Rechtsprechung
   BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7484
BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05 (https://dejure.org/2005,7484)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.2005 - 2 BvL 2/05 (https://dejure.org/2005,7484)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 2005 - 2 BvL 2/05 (https://dejure.org/2005,7484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit landesgesetzlicher Bestimmungen über die Unterbringung geduldeter Ausländer in Gemeinschaftsunterkünften mit Bundesgesetzen zum Aufenthaltsrecht und Niederlassungsrecht der Ausländer; Voraussetzung eines konkreten Normenkontrollverfahrens; Anforderungen an ...

  • Judicialis

    AsylbLG § 1; ; AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 4; ; AsylbLG § ... 1 a; ; AsylbLG § 3; ; BVerfGG § 81a; ; AuslG § 55; ; AuslG § 56; ; AuslG § 56 Abs. 2; ; AuslG § 56 Abs. 3; ; AuslG § 56 Abs. 3 Satz 1; ; AuslG § 56 Abs. 3 Satz 2; ; AuslG § 56 Abs. 4; ; AuslG § 56 Abs. 5; ; AuslG § 60 Abs. 2; ; AuslG § 60 Abs. 3; ; AsylVfG § 53 Abs. 1 Satz 1; ; AufnG Art. 1; ; AufnG Art. 4; ; AufnG Art. 4 Abs. 1; ; AufnG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 72 Abs. 1; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 4; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unzulässigkeit einer Richtervorlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b, GG Art 3 Abs 1
    Sonstige Einkünfte; Spekulationsgeschäft; Veräußerung; Wertpapier

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 220
  • NVwZ 2006, 447
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
    Ein konkretes Normenkontrollverfahren ist nur zulässig, wenn es zur Entscheidung eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Das vorlegende Gericht muss sich zur Begründung seiner Überzeugung mit allen nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ; 92, 277 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
    Das vorlegende Gericht muss sich zur Begründung seiner Überzeugung mit allen nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ; 92, 277 ; 105, 48 ).
  • VGH Bayern, 09.08.2004 - 21 CS 04.1328
    Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof änderte diese Entscheidung mit Beschluss vom 9. August 2004 - 21 CS 04.1328 - (unveröffentlicht) und wies die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Art. 4 Abs. 1 AufnG zurück, da die Gesamtschau der maßgeblichen Vorschriften des Bundesrechts erkennen lasse, dass die landesinterne Verteilung von Asylbewerbern und von geduldeten ehemaligen Asylbewerbern der Regelungskompetenz der Länder unterliegen solle.
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
    Die Soweit-Klausel des Art. 72 Abs. 2 GG verweist den Bund auf den geringst möglichen Eingriff in das Gesetzgebungsrecht der Länder (vgl. BVerfGE 106, 62 .
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
    Das vorlegende Gericht muss sich zur Begründung seiner Überzeugung mit allen nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ; 92, 277 ; 105, 48 ).
  • VG München, 25.11.2004 - M 24 K 03.52327
    Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 25. November 2004 - M 24 K 03.52327 -.
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
    Das vorlegende Gericht muss sich zur Begründung seiner Überzeugung mit allen nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ; 92, 277 ; 105, 48 ).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
    Die Begründung muss zudem schlüssig sein (BVerfGE 80, 59 ).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
    Das vorlegende Gericht muss sich zur Begründung seiner Überzeugung mit allen nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten befassen, gegebenenfalls die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ; 92, 277 ; 105, 48 ).
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10

    Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim

    Die Hinzurechnung des Kindergelds zur Steuerschuld nach § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG auch bei Nichtanrechnung auf den Unterhalt sei nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2009 (2 BvL 2/05, Bundesgesetzblatt - BGBI - I 2009, S. 3785) mit dem aus dem Grundgesetz abzuleitenden Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums vereinbar.

    dd) Die Hinzurechnung des Kindergelds zur Steuerschuld nach § 31 Satz 4 EStG ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2009 (2 BvL 2/05, BGBl I 2009, S. 3785) mit dem aus dem Grundgesetz abzuleitenden Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums vereinbar.

