Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.07.2003

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   BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03, 2 BvL 4/03   

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BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03, 2 BvL 4/03 (https://dejure.org/2003,2441)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 2 BvL 2/03, 2 BvL 4/03 (https://dejure.org/2003,2441)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 2 BvL 2/03, 2 BvL 4/03 (https://dejure.org/2003,2441)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Erheblichkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Norm für die Entscheidung des Vorlagegerichts; Vorlagefragen vor dem Bundesverfassungsgericht; Bedeutung einer Vorlagefrage für das Ausgangsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 348; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 348; GG Art. 100 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen behaupteter Ungleichheiten bei der Besoldung der Richter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Besoldung der beisitzenden Richter im Bereich der Zivilkammer am Landgericht

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Besoldung der beisitzenden Richter im Bereich der Zivilkammer am Landgericht

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Richterbesoldung contra Parteiinteressen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 232
  • NJW 2003, 3264
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
    Gemäß Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm abhängt (stRspr, vgl. BVerfGE 89, 329 ; 94, 315 ; 97, 49 ); für den Ausgang des Verfahrens vor dem Fachgericht muss es also auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommen.
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
    Gemäß Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm abhängt (stRspr, vgl. BVerfGE 89, 329 ; 94, 315 ; 97, 49 ); für den Ausgang des Verfahrens vor dem Fachgericht muss es also auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommen.
  • BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
    Sie muss den entscheidungserheblichen Sachverhalt und eine umfassende Darlegung der tragenden Erwägungen enthalten (vgl. BVerfGE 62, 223 ).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung nach

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
    Keines der vom vorlegenden Gericht genannten Argumente hat irgendeinen Bezug zu den in den Ausgangsverfahren anstehenden Entscheidungen, die durch die Aussetzung des Verfahrens nur unberechtigterweise hinausgeschoben werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2003 - 1 BvL 11/02, 12/02, 13/02, 16/02 und 17/02 -, NVwZ 2003, S. 466 f.).
  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70

    Eintritt von Zweifeln an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage während

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
    Die mit der Durchführung des Normenkontrollverfahrens verbundene Inanspruchnahme oberster Verfassungsorgane lässt sich nur rechtfertigen, wenn sie zur Entscheidung eines bestimmten Rechtsstreits unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 51, 161 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvL 7/77

    Anforderungen an einen Normenkontrollantrag nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts und entspricht nicht der Funktion des Normenkontrollverfahrens, Rechtsfragen zu entscheiden, die erkennbar für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens bedeutungslos sein werden (vgl. BVerfGE 54, 47 ).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
    Gemäß Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss das vorlegende Gericht darlegen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm abhängt (stRspr, vgl. BVerfGE 89, 329 ; 94, 315 ; 97, 49 ); für den Ausgang des Verfahrens vor dem Fachgericht muss es also auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommen.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
    Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für eine Vorlage ist schon deshalb geboten, weil der Richter mit der Aussetzung des Verfahrens den Parteien eine Entscheidung in der Sache zunächst verweigert und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
    Ferner muss im Vorlagebeschluss das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm näher darlegen und deutlich machen, mit welchem verfassungsrechtlichen Grundsatz die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist (vgl. BVerfGE 80, 182 ).
  • LG Frankfurt/Main, 12.08.2002 - 10 O 69/02
    Auszug aus BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. August 2002 - 2/10 O 69/02 -.
  • FG Münster, 27.09.2005 - 12 K 6263/03

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Keine Vorlage an das

    Dabei muss das Gericht nicht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der entscheidungserheblichen Norm haben, sondern von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein (BVerfG, Beschluss vom 07.04.1992 1 BvL 19/91, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE) 86, 52; Kammerbeschluss vom 09.07.2003 2 BvL 2/03, 2 BvL 4/03, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2003, 3264).
  • FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00

    Grundstückswert für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger Reichsheimstätten

    Dabei muss das Gericht nicht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der entscheidungserheblichen Norm haben, sondern von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein (BVerfG-Beschluss vom 7. April 1992 1 BvL 19/91, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG -BVerfGE- 86, 52; Kammerbeschluss vom 9. Juli 2003 2 BvL 2/03, 2 BvL 4/03, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2003, 3264).
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BVerfG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 2 BvL 4/03 (https://dejure.org/2003,57157)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 2 BvL 4/03 (https://dejure.org/2003,57157)
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