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   BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02   

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https://dejure.org/2004,110
BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02 (https://dejure.org/2004,110)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2004 - 2 BvL 16/02 (https://dejure.org/2004,110)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 2 BvL 16/02 (https://dejure.org/2004,110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Die durch die Neuregelung des Besoldungsrechts im öffentlichen Dienst erfolgte Änderung des Aufsteigens in den Grundgehaltsstufen ohne weitere Übergangsregelung ist mit GG Art 3 Abs 1 und Art 33 Abs 4 vereinbar: Zeitgemäße und anforderungsgerechte Erneuerung des ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechtes mit dem Grundgesetz im Hinblick auf das Fehlen einer Übergangsfrist für im Dienst befindliche Beamte; Inhalt der Änderungen des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechtes; Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    BBesG § 27; ; BBesG § 27 Abs. 2; ; BBesG § 27 Abs. 3 Satz 1; ; BBesG § 27 Abs. 4 Satz 1; ; BRRG § 12a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Besoldungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.6.2004)

    Reform der Beamtenbesoldung ist rechtens

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 353
  • NJW 2005, 2004 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 677
  • DVBl 2004, 1102
 
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Wird zitiert von ... (273)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
    Auf dem Gebiet des Besoldungsrechts hat der Gesetzgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 13, 356 ; 26, 141 ; 71, 39 ; 103, 310 ).

    Anders lässt sich, wenn man eine Besoldungsordnung in ihrem Bestand nicht versteinern will, eine vom Gesetzgeber für notwendig gehaltene vernünftige Neuregelung und Verbesserung nicht bewerkstelligen (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

    Ihm muss zugestanden werden, auch das gesamte Besoldungsgefüge und übergreifende Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

    Jede Regelung des Besoldungsrechts muss zwangsläufig generalisieren und typisieren und wird in der Abgrenzung unvermeidbare Härten mit sich bringen; sie wird insoweit vielfach unter irgendeinem Gesichtspunkt für die unmittelbar Betroffenen fragwürdig erscheinen (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; zusammenfassend BVerfGE 103, 310 ).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
    Auf dem Gebiet des Besoldungsrechts hat der Gesetzgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 13, 356 ; 26, 141 ; 71, 39 ; 103, 310 ).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; zusammenfassend BVerfGE 103, 310 ).

    Art. 33 Abs. 5 GG mit dem darin verankerten Alimentationsprinzip schränkt den unter I. umrissenen weiten Typisierungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers nicht über die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG hinaus ein (BVerfGE 103, 310 m.N. der ständigen Rechtsprechung).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
    Auf dem Gebiet des Besoldungsrechts hat der Gesetzgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 13, 356 ; 26, 141 ; 71, 39 ; 103, 310 ).

    Dem Gesetzgeber steht es im Besonderen frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
    Es kann, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegen stehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfGE 65, 141 ).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; zusammenfassend BVerfGE 103, 310 ).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
    Dem Gesetzgeber steht es im Besonderen frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39 ; 76, 256 ).

    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; zusammenfassend BVerfGE 103, 310 ).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
    Die sich daraus ergebenden Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 65, 141 ; 76, 256 ; zusammenfassend BVerfGE 103, 310 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2002 - 4 S 634/00

    Aufsteigen in Grundgehaltsstufen - Neuregelung - fehlende Übergangsregelung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. September 2002 - 4 S 634/00 -.
  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
    Auf dem Gebiet des Besoldungsrechts hat der Gesetzgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 13, 356 ; 26, 141 ; 71, 39 ; 103, 310 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
    Auf dem Gebiet des Besoldungsrechts hat der Gesetzgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 13, 356 ; 26, 141 ; 71, 39 ; 103, 310 ).
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