  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 11 CS 21.2856

    Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    19/28684 S. 41) und sich die Beantwortung dieser Frage als unerlässlich darstellt (vgl. BVerfG, B.v. 15.9.2015 - 2 BvL 2/05 - NVwZ 2006, 447 = juris Rn. 14 zur Vorlagereife).
  • VG Münster, 01.03.2010 - 8 K 2134/08

    Maßnahmen zu mittelbaren Förderung der Ausreise eines ausreisepflichtigen

    Was durch die Bedingungen und Auflagen angeordnet werden kann, ist zwar nicht ausdrücklich geregelt (vgl. zur Vorgängerregelung des § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG BVerfG, Beschluss vom 15. September 2005 - 2 BvL 2/05 -, NVwZ 2006, 447 = juris, Rn. 23; mögliche Auflagen anführend z. B. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 381/08 -, www.bundesgerichtshof.de, Rn. 16 = BGHSt 53, 181 = NJW 2009, 3254).
  • VG Stuttgart, 17.02.2011 - 12 K 3244/10

    Zum Anspruch geduldeter Ausländer auf Aufhebung der Beschränkung ihres Wohnsitzes

    Unmittelbar nach Abschluss der Asylerstverfahren der Kläger konnten die Wohnsitzauflagen nach dieser Bestimmung unproblematisch ermessensgerecht zur Förderung der Ausreise der Kläger erlassen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.9.2005, NVwZ 2006, 447: § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG "erlaubt es der Ausländerbehörde ... unbestrittenermaßen, durch Nebenbestimmungen zur Duldung den Aufenthalt des Ausländers so zu gestalten, dass eine seine spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet hindernde Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse vermieden und der mit der weiteren Anwesenheit verbundene Aufwand an öffentlichen Mitteln möglichst gering gehalten werden kann").
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2015 - L 8 AY 68/14
    Die vom BVerfG in seinem Beschluss vom 15. September 2005 2 BvL 2/05 , juris RdNr. 17, nur angedeutete Frage hat es in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 1 BvL 10/10 u.a. eindeutig dahin beantwortet, dass die Leistungen nach dem AsylbLG ebenso wie die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII am Maßstab des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) zu messen sind; migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen (a.a.O., juris RdNrn. 62 ff., 95).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2015 - L 8 AY 77/14
    Die vom BVerfG in seinem Beschluss vom 15. September 2005 2 BvL 2/05 , juris RdNr. 17, nur angedeutete Frage hat es in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 1 BvL 10/10 u.a. eindeutig dahin beantwortet, dass die Leistungen nach dem AsylbLG ebenso wie die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII am Maßstab des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) zu messen sind; migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen (a.a.O., juris RdNrn. 62 ff., 95).
  • VG Ansbach, 08.01.2008 - AN 11 S 07.08009

    Zuweisung in eine Ausreiseeinrichtung; mangelnde Mitwirkung bei der

    Nach Art. 4 Abs. 4 Satz 2 AufnG liegt ein solcher begründeter Ausnahmefall jedoch bei Personen regelmäßig nicht vor, die nicht im Besitz gültiger Pässe sind, obwohl sie in zumutbarer Weise einen Pass erlangen könnten, oder bei Personen, die bei der Beschaffung von Heimreisepapieren nicht mitwirken (vgl. zu dieser Fallgruppe BayVGH, Beschluss vom 30.8.2007, 21 CS 07.1475; 21 CS 07.1476 ; Beschluss vom 27.10.2003, 24 CS 03.2614 ; ferner aus der Rspr. des VG Ansbach, Beschluss vom 1.6.2007, AN 19 S 07.01051 , Beschluss vom 15.6.2005, AN 14 S 05.30125 ; Beschluss vom 16.1.2004, AN 10 S 03.05094; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung des AufnG BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15.9.2005, 2 BvL 2/05, BVerfGK 6, 220 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht