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   BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77   

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BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77 (https://dejure.org/1979,410)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.1979 - 2 BvL 4/77 (https://dejure.org/1979,410)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1979 - 2 BvL 4/77 (https://dejure.org/1979,410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    § 48 StGB ist verfassungsgemäß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fälle minderer Kriminalität - Mindeststrafe - Freiheitsstrafe von sechs Monaten - Rückfallbestimmung - Schematische Berücksichtigung der Vorstrafen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 125
  • NJW 1979, 1037
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 13.02.1973 - 2 BvL 8/71

    Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Androhung von Freiheitsstrafe in § 56

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
    Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).

    Er kann also den Richter auch insoweit binden, als er ihm vorschreibt, daß er bei Verurteilung nicht unter eine bestimmte Mindesthöhe der Strafe gehen darf (BVerfGE 34, 261 [266]).

    Es kann in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz und das Übermaßverbot nur dann feststellen, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
    Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [331]; 25, 269 [285]; 41, 121 [125]; 45, 187 [228]).

    Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).

    Schließlich darf der Täter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung gemacht werden (BVerfGE 28, 386 [391]; 45, 187 [228]).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
    Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [331]; 25, 269 [285]; 41, 121 [125]; 45, 187 [228]).

    Das bedeutet, daß - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen (BVerfGE 25, 269 [286]).

  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
    Indessen findet der Richter für jene Entscheidung in Rechtsprechung und Schrifttum genügend Anhaltspunkte: Ein Warneffekt soll danach nur von der Verurteilung wegen solcher Taten ausgehen, die mit der neuen Tat in einem "inneren Zusammenhang" stehen (BGH bei Dallinger, MDR 1971 S. 16 ; BGH, GA 1972 S. 78 [79]; OLG Hamm, NJW 1972 S. 1381 [1382]; OLG Koblenz, MDR 1973 S. 426; Dreher-Tröndle, StGB , 38. Aufl., 1978, § 48 Rdn. 9; Maurach, a.a.O., S. 858); dies soll bedeuten, daß zwischen den Taten ein "kriminologisch faßbarer Zusammenhang" (BGH, NJW 1974 S. 465 f.; OLG Hamm, NJW 1975 S. 548 [549]; Geerds, JZ 1969 S. 341), eine "bestimmte kriminelle Kontinuität" (BGH, GA 1972 S. 78 [79]; OLG Hamburg, NJW 1972 S. 265 [267]; Horstkotte, a.a.O., S. 153), ein "tatschuldrelevanter Zusammenhang" (Hillenkamp, GA 1974 S. 208 [218]) bestehen muß.
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
    Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).
  • LG Braunschweig, 22.12.1972 - 13 Qs 172/72
    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
    Indessen findet der Richter für jene Entscheidung in Rechtsprechung und Schrifttum genügend Anhaltspunkte: Ein Warneffekt soll danach nur von der Verurteilung wegen solcher Taten ausgehen, die mit der neuen Tat in einem "inneren Zusammenhang" stehen (BGH bei Dallinger, MDR 1971 S. 16 ; BGH, GA 1972 S. 78 [79]; OLG Hamm, NJW 1972 S. 1381 [1382]; OLG Koblenz, MDR 1973 S. 426; Dreher-Tröndle, StGB , 38. Aufl., 1978, § 48 Rdn. 9; Maurach, a.a.O., S. 858); dies soll bedeuten, daß zwischen den Taten ein "kriminologisch faßbarer Zusammenhang" (BGH, NJW 1974 S. 465 f.; OLG Hamm, NJW 1975 S. 548 [549]; Geerds, JZ 1969 S. 341), eine "bestimmte kriminelle Kontinuität" (BGH, GA 1972 S. 78 [79]; OLG Hamburg, NJW 1972 S. 265 [267]; Horstkotte, a.a.O., S. 153), ein "tatschuldrelevanter Zusammenhang" (Hillenkamp, GA 1974 S. 208 [218]) bestehen muß.
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
    Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvL 24/75

    Verfassungsmäßigkeit der auf Strafmilderung beschränkten Strafzumessung bei

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
    Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 20, 323 [331]; 25, 269 [285]; 41, 121 [125]; 45, 187 [228]).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
    Sie muß vielmehr in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 [439]; 25, 44 [54 f.]; 28, 191 [197 f.]; 45, 187 [228]; insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots (vgl. BVerfGE 34, 261 [266]).
  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 894/51
    Auszug aus BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77
    Sie geht davon aus, daß "derjenige, der sich über die mit früheren Verurteilungen gesetzten Hemmungsimpulse hinwegsetzt, unter Umständen mit vermehrter krimineller Energie und deshalb mit vermehrter Schuld handelt" (so Horstkotte, JZ 1970 S. 152 [153]; ebenso z. B. BGHSt 2, 360 [361] zu § 244 StGB a.F.; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., 1974, S. 581; Frosch, a.a.O., S. 75; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 3. Aufl., 1978, S. 718 Fußnote 15; Koffka, in: Leipziger Kommentar, 9. Aufl., 1974, § 17 Rdn. 2; Maurach, Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Aufl., 1971, S. 856; Schmidhäuser, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 1976, S. 779; Stree, in: Schönke-Schröder, StGB , 19. Aufl., 1978, § 48 Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 08.11.1974 - 3 Ss 582/74
  • BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69

    Kurzzeitige Freiheitsstrafe

  • OLG Hamm, 25.05.1972 - 2 Ss 138/72
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvL 7/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwachsenen bei homosexuellen

  • AG Buchen, 01.02.2023 - 1 Ls 1 Js 6298/21

    Vorlagebeschluss wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot durch Mindeststrafe von

    Welche Sanktion für eine Straftat - abstrakt oder konkret - angemessen ist und wo die Grenzen einer an der Verfassung orientierten Strafandrohung zu ziehen sind, hängt von einer Fülle von Wertungen ab (vgl. BVerfGE 27, 18, 29; 50, 125, 140).

