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   BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11   

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BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 (https://dejure.org/2014,18495)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 (https://dejure.org/2014,18495)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 (https://dejure.org/2014,18495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Vorlageverfahren betreffend die Beschränkung der Dienstgradherabsetzung von Berufsunteroffizieren und Reserveoffizieren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 58 Abs 2 Nr 3 WDO 2002, § 58 Abs 3 Nr 1 WDO 2002, § 62 Abs 1 S 2 WDO 2002
    Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Möglichkeit der Dienstgradherabsetzung gem §§ 58, 62 WDO (juris: WDO 2002) - Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder des Gleichheitssatzes (Art 20 Abs 3 GG; Art ...

  • rewis.io

    Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Möglichkeit der Dienstgradherabsetzung gem §§ 58, 62 WDO (juris: WDO 2002) - Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder des Gleichheitssatzes (Art 20 Abs 3 GG; Art ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Möglichkeit der Dienstgradherabsetzung gem §§ 58, 62 WDO (juris: WDO 2002) - Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder des Gleichheitssatzes (Art 20 Abs 3 GG; Art ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 79 ; 126, 400 ; 129, 49 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr).

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus Art. 3 Abs. 1 GG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen für den Gesetzgeber unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr).

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 126, 400 ; 131, 239 ; 133, 377 ).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 79 ; 126, 400 ; 129, 49 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr).

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus Art. 3 Abs. 1 GG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen für den Gesetzgeber unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr).

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 126, 400 ; 131, 239 ; 133, 377 ).

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 79 ; 126, 400 ; 129, 49 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr).

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus Art. 3 Abs. 1 GG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen für den Gesetzgeber unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr).

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 126, 400 ; 131, 239 ; 133, 377 ).

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 79 ; 126, 400 ; 129, 49 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr).

    Diese bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; stRspr).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
    Diese bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; stRspr).

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus Art. 3 Abs. 1 GG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen für den Gesetzgeber unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr).

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
    Mit Urteil vom 4. März 2009 habe es diese "strenge" Auffassung aufgegeben und entgegen seiner früheren Rechtsprechung ausgeführt, dass, falls eine an sich gebotene Dienstgradherabsetzung aufgrund der Sperrwirkung des § 62 Abs. 1 WDO ausscheide, in der Regel auf die nächst niedrigere gerichtliche Disziplinarmaßnahme zurückgegriffen werden müsse (Hinweise auf BVerwG, Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 4. März 2009 - 2 WD 10/08 -, juris, Rn. 62).

    Ist demgegenüber der - von dem vorlegenden Gericht zitierten - geänderten Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu folgen, wonach auf die disziplinarische Höchstmaßnahme nicht allein deshalb zurückgegriffen werden darf, weil eine weitere Herabsetzung des Dienstgrades nicht mehr zulässig ist, so dass in diesen Fällen lediglich die nächstniedrigere gerichtliche Disziplinarmaßnahme angeordnet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 4. März 2009 - 2 WD 10/08 -, juris, Rn. 62), wäre für eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kein Raum.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
    Demgemäß darf die Schwere des Eingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 109, 279 ; 118, 168 ; stRspr).

    Bei der insoweit gebotenen Gesamtabwägung muss die Grenze der Zumutbarkeit für den Adressaten der Maßnahme gewahrt sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 120, 224 ).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
    Diese bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88

    Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot, dass sich der Bezirksrevisor bei der

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
    Ein vom Bundesverfassungsgericht zu beanstandender Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist erst dann anzunehmen, wenn offenkundig ist, dass sich für die angegriffene gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 89, 132 ; 91, 118 ; 99, 367 ; 116, 135 ).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
    Ein vom Bundesverfassungsgericht zu beanstandender Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist erst dann anzunehmen, wenn offenkundig ist, dass sich für die angegriffene gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (vgl. BVerfGE 83, 1 ; 89, 132 ; 91, 118 ; 99, 367 ; 116, 135 ).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09

    Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog.

  • BVerfG, 23.01.2014 - 1 BvL 2/13

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 1741 Abs 2 S 1 BGB, § 9

  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.05.2016 - 1 BvL 7/15

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld

    Dazu gehört es, sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage anhand der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen auseinanderzusetzen und zu unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten Stellung zu nehmen, soweit sie für die Entscheidungserheblichkeit maßgeblich sein können (vgl. BVerfGE 105, 48 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 124, 251 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2015 - 1 BvL 4/11 - juris, Rn. 14).
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    (2) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 6. Januar 2015 - 6 AZB 105/14 - Rn. 15, BAGE 150, 246) .
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    b) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 6. Januar 2015 - 6 AZB 105/14 - Rn. 15, BAGE 150, 246) .

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus Art. 3 Abs. 1 GG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 28 mwN, BAGE 149, 297) .

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; zum Prüfungsmaßstab und den berücksichtigungsfähigen Kriterien Britz NJW 2014, 346) .

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

    aa) Der allgemeine Gleichheitssatz, der es gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 6. Januar 2015 - 6 AZB 105/14 - Rn. 15, BAGE 150, 246) , bildet als fundamentale Gerechtigkeitsnorm eine ungeschriebene Grenze der Tarifautonomie.
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

    (1) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 6. Januar 2015 - 6 AZB 105/14 - Rn. 15, BAGE 150, 246; 19. Februar 2013 - 9 AZR 452/11 - Rn. 19) .

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus Art. 3 Abs. 1 GG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 28 mwN, BAGE 149, 297) .

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; zum Prüfungsmaßstab und den berücksichtigungsfähigen Kriterien Britz NJW 2014, 346) .

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 293/15

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung - Organhaftung

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (st. Rspr. des BVerfG, zB BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN; zum Prüfungsmaßstab und den berücksichtigungsfähigen Kriterien Britz NJW 2014, 346) .

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot ist erst dann anzunehmen, wenn offenkundig ist, dass sich für die gesetzliche Regelung und die durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 36 mwN) .

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

    (2) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 6. Januar 2015 - 6 AZB 105/14 - Rn. 15, BAGE 150, 246) .
  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 230/21

    Gewährung von Urlaub im Zusammenhang mit Altersfreizeit

    (1) Der allgemeine Gleichheitssatz, der es gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 6. Januar 2015 - 6 AZB 105/14 - Rn. 15, BAGE 150, 246) , bildet als fundamentale Gerechtigkeitsnorm eine ungeschriebene Grenze der Tarifautonomie.
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

    aa) Der allgemeine Gleichheitssatz, der es gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 6. Januar 2015 - 6 AZB 105/14 - Rn. 15, BAGE 150, 246) , bildet als fundamentale Gerechtigkeitsnorm eine ungeschriebene Grenze der Tarifautonomie.
  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 490/21

    Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgelds nach dem Manteltarifvertrag für die

    aa) Der allgemeine Gleichheitssatz, der es gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 230/21 - Rn. 31) , bildet als fundamentale Gerechtigkeitsnorm eine unbeschriebene Grenze der Tarifautonomie.
  • BVerfG, 29.12.2015 - 1 BvL 4/11

    Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 434j Abs. 2 Satz 2 SGB III

  • BVerfG, 12.07.2017 - 2 BvL 1/17

    Verwaltung von Geldern eines Sicherungsverwahrten durch die Vollzugsbehörden in

  • VerfG Schleswig-Holstein, 03.04.2017 - LVerfG 2/16

    Konkrete Normenkontrolle (Vorlagenbeschluss VG Schleswig 3 A 342/15) -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2023 - 8 Sa 350/22

    Proportionale Erhöhung der Theaterbetriebszulage - regelmäßig über die tarifliche

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