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   BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63, 2 BvL 23/63   

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https://dejure.org/1964,31
BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63, 2 BvL 23/63 (https://dejure.org/1964,31)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1964 - 2 BvL 22/63, 2 BvL 23/63 (https://dejure.org/1964,31)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1964 - 2 BvL 22/63, 2 BvL 23/63 (https://dejure.org/1964,31)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Änderung des Abgabenrechts zum Nachteil der Steuerpflichtigen - Voraussetzungen der Absetzung für eine Abnutzung nach Ablauf des Veranlagungsjahres beim beim Bau von Einfamilienhäusern oder Zweifamilienhäusern - ...

  • opinioiuris.de

    Errichtete Wohngebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 135
  • MDR 1965, 110
  • DÖV 1966, 658
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63
    Aus dem Gebot der Rechtssicherheit und des daraus folgenden Vertrauensschutzes ergeben sich zwar sachliche Grenzen auch für solche Gesetze, die ihre Wirkung auf Steuertatbestände erstrecken, deren Verwirklichung bereits begonnen hat, aber noch nicht beendet ist (BVerfGE 13, 274 [278] und 13, 279 [283]).

    Angesichts der Erfordernisse der öffentlichen Finanzwirtschaft kann der Bürger nicht darauf vertrauen, daß der zu Beginn eines Veranlagungszeitraums geltende Steuertarif bis zu dessen Ende unverändert bleibt (BVerfGE 13, 274 [278]).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63
    Der Gesetzgeber verletzt in der Regel das Gebot der Rechtssicherheit, wenn er das Abgabenrecht zum Nachteil der Steuerpflichtigen rückwirkend ändert (BVerfGE 13, 261 ff.).

    Ein Vertrauensschutz kommt jedenfalls dort nicht in Frage, wo das Vertrauen sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 13, 261 [271 f.]).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63
    Aus dem Gebot der Rechtssicherheit und des daraus folgenden Vertrauensschutzes ergeben sich zwar sachliche Grenzen auch für solche Gesetze, die ihre Wirkung auf Steuertatbestände erstrecken, deren Verwirklichung bereits begonnen hat, aber noch nicht beendet ist (BVerfGE 13, 274 [278] und 13, 279 [283]).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Wieweit ausnahmsweise anderes gelten kann, wenn der Gesetzgeber den allgemeinen Steuertarif mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum "in maßvollen Grenzen" anhebt (vgl. BVerfGE 13, 274 ; 18, 135 ), kann dahinstehen.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Wieweit ausnahmsweise anderes gelten kann, wenn der Gesetzgeber den allgemeinen Steuertarif mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum "in maßvollen Grenzen" anhebt (vgl. BVerfGE 13, 274 ; 18, 135 ), kann dahinstehen.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Ob insoweit für allgemeine maßvolle Tariferhöhungen anderes gilt (vgl. BVerfGE 13, 274 ; 18, 135 ), kann offen bleiben, denn bei § 34 EStG geht es nicht um eine allgemeine, alle Steuerpflichtigen nach Maßgabe der Höhe ihres zu versteuernden Jahreseinkommens gleichmäßig treffende Zusatzbelastung, sondern um einen Sondertarif nur für bestimmte, "außerordentliche" Bezüge, dessen Umgestaltung durch den Übergang vom hälftigen durchschnittlichen Steuersatz zur Fünftel-Regelung für die speziell betroffenen Steuerpflichtigen von erheblichem finanziellen Gewicht ist.
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