    Die Verfassungswidrigkeit einer erhöhten Mindeststrafe ist folglich nur dann gegeben, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfGE 50, 125, 140).

  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    cc) Das vom Landgericht angeführte Beispiel der Brandlegung zur Ausschaltung eines Konkurrenten übergeht, dass der Gesetzgeber grundsätzlich in der Einschätzung frei ist, welche Verhaltensweisen er unter Strafe stellt, und welche Umstände er als so stark unrechtserhöhend bewertet, dass er an ihr Vorliegen eine erhöhte Strafandrohung knüpft (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ; 80, 244 ; 90, 145 ).

    Die Festlegung des Strafrahmens beruht auf einem nur in Grenzen rational begründbaren Akt gesetzgeberischer Wertung (BVerfGE 50, 125 ).

    Es kann in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz oder das Übermaßverbot nur dann feststellen, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (BVerfGE 50, 125 ).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 57/17

    Strafbarkeit von Leichenschändungen in bewaffneten Konflikten (Leichnam als nach

    Ein Verstoß gesetzlicher Strafdrohungen gegen den Schuldgrundsatz und das Übermaßverbot kommt deshalb nur in Betracht, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 2 BvL 8/71, BVerfGE 34, 261, 267; vom 16. Januar 1979 - 2 BvL 4/77, BVerfGE 50, 125, 133 f., 138, 140).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Soweit das Amtsgericht seine Bedenken aus der Anwendbarkeit des § 48 StGB herleitet, verweist der Senat auf seinen Beschluß vom 16. Januar 1979 im Verfahren 2 BvL 4/77.
  • BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11

    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit;

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 20, 323 ; 34, 261 ; 45, 187 ; 50, 125 ; 54, 100 ; 73, 206 ; 75, 1 ; 80, 244 ; 86, 288 ; 90, 145 ; 92, 277 ; 105, 135 ).

    Dies gilt auch für das Mindestmaß der Strafe, die der Gesetzgeber für die Begehung einer Straftat androht (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ).

    Er kann also den Richter auch insoweit binden, als er ihm vorschreibt, dass er bei einer Verurteilung nicht unter eine bestimmte Mindesthöhe der Strafe gehen darf (vgl. BVerfGE 34, 261 ; 50, 125 ).

    Welche Sanktion für eine Straftat - abstrakt oder konkret - angemessen ist und wo die Grenzen einer an der Verfassung orientierten Strafandrohung zu ziehen sind, hängt von einer Fülle von Wertungen ab (vgl. BVerfGE 27, 18 ; 50, 125 ).

    Es kann in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Schuldgrundsatz und das Übermaßverbot nur dann feststellen, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. BVerfGE 50, 125 ).

  • LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08

    Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip;

    Aus diesem Grundsatz ergibt sich wiederum, dass die Strafe im gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen muss (BVerfGE 50, 125, 133; Hofmann a.a.O.; Theune a.a.O. Randziffer 32).

    Das aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG folgende verfassungsrechtliche Gebot einer sachgerechten Abstimmung von Tatbestand und Rechtsfolge, insbesondere eines gerechten Verhältnisses der angedrohten Strafe zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters, beinhaltet auch, dass der Täter nicht unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wertanspruchs und Achtungsanspruchs zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 50, 125, 133).

    Daraus folgt, dass die gesetzliche Androhung einer Verschärfung der Strafe typischerweise erhöhte Schuld voraussetzt, wobei die verschärfte Sanktion wiederum nicht außer Verhältnis zum Maß der vermehrten Schuld stehen darf (BVerfGE 50, 125, 133f; Joeks Einl. Randziffer 25).

    Dem muss der Gesetzgeber bei der Androhung einer gegenüber dem Regelstrafrahmen erhöhten Mindeststrafe Rechnung tragen (BVerfGE 50, 125, 134; Joeks a.a.O.).

    Denn die gegenüber dem Grunddelikt verschärfte Sanktion steht nach Überzeugung der Kammer aus den genannten Gründen im Falle des § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB außer Verhältnis zum Maß der vermehrten Schuld, so dass hierdurch das verfassungsrechtliche Gebot schuldangemessenen Strafens verletzt ist (vgl. BVerfGE 50, 125, 134).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Dementsprechend darf aus richterlicher Sicht ein Verstoß gegen den Schuldgrundsatz bzw. das Übermaßverbot insoweit nur dann festgestellt werden, wenn die gesetzliche Regelung - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1979 - 2 BvL 4/77 -, BVerfGE 50, 125, Rn. 50).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 269/01

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Strafzumessung (einschlägige

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 117/17

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigung der Vorstrafen wegen

  • BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (Geltung des

  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2178/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 36/18
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