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   BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98   

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https://dejure.org/1999,5246
BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98 (https://dejure.org/1999,5246)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1999 - 2 BvL 2/98 (https://dejure.org/1999,5246)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 2 BvL 2/98 (https://dejure.org/1999,5246)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer erneuten Richtervorlage zu Bestimmungen über die räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgenehmigung für Asylbewerber und ihre Strafbewehrung für Fälle wiederholter Zuwiderhandlung wegen Nichterfüllung der besonderen Anforderungen an die Begründung ...

  • Wolters Kluwer

    Asylbewerber - Aufenthaltsgestattung - Strafbewehrung - Räumliche Beschränkung - Grundrecht auf Asyl

  • Judicialis

    AsylVfG § 56 Abs. 1 u. 2; ; AsylVfG § ... 85 Nr. 2; ; AsylVfG § 55; ; AsylVfG § 56; ; AsylVfG § 20 Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 34 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a; ; AsylVfG § 34; ; BVerfGG § 81a; ; BVerfGG § 24; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; JGG § 1; ; JGG § 105; ; StPO § 408 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer neuerlichen Richtervorlage mangels Auseinandersetzung mit den Gründen der Entscheidung des BVerfG im vorangegangenen Vorlageverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88

    Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98
    Jedoch sind an deren Begründung besondere Anforderungen zu stellen; diese muß - von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehend - darlegen, inwiefern tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlagen für die verfassungsrechtliche Beurteilung in der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahelegen (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 94, 315 ; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1998 - 1 BvL 10/98 -).

    Das vorlegende Gericht muß angeben, warum dies der Fall sein soll, inwiefern also die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage sich verändert haben soll (vgl. BVerfGE 87, 341 ).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98
    b) Auf den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Amtsgerichts Kirchhain vom 28. Februar 1992 - 6 Js 671.9/92-2 Ds Hw - hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluß vom 10. April 1997 - 2 BvL 45/92 - (BVerfGE 96, 10) gemäß § 24 BVerfGG entschieden, daß die Regelungen der §§ 20 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a AsylVfG a.F. mit dem Grundgesetz vereinbar waren.

    b) Insbesondere fehlt es in der Begründung der Vorlage aber an einer genügenden Auseinandersetzung mit den Gründen, die der Zweite Senat in seinem Beschluß vom 10. April 1997 (BVerfGE 96, 10 ff.) dafür angeführt hat, daß die Regelungen der §§ 20 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a AsylVfG i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. April 1991 mit dem Grundgesetz vereinbar waren.

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98
    Der Vorlagebeschluß muß danach mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (vgl. dazu näher BVerfGE 97, 49 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98
    b) Legt ein Gericht eine Norm vor, deren Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht bereits bejaht hat, so ist eine solche erneute Vorlage zwar nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 78, 38 ).
  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98
    Jedoch sind an deren Begründung besondere Anforderungen zu stellen; diese muß - von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehend - darlegen, inwiefern tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlagen für die verfassungsrechtliche Beurteilung in der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahelegen (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 94, 315 ; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1998 - 1 BvL 10/98 -).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98
    Jedoch sind an deren Begründung besondere Anforderungen zu stellen; diese muß - von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehend - darlegen, inwiefern tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlagen für die verfassungsrechtliche Beurteilung in der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahelegen (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 94, 315 ; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1998 - 1 BvL 10/98 -).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98
    b) Legt ein Gericht eine Norm vor, deren Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht bereits bejaht hat, so ist eine solche erneute Vorlage zwar nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 39, 169 ; 78, 38 ).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 73/20

    Fachanwaltschaft sticht nicht Singularzulassung

    Ist eine Rechtsfrage vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, ist eine (erneute) Vorlage nur zulässig, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlagen für die verfassungsrechtliche Beurteilung in der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahelegen (vgl. BVerfGE 65, 179, 181 [juris Rn. 10]; BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1999 - 2 BvL 2/98, juris Rn. 28; BVerfG, NJW 2011, 441 [juris Rn. 14]).
  • BVerfG, 27.05.2004 - 2 BvR 554/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 10. April 1997 (BVerfGE 96, 10 [20 ff.]) entschieden, dass die Regelungen der §§ 20 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 1 Nr. 3a AsylVfG alter Fassung, die inhaltlich mit der zur Tatzeit geltenden Regelung übereinstimmen (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1999 - 2 BvL 2/98 -), mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
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