütungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 51; GG Art. 80 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Ermchtigungsgrundlage zum Erlaß von Rechtsverordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 62
  • BStBl II 1968, 296
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65
    Die Ermächtigung ließ nicht erkennen, wie weit eine Begünstigung (voller oder nur teilweiser Steuernachlaß) gehen konnte (BVerfGE 7, 282 [297]) und durch welche steuertechnischen Mittel sie erreicht werden sollte (z. B. durch Einführung eines Sondertarifs oder durch begünstigte Absetzungsmöglichkeiten).

    Das entspricht nicht dem Sinn des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 7, 282 [301]; 19, 354 [376]).

    Der Gleichheitssatz allein stellt eine ausreichende Begrenzung des Inhalts einer Ermächtigung nicht dar (BVerfGE 7, 282 [297]).

  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65
    Der Gesetzgeber hat also selbst die Entscheidung zu treffen, daß bestimmte Fragen geregelt werden sollen; er muß die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (BVerfGE 19, 361 ff. [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] mit weiteren Nachweisen).

    Das entspricht nicht dem Sinn des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 7, 282 [301]; 19, 354 [376]).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65
    Das Parlament soll sich seiner Verantwortung als gesetzgebender Körperschaft nicht dadurch entschlagen können, daß es einen Teil der Gesetzgebungsmacht der Regierung überträgt, ohne die Grenzen dieser übertragenen Kompetenz bedacht und bestimmt zu haben (BVerfGE 1, 14 [60]).
  • BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60

    Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65
    Die Auffassung des FG, der Erlaß des RdF habe als Rechtsnorm nach Inkrafttreten des Grundgesetzes fortgegolten, und es komme für seine Entscheidung auf die Gültigkeit der Ermächtigung in Art. 11 Ziff. 2 Buchst. e des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 29. April 1950 an, ist nicht offensichtlich unhaltbar und deshalb vom Bundesverfassungsgericht hier ohne Prüfung auf ihre Richtigkeit zugrunde zu legen (vgl. u. a. BVerfGE 20, 350 [355]).
  • BFH, 25.01.1966 - VI 94/65

    Vereinbarkeit der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen über die

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65
    Erstmals im Urteil vom 25. Januar 1966 -- VI 94/65 -- habe der VI. Senat des BFH Zweifel daran geäußert, ob diese Ermächtigung den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspreche; die Frage sei jedoch offengelassen worden, da es für die konkrete Entscheidung nicht auf die Gültigkeit dieser Vorschrift angekommen sei.
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Der Gesetzgeber muss selbst entscheiden, welche Fragen innerhalb welcher Grenzen und mit welchem Ziel durch die Rechtsverordnung geregelt werden sollen (vgl. BVerfGE 2, 307 ; 5, 71 ; 23, 62 ).

    Es genügt, wenn die Grenzen der Ermächtigung durch Auslegung anhand der allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze bestimmbar sind; dabei sind Zielsetzung des Gesetzes, Sinnzusammenhang mit anderen Bestimmungen und Entstehungsgeschichte des Gesetzes von Bedeutung (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 23, 62 ; 55, 207 ; 80, 1 ).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Wenn das Parlament die Exekutive zum Verordnungserlass ermächtigt, soll es die Grenzen der übertragenen Kompetenzen bedenken und diese nach Tendenz und Programm so genau umreißen, dass schon aus der Ermächtigung selbst erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 23, 62 ; 34, 52 ; 41, 251 ; 55, 207 ; 58, 257 ; 78, 249 ; 113, 167 ; 139, 19 ; 143, 38 ).
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Der Gesetzgeber muss also selbst die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (BVerfGE 2, 307, 334 f; BVerfGE 23, 62, 72) .